Wer sich schon einmal informiert hat, wie man eine GmbH gründet, erlebte vermutlich einen kleinen Schock. Abgesehen von Notarkosten für den Gesellschaftervertrag im Umfang von mehreren tausend Euro fallen noch hohe Verwaltungsgebühren für den Eintrag im Handelsregister an – und natürlich die sogenannte Stammeinlage.
Stattliche 25.000 Euro müssen die Gesellschafter bei Gründung aufgebracht haben, bar oder als Kapitalgüter wie Maschinen, Gebäude oder ähnliches. Hat man diese Hürden genommen, heißt es erst einmal warten: Drei Monate Wartezeit, bis die Gesellschaft endlich im Handelsregister geführt wird und sich GmbH statt nur GmbH i. G. (in Gründung) nennen darf, sind keine Ausnahme. Doch für was soll dieser Aufwand überhaupt gut sein?
Sicherheit für den Unternehmer
Der Sinn der GmbH kann schon aus dem Namen gelesen werden: Mit beschränkter Haftung. Ist man Einzelunternehmer oder an einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) beteiligt, so haftet man im Ernstfall mit seinem gesamten privaten Vermögen.
Ein junger Familienvater, der sich als Berater selbstständig macht, lebt also mit dem Risiko, dass das Haus seiner Familie gepfändet wird, wenn seine Firma Kundenverbindlichkeiten nicht nachkommen kann. Im Falle der GmbH trägt er dieses Risiko nicht.
Die Gesellschaft handelt als eigenständige, juristische Person und haftet nur in Höhe des Stammkapitals. Geht eine GmbH pleite und es sind noch 30.000 Euro Verbindlichkeiten offen, dann werden 25.000 Euro verteilt und die restlichen 5.000 sind verloren. Das Haus der Familie des Unternehmers ist dann nicht in Gefahr.
Für jemanden, der mit einer GmbH Geschäfte machen will, hat dies aber auch einen Vorteil, denn er kann genau nachsehen, wieviel Kapital denn mindestens vorhanden ist. Bei einem Einzelunternehmer kann er es mit einem Habenichts zu tun haben, der im Falle einer Pleite garnichts zu verpfänden hat.
Für den Betrieb einer GmbH gibt es aber auch diverse Auflagen, wie zum Beispiel strengere Buchhaltungs- und Bilanzvorschriften. Das bedeutet für den Unternehmer wiederum höhere Kosten für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Man merkt also recht schnell: Unternehmer sein, das ist nicht schwer, eine GmbH gründen dagegen sehr.
Der Ausweg: die Mini-GmbH
Um das alles zu umschiffen, bedienen sich findige Unternehmer eines einfachen Tricks – sie Gründen eine Limited (Ltd.) in Großbritannien. Das ist im Endeffekt dasselbe wie eine GmbH, nur eben in England und mit einem Gründungskapital von mindestens einem Pfund.
Damit Deutschland für Firmenneugründungen interessanter wird, hat man sich überlegt, dass eine Reform des GmbH-Rechts notwendig ist. Neben den vielen verschiedenen Rechtsformen wie GbR, OHG, Co. KG, AG und was es sonst noch alles gibt, wurde nun zum 1. November 2008 eine weitere eingeführt: Die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft, umgangssprachlich Mini-GmbH genannt.
Die abgespeckten Auflagen zur Firmengründung sind somit insbesondere auf kleine und mittlere Unternehmen zugeschnitten.
Was man zur Gründung braucht
Das sogenannte Mini-GmbH Gründungssets besteht aus einem Musterprotokoll, das als Gesellschaftervertrag gültig ist. Zwei Varianten dieses Protokolls sind als Anlage im Gesetz enthalten. Das eine ist für eine Ein-Personen-Gesellschaft, das andere für mehrere Gesellschafter, jedoch maximal drei.
Das Stammkapital kann zwischen einem und 24.999 Euro liegen, ab 25.000 Euro gibt es dann wieder die „normale“ GmbH. Durch das geringere Stammkapital sind auch die anfallenden Notarkosten zur Beurkundung des Gesellschaftsvertrags deutlich niedriger als bisher.
Der Handelsregistereintrag ist weiterhin Pflicht, ebenso die Bestellung eines hauptverantwortlichen Geschäftsführers. Für den Fall einer Mehrpersonengesellschaft ist noch eine Liste aller Gesellschafter beizulegen.
Auch die Veröffentlichung der Unternehmensgründung im Bundesanzeiger ist weiterhin Pflicht. Im Gegensatz zur klassischen GmbH darf das Stammkapital keine Sacheinlagen beinhalten, es muss also bei Gründung in voller Höhe eingezahlt sein.
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Regeln für den Geschäftsbetrieb
Um potentielle Gläubiger zu schützen, unterliegt die Mini-GmbH jedoch strikter Regeln bezüglich der Gewinnverwendung: Ein Viertel des Jahresgewinns ist als gesetzliche Rücklage aufzubewahren – und zwar so lange, bis ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro vorhanden ist.
Dann kann die Mini-GmbH mit geringem Aufwand in eine ordentliche GmbH umgewandelt werden. Der Zeitraum, in dem das Mindestkapital angesammelt werden muss, ist frei. Die Pflicht zur ordnungsgemäßen Buchführung und die geltenden Regeln für Abschreibung und Bilanzierung bleiben weiterhin bestehen. Ohne Steuerberater lässt sich also auch die Mini-GmbH nicht betreiben.
Was kostet eine Mini-GmbH?
Interessant sind natürlich für Leute, die sich selbstständig machen wollen, natürlich die geringen Gründungskosten. Für die notarielle Beurkundung fallen etwa 70 Euro an, da ja ein Mustervertrag genutzt werden kann und außerdem das Stammkapital geringer ausfällt. Eine Gewerbeanmeldung schlägt mit rund 30 Euro zu Buche, dazu kommen 100 Euro für die Eintragung im Handelsregister sowie ca. 200 Euro für die Veröffentlichung der Unternehmensgründung im Bundesanzeiger.
Diese insgesamt 400 Euro sind aber als Untergrenze zu sehen: Oft sind weitere Beratungsleistungen in Anspruch zu nehmen, sei es von Notar, Rechtsanwalt oder Steuerberater. Der entscheidende Vorteil ist aber, dass die Hemmschwelle der fixen Gründungskosten deutlich herabgesetzt wurde und wir dadurch in Deutschland über eine Gesellschaftsform verfügen, die zu Modellen wie der britischen Limited konkurrenzfähig sind.
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