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Billigversicherung oder Barsparchance:

Private Krankenversicherung – Billigtarife contra Leistungen

Wer besser verdient, darf es sich in Sachen Krankenversicherung frei aussuchen, ob er die gesetzlichen Primär- oder Ersatzkassen mit seinem guten Geld füttern will, oder ob es eine private Krankenversicherung sein soll.

Patient mit einer privaten Krankenversicherung im Einbettzimmer.

Die private Krankenversicherung bietet im Krankheitsfall bessere Leistungen. Bild: © fotolia.de

Das wissen natürlich auch die „Privaten“, und buhlen dementsprechend mit Billigtarifen um die Gunst potenzieller Kunden. Dass die hier so attraktiv offerierten Sparmöglichkeiten natürlich seitens der Versicherer irgendwie gegenfinanziert werden müssen, sagt einem schon der gesunde Menschenverstand. Doch muss das wirklich für den Versicherungsnehmer ein Nachteil sein?

Nett mit Mehrbett statt einzeln allein

Beitragsbemessungsgrenze:
Angestellte, die in die private Krankenversicherung wechseln möchten, müssen nachweisen, dass sie in den letzten drei vollen Kalenderjahren ein Monatsgehalt über der Versicherungspflichtgrenze bezogen haben. Diese liegt 2011 bei 4 125 Euro brutto im Monat (49 500 Euro im Jahr). Diese Regelung gilt auch für Angestellte, die ab 2. Februar 2007 zu einer privaten Krankenkasse gewechselt sind. Lag ihr Monatsgehalt in den drei Jahren vor dem Wechsel unter der Versicherungspflichtgrenze, müssen sie sich wieder gesetzlich versichern.

Ein erheblicher Kostenfaktor für jede Krankenversicherungspolice ist die Frage, ob man im Fall eines Krankenhausaufenthaltes als Patient zwingend notwendig auf einem Einzelzimmer besteht. Billigtarife sehen deshalb in aller Regel eine Unterbringung im Mehrbettzimmer vor, ohne dies allerdings beim Beratungsgespräch oder beim Vertragsabschluss an die große Glocke zu hängen. In dieser eher zurückhaltenden Aufklärungspolitik sieht nicht nur die Stiftung Warentest mit Recht ein Problem. Doch wenn man als gut aufgeklärter und kostenbewusster Verbraucher an die Sache herangeht, dann sollte man sich überlegen, ob die billigere Variante des Mehrbettzimmers in der Klinik nicht auch ihre großen Vorteile hat. Immerhin hat man dann mitleidende Gesprächspartner und muss nicht den lieben langen Tag nur die Wand oder den Fernseher anstarren. Und von Fällen, in denen aufmerksame Zimmergenossen schon Leben gerettet haben, hört man auch immer wieder. Warum also nicht ganz bewusst bei der Krankenversicherung dort sparen, wo es am leichtesten geht?

Keine Chefarztbehandlung? Umso besser!

Der Anspruch auf eine exklusive Chefarztbehandlung ist ein weiterer hoher Kostenposten, an dem man als preisbewusster Versicherungsnehmer und als privater Krankenversicherer getrost die Sparschraube ansetzen kann. Denn böse Zungen behaupten bisweilen, und das nicht ganz zu Unrecht, dass ein gestandener Stationsarzt, der Tag und Nacht voll im Thema ist, viel bessere Erfolgsstatistiken und Heilungsgeschichten vorzuweisen hat, als der überbezahlte unterbeschäftigte Chef, der sich jeden Handschlag fast ohne Gegenwert vergolden lässt. Es soll sogar Patienten geben, die eine Chefarztbehandlung ausdrücklich ablehnen, weil sie sich von den ärztlichen Künsten eines hochgradig erfahrenen und trittsicheren Praktikers deutlich bessere Heilungschancen versprechen.

Mehr Zuzahlung beim Zahnersatz

Der dritte große Brocken bei der privaten Krankenversicherung ist die Zahnersatzregelung. Auch hier muss man sich gut überlegen, ob man nicht mit einem Billigtarif, der sich durch entsprechend hohe Eigenleistungen gegenfinanziert, auf Dauer besser fährt. Wer eine gute Zahnsubstanz sein Eigen nennt, und keine Risikosportarten betreibt, könnte sich mit dem Billigtarif besser stehen. Wer allerdings absehen kann, dass ihn das Thema Zahnersatz in naher Zukunft persönlich beschäftigen wird, der sollte sehr genau überlegen, ob er in dieser Hinsicht mit einer Billigversicherung gut bedient sein würde.

Natürlich kann man bei der privaten Krankenversicherung auch an anderer Stelle sparen. Wer beispielsweise alternative Medizin, Psychotherapie oder andere „Exoten“ für sich persönlich aus Prinzip ablehnt, kann diese Posten aus dem Versicherungspaket streichen lassen. Hier lohnt sich ein kritischer Blick auf den Leistungskatalog in jedem Fall.

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