Das Jahr 2010 neigt sich dem Ende zu. Millionen Bundesbürger werden auch zu diesem Jahreswechsel Möglichkeiten zur Steueroptimierung ungenutzt verstreichen lassen. Dabei lassen sich mit wenig Aufwand hunderte bis tausende Euro sparen – wenn noch bis Silvester gehandelt wird.
Sehr häufig lohnt es sich, den Freistellungsauftrag bei Banken zu überprüfen. Kapitalerträge unterliegen der Abgeltungsteuer. Pro Jahr können Alleinstehende jedoch 801 Euro steuerfrei vereinnahmen. Bei gemeinsam veranlagten Ehegatten beläuft sich der Freibetrag auf 1602 Euro. Der Freistellungsauftrag kann bei Bedarf auf mehrere Banken aufgeteilt werden. Wichtig ist, dass er auch dort erteilt wird, wo Zinsen oder andere Erträge anfallen.
Anleger können zudem Zinserträge mit Zinsausgaben verrechnen. Bei diesen Zinsausgaben muss es sich nicht um einen Kredit handeln, der zum Beispiel zum Kauf von Wertpapieren genutzt wird. Auch durch den Kauf einer Anleihe können die Zinsausgaben steuerwirksam angehoben werden. Anleihekäufer müssen an den Verkäufer Stückzinsen entrichten, die direkt beim Kauf fällig werden. Zwar erhalten die die Stückzinsen bei Fälligkeit der Anleihe bzw. der Zinszahlung zurück – liegt der Ausschüttungstermin jedoch erst im nächsten Jahr, kann die Besteuerung nach hinten verschoben werden.
Anleger sollten noch vor dem Jahreswechsel ihr Depot durchforsten. Steuerliches Optimierungspotenzial bieten vor allem Derivate (z.B. Optionsscheine und Zertifikate) die im Jahr 2011 fällig werden und nach menschlichem Ermessen dann wertlos sind. Werden sie noch in 2010 verkauft, können die Verluste gegen andere Gewinne verrechnet werden.
Riester-Zulagen für 2008 verfallen zum Jahreswechsel
Optimierungspotenzial bieten häufig auch Riester-Verträge. Hunderttausende Sparer lassen die Zulagen des Staates für ihre Altersvorsorge verfallen. Der kommende Jahreswechsel ist für die Zulagen des Jahres 2008 relevant: Wird sie nicht bis zum 31.12.2010 geltend gemacht, verfällt sie ersatzlos.
Die Förderung kann im Übrigen auch für das Jahr 2010 noch in vollem Umfang genutzt werden. Dazu muss allerdings noch bis Silvester in einen zertifizierten Vertrag einbezahlt werden. Dann greift die Förderung noch in vollem Umfang: Einzahlungen bis zu 2100 Euro pro Person (4200 Euro bei gemeinsam veranlagten Ehegatten) können als Sonderausgabe steuerlich geltend gemacht werden. Es müssen mindestens 4 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens einbezahlt werden.
Selbständige und Freiberufler, die keine Riester-Förderung erhalten, können mit der Rürup-Rente sparen. Auch hier ist entscheidend, dass noch vor dem Jahr 2011 in einen Vertrag einbezahlt wird. Bis zu 20.000 Euro können steuermindernd abgesetzt werden. Die Einzahlungen werden in diesem Jahr zu 70 Prozent angerechnet. Dieser Anteil steigt jedes Jahr geringfügig.
Auch für die Wohnungsbauprämie läuft mit dem Jahr 2010 eine wichtige Frist ab. Bis Silvester muss die Förderung für das Jahr 2008 beantragt werden. Um für das Jahr 2010 einen Anspruch auf die Förderung zu erwerben, müssen Alleinstehende 512 Euro in einen Bausparvertrag einzahlen. Die Prämie beläuft sich dann auf 8,8 Prozent.
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