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Ratgeber:

Finanzielle Absicherung – Die Arbeitslosenversicherung für Selbstständige

Bundesagentur für Arbeit - Antrag auf ArbeitslosengeldEine selbstständige Tätigkeit ist oft eine schöne Sache. Man kann seine Arbeitszeiten flexibel gestalten und alles nach eigenen Wünschen und Vorstellungen organisieren. Doch was passiert, wenn die Aufträge ausbleiben und das Projekt „Selbstständigkeit“ scheitert?

Begrenzte Möglichkeiten

Selbstständige, die ihre Selbstständigkeit aufgeben wollen oder müssen, sind nicht automatisch gegen Arbeitslosigkeit versichert. Die Bundesregierung hat deshalb 2007 die Möglichkeit geschaffen, sich als Selbstständiger freiwillig in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung weiterzuversichern. Doch es gilt, einige Vorbedingungen einzuhalten.

In den beiden Jahren vor dem Beginn der selbstständigen Tätigkeit muss der Antragsteller mindestens zwölf Monate als Arbeitnehmer in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Das Versicherungspflichtverhältnis muss nicht durchgehend bestanden haben. Einzelne Versicherungszeiten können zusammengerechnet werden. Auch Zeiten der freiwilligen Weiterversicherung werden anerkannt. So wird es auch für Auslandsrückkehrer, die in Deutschland eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen, möglich sich freiwillig in der Arbeitslosenversicherung zu versichern.

Eine freiwillige Arbeitslosenversicherung ist auch vorstellbar, falls Sie vor der Selbstständigkeit eine Entgeltersatzleistung wie Arbeitslosengeld, Übergangsgeld, Unterhaltsgeld oder Insolvenzgeld erhalten haben. Die Bezugsdauer spielt dabei keine Rolle.

Gegenüber der Arbeitsagentur muss eine hauptberufliche selbstständige Tätigkeit von mindestens 15 Stunden wöchentlich nachgewiesen werden. Der Nachweis kann durch eine Gewerbeanmeldung oder durch die Steuernummer beim zuständigen Finanzamt erbracht werden.

Antragstellung und Kosten

Der Antrag auf freiwillige Weiterversicherung muss spätestens drei Monate nach Aufnahme der Selbstständigkeit bei der Arbeitsagentur des Wohnortes gestellt werden.

Wer als freiwillig Versicherter ab 2011 zweimal Arbeitslosengeld erhält, kann sich anschließend erst wieder nach einer zwölfmonatigen Tätigkeit als Arbeitnehmer freiwillig weiterversichern.

Die Beiträge steigen 2012 in den alten Bundesländern auf 78,75 Euro monatlich und in den neuen Bundesländern auf 67,20 Euro. Existenzgründer zahlen im ersten Jahr ihrer Selbstständigkeit den halben Beitragssatz.

Eine Beendigung des Versicherungsverhältnisses ist für Anträge nach dem 01.01.2011 erst nach fünf Jahren möglich. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate.

Höhe und Bezugsdauer

Selbstständige können Arbeitslosengeld erhalten, wenn sie vor der Arbeitslosigkeit 24 Monate versichert waren. Die Höhe orientiert sich an einem fiktiven Arbeitsentgelt. Die Arbeitsagentur legt hier die zu vermittelnde Beschäftigung zugrunde und die dafür notwendige Qualifikation. Die Beträge können zwischen 400 Euro und 1.400 Euro liegen.

Die Anspruchsdauer richtet sich danach, wie lange in den zwei Jahren vor der Arbeitslosigkeit Beiträge eingezahlt wurden und nach dem Alter des Versicherten.

Selbstständige dürfen zum Arbeitslosengeld 165 Euro monatlich hinzu verdienen. Die Nebentätigkeit darf 15 Stunden wöchentlich nicht überschreiten.

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Über Angelika Lensen

Angelika Lensen ist gelernte Bürokauffrau und hat Betriebswirtschaft an der FH studiert. Seit 2010 arbeitet Angelika Lensen als freie Autorin und Journalistin. Neben ihrer Tätigkeit als Redakteurin beim Artikelmagazin, publiziert sie auch Beiträge für andere Online- und Printmedien mit Schwerpunkt Gesundheit, Medizin, Ernährung, Wissenschaft, Naturheilkunde.