Und falls doch, so kreisen die fiskalen Phantasien bereits wie die Lämmergeier über jedem Eurocent, den sich ein lediglich auf den persönlichen finanziellen Vorteil bedachter privater Anleger möglicherweise in die eigene Tasche stecken möchte.
Ein ernüchterndes Rechenbeispiel
Derzeit ist eine Inflation zu beobachten, die durchaus zur Besorgnis Anlass gibt. So mussten die Deutschen im November 2010 mit deutlich gesteigerten Lebenshaltungskosten klarkommen, die einer Inflationsrate von 1,6 Prozent entsprachen. Wollte jemand diesen bedauerlichen Schwund seiner Kaufkraft durch eine kurz- bis mittelfristige Geldanlage auf einem Tagesgeldkonto auffangen, so hatte er nach einem Geldinstitut zu suchen, welches für dieses flexible Finanzprodukt wenigstens zwei Prozent Zinsen zu geben bereit war. Doch von all den vielen Banken, die stets gerne um finanzkräftige Kundschaft buhlen, sind derzeit gerade mal 10 Stück zu solch einem großzügigen Angebot bereit.
Die Frage, warum bei einem Wertverlust von 1,6 Inflations-Prozent ein Zins von mindestens zwei Prozent zu fordern ist, beantwortet in aller Bescheidenheit das Finanzamt. Denn falls man mit seinen Zinserträgen die aktuell gültigen Freibeträge überschreiten sollte, werden gnadenlose 25 Prozent Abgeltungssteuer fällig. Und die wollen ja auch erst einmal erwirtschaftet sein, bevor das, was der kleine Mann und die kleine Frau schließlich selbst behalten dürfen, die Inflationsrate gerade so eben egalisiert.
Neues zum Thema Freistellungsauftrag
Es soll ja Zeitgenossen geben, die immer auf der Suche nach jenem Hintertürchen sind, durch welches sie unbemerkt ein paar Euro am ewig hungrigen Schlund des Steuermolochs vorbei schleusen können. Diesen kriminellen Bestrebungen wird ab Januar 2011 noch mehr Nährboden entzogen. Denn ab sofort müssen Sparerinnen und Sparer bei jeder beabsichtigten Änderung ihrer Freistellungsaufträge ihre Steuer-Identifikationsnummer angeben. Auch dann, wenn ein völlig neuer Freistellungsauftrag erteilt werden soll, geht dies nun nicht mehr ohne die Vorlage der Steuer-ID.
Mit dieser Neuregelung können die Finanzämter noch effektiver und effizienter kontrollieren, ob Anleger, die mehrere unterschiedliche Bankverbindungen haben, nicht vielleicht doch mehr oder weniger absichtsvoll den zulässigen Höchstbetrag überschreiten. Dieser liegt derzeit jährlich bei 801 Euro für Singles und 1602 Euro für Ehepaare. Und sollten die Kapitalerträge diese überaus großzügigen Grenzen überschreiten, dann fallen postwendend saftige Steuerpflichten an.
Nicht jedem Bürger mag es einleuchten, warum er den Staat nach Entrichtung sämtlicher Verbrauchs-, Umsatz- und sonstiger Märchensteuern auch noch an seinen knallhart ausgehandelten Zinserträgen beteiligen soll. Doch Einsicht ist hier auch gar nicht beabsichtigt. Da mag dem einen oder anderen noch (und wieder) „Der Steuersong“ aus der legendären „Gerd-Show“ in den Ohren klingen. Denn wie heißt es doch darin so treffend zu der Melodie vom „Las Ketchup Song“?
„Ich greif euch tief in die Tasche, jeder von euch Spakkos bunkert irgendwo noch Asche, und die hol ich mir die find ich schon egal wo sie liecht.“
Wahrere Worte hat Elmar Brandt wohl kaum jemals intoniert.
© Pixel Trader Ltd. 2013 Alle Rechte vorbehalten
Ich denke das Thema ist gerade derzeit wieder aktuell. Die Inflation ist mittlerweile auf 2,7% gestiegen, die besten Angebote an Tagesgeldzinsen liegen ebenfalls bei 2,7%. Nach der Abgeltungssteuer also ein Verlustgeschäft.
Durch die Leitzinssenkung wird sich die Situation in den nächsten Monaten wohl noch verschlechtern.