Kompetente und zuverlässige Tagesmütter können sich nicht über mangelnden Zulauf beklagen. Kein Wunder: Kindergartenplätze sind rar gesät und nur, weil die Eltern einen der wenigen Plätze ergattern können heißt das noch lange nicht, dass die Betreuung dort auch so vonstatten geht, wie sie sich das vorstellen.
Vor allem die Eltern, die eine individuelle Betreuung schätzen, tendieren zur Tagesmutter. Sind in der Kindertagesstätte oft 15 Kinder und mehr in einer Gruppe, betreut die Tagesmutter maximal fünf Kinder. Zudem sind die Kinder in dieser Kleingruppe oft in einem unterschiedlichen Alter, was den Charakter einer großen Familie simuliert. Gute Chancen also für alle, die sich für den reizvollen Beruf der Tagesmutter entscheiden.
Grundvoraussetzungen für die Tagesmutter: Spaß an niedlichen Kindern allein ist nicht genug
Sicher sind kleine Kinder niedlich, doch ein wenig mehr an Motivation sollte schon hinter dem Wunsch stecken, den Weg der Tagesmutter einzuschlagen. Denn die Kinder wollen und sollen nicht nur bespielt werden, sondern auch anhand pädagogischer Konzepte ihrem Alter entsprechend gefördert werden.
Zudem ist die hauswirtschaftliche Komponente bei der Arbeit als Tagesmutter nicht zu vernachlässigen. Anders als in den großen Kindertagesstätten sorgt hier nämlich kein Küchenteam für das leibliche Wohl der kleinen Gäste – sondern natürlich die Tagesmutter.
Und zu guter Letzt ist ein ordentliches Maß an Gelassenheit unerlässlich – und das gilt besonders dann, wenn die Arbeit in den eigenen vier Wänden stattfindet. Eine Tagesmutter, die aus Sorge um die eigenen Einrichtungsgegenstände permanent unter Stress steht, sucht sich besser einen alternativen Einsatzort.
Organisatorisches: Die ersten Hürden für den Beruf Tagesmutter
Vor der Selbständigkeit als Tagesmutter steht die Pflegeerlaubnis – und die erteilt das zuständige Jugendamt. Dies gilt allerdings nur, soweit eine Grundausbildung im entsprechenden Bereich (Erzieher, Kinderpfleger, Pädagoge etc.) vorliegt.
Anderenfalls muss ein Kurs absolviert werden, in dessen Rahmen das Zertifikat „Qualifizierte Tagespflegeperson“ erworben wird. Auch sozialversicherungsrechtliche Fragen müssen vorab geklärt werden. Eine Tagesmutter benötigt eine Unfallversicherung und, da sie als Selbstständige tätig ist, auch eine Kranken-, Renten- und Haftpflichtversicherung.
Betreuungsort: Auswärts oder in den vier Wänden der Tagesmutter?
Bezüglich des Betreuungsortes ist zunächst zu klären: Arbeitet die Tagesmutter im gewohnten Umfeld der Kinder – also in der elterlichen Wohnung? Oder betreut sie die Kinder in ihren eigenen vier Wänden? Wenn eine Tagesmutter die ihr anvertrauten Kinder bei sich zu Hause betreut, müssen die Wohnung oder das Haus bestimmte Bedingungen erfüllen.
Unerlässlich ist natürlich genügend Platz für die Kinder – und zwar zum Spielen und zum Schlafen. Zudem gestaltet sich die räumliche Aufteilung optimalerweise so, dass die Tagesmutter auch dann noch die Kinder im Blick hat, wenn sie in der Küche die Mahlzeiten zubereitet. Dass die Räumlichkeiten kindersicher gestaltet sein müssen (z. B. sollten Steckdosen mit einer Kindersicherung versehen sein) und mit geeignetem Spielzeug ausgerüstet sind, versteht sich von selbst.
Findet die Tätigkeit in einer Mietwohnung statt? Dann muss der Vermieter darüber informiert werden. Er hat die Heimarbeit zwar bis zu einem gewissen Grad zu tolerieren – beispielsweise bei Autoren oder Telearbeitern – doch gilt dies nur dann, wenn kein Kundenkontakt anfällt.
Weiterführende Informationen:
- Bundesverband für Kindertagespflege e.V.
- regionale Jugendämter
- Handbuch Kindertagespflege
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