Zum Jahresende 2012 ist es mit der klaren Aufgabenverteilung in der Schornsteinfegerbranche vorbei, so hat es die Europäische Union beschlossen. Landläufig ist die Rede vom Fall des Kehrmonopols. Bisher ist jeder Bezirks-Schornsteinfeger für ein bestimmtes Gebiet zuständig. Künftig soll ein Teil der Aufgaben auch von anderen Gewerken übernommen werden können – und auch den Schornsteinfeger kann man sich dann aussuchen. Im Prinzip jedenfalls.
Ein echtes Kehrmonopol hat es nie gegeben
„Ein Monopol hat es leider nie gegeben, nur einen Gebietsschutz“, erklärt Jörg Greve, Schornsteinfegermeister und Energieberater in Bad Oldesloe. Denn die Höhe der Gebühren bestimmen nicht die Schornsteinfeger selbst, sondern sie werden von den jeweiligen Bundesländern festgelegt und sind in der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) verzeichnet. Insofern ist auch das häufig genannte Argument für die Gesetzesänderung – sinkende Preise für die Kunden durch Konkurrenz der Anbieter – nicht überzeugend. Greve meint: „Es ging nie um niedrigere Preise, es ging allenfalls um Niederlassungsfreiheit im europäischen Raum. Es kann sein, wenn man sich eines EU-Ausländers bedient, dass diese das günstiger anbieten können, da sie ja andere Lohnkosten und Tarifstrukturen haben.“ In Bad Oldesloe allerdings ist bislang keiner gesehen worden.
Jörg Greve sieht die Neuerung locker: „Die kommenden Änderungen bergen Chancen und Risiken. Was gut ist: wir werden neu erfunden. Veränderungen sind per se erst einmal gar nicht schlecht.“ Er findet es gar spannend, ein „Versuchskaninchen“ zu sein. Der Schornsteinfeger setzt auf das gute Verhältnis zu seinen Kunden: „Wir besitzen ein hohes Maß an Vertrauen bei den Kunden, und das ist natürlich historisch gewachsen. Bange machen gilt daher nicht!“
Ein Blick in die Glaskugel
Bestimmte Leistungen, die bisher von den Bezirks-Schornsteinfegern durchgeführt wurden, werden ab dem kommenden Jahr für andere zugelassene Handwerksbetriebe geöffnet, etwa die Emissionsschutzmessungen sowie das Kehren des Kamins. Es gibt aber auch Leistungen, die weiterhin dem zuständigen Schornsteinfeger vorbehalten bleiben: die alle dreieinhalb Jahre fällige Feuerstättenschau, die Abnahme bei der Neuerrichtung von Feuerstätten sowie der Erlass von Feuerstättenbescheiden.
Es wird also wohl unübersichtlicher werden – möglicherweise gar teurer für die Kunden, wenn sie sich entscheiden, verschiedene Handwerker für die einzelnen Aufgaben zu beauftragen. „Inwieweit sich die wirtschaftliche Lage für die Schornsteinfeger wirklich verschlechtern wird, steht in den Sternen oder ist ein Blick in die Glaskugel, so Greves Einschätzung. Die Aussichten für die Branche insgesamt sieht er positiv: „Das Nebenerwerbsgebot ist aufgehoben worden. Was nun bedeutet, es besteht die Möglichkeit, bei Wegfall von Einnahmen andere Geschäftszweige je nach Profession machen zu können. Viele werden ihr angestammtes Arbeiten weiterhin betreiben. Einige wenige werden sich erweitern oder verkleinern.
Was müssen Hausbesitzer und Mieter nun tun?
Zunächst einmal nichts, erläutert Greve, „da ja der zuständige Schornsteinfeger ihnen seine Leistung weiterhin anbieten wird. Da allerdings, wo der Hausbesitzer den Schornsteinfeger nicht mehr will, muss er sich einen anderen suchen. Wenn der Hausbesitzer sich nicht kümmert, werden die Arbeiten des Schornsteinfegers im Amtswege durch gesetzt. Bis zur Türöffnung.“
In Bremen gibt es einen ganz eigenen Umgang mit der Thematik: Dort haben die Schornsteinfeger mit der HSK-Branche (Heizung, Sanitär, Klima) eine Art „Nichtangriffspakt“ geschlossen. Keiner will in die Branche des anderen vordringen. Rechtlich verbindlich ist diese Regelung allerdings nicht.
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