Der Gesetzgeber hat im vergangenen Jahr einen Ersatz für die ausgelaufene Eigenheimzulage geschaffen: Mit der Eigenheimrente – auch als „Wohn-Riester“ bezeichnet – können Eigentümer von Immobilien staatliche Zuschüsse und steuerliche Vorteile für die Finanzierung der eigenen vier Wände nutzen. Je nach Situation sind bis zu 50.000 Euro Förderung möglich.
Die Eigenheimrente ermöglicht es, staatlich geförderte Altersvorsorgeverträge zur Eigenheimfinanzierung zu nutzen. Dabei können sowohl bereits bestehende Vertragsguthaben als auch die laufenden Einzahlungen in einen Riester-Vertrag zur Tilgung einer Hypothek bzw. als Eigenkapital dienen. Bestehende Guthaben können aber bis zum nächsten Jahr nur dann eingesetzt werden, wenn im Vertrag mindestens 10.000 Euro angespart sind. Ab dem Jahr 2011 entfällt diese Restriktion aber und alle Riester-Policen können zum Wohn-Riester werden.
Was muss man tun, um Wohn-Riester zu bekommen?
Damit die staatliche Förderung gewährt wird, müssen vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens in einen Riester-Vertrag eingezahlt werden. Die maximale jährliche Einzahlung beläuft sich auf 2.100 Euro (sofern keine Überzahlung geleistet wird, die sich für Eigentümer nicht lohnt) inklusive der Zuschüsse. Diese setzen sich aus der Grund- und der Kinderzulage zusammen. Die Grundzulage beträgt 154 Euro jährlich, für jedes kindergeldberechtigte Kind werden 185 Euro in den Vertrag eingezahlt. Nachwuchs, der nach dem Jahr 2007 geboren wurde, ist dem Fiskus sogar 300 Euro im Jahr wert.
Wer kann Wohn-Riester in Anspruch nehmen?
Die Zuschüsse können auch von Personen in Anspruch genommen werden, die selbst nicht erwerbstätig, dem Grunde nach aber rentenversicherungspflichtig sind. Dies trifft etwa auf ALG-Empfänger oder Ehegatten zu, die Kinder erziehen.
Zum Erwerb des Anspruchs auf die Zulagen muss dann der Sockelbetrag von 60 Euro jährlich in den Vertrag eingezahlt werden. Wer nicht (zumindest dem Grunde nach) der Rentenversicherungspflicht unterliegt, kann die Förderung nicht nutzen. Gewerbetreibende und Freiberufler gehen somit leer aus.
Vorteile von Wohn-Riester
Das größte Potenzial des Wohn-Riesters liegt in der steuerlichen Berücksichtigung der Einzahlungen als Sonderausgabe. Bis zu 4.200 Euro jährlich kann ein gemeinsam veranlagtes Ehepaar jedes Jahr bei der Einkommensteuer geltend machen.
Die Steuerersparnis fällt umso größer aus, je höher das Einkommen des Vertragsinhabers (und damit der Grenzsteuersatz) ist. Da sich Immobilienfinanzierungen über einen langen Zeitraum erstrecken, kann eine Familie mit drei Kindern und einen guten Einkommen im Laufe von 20 Jahren durchaus Vorteile im Umfang von 50.000 Euro realisieren.
Die Rückzahlungsbedingungen
Der Wohn-Riester sieht eine Rückzahlung der zur Immobilienfinanzierung entnommenen Vertragsguthaben bis zum Eintritt in den Ruhestand vor. Dieser kann bei Riester-Verträgen frühestens mit der Vollendung des 60. Lebensjahres beginnen. Die entnommenen Guthaben werden auf einem so genannten Wohnförderkonto fiktiv verbucht und dort mit 2,0 Prozent im Jahr verzinst.
Ist das fiktive Guthaben auf dem Wohnförderkonto bei Eintritt in den Ruhestand geringer als die tatsächlichen Vertragsguthaben, kann dies eine Steuerschuld gegenüber dem Finanzamt nach sich ziehen: Aus dem Wohnförderkonto-Guthaben wird eine hypothetische Rente errechnet, die mit dem persönlichen Steuersatz des Vertragsinhabers versteuert werden muss.
Die gesamte aus dem Vertrag resultierende Steuerschuld kann dann entweder auf bis zu 20 Jahre aufgeteilt oder sofort bei Rentenbeginn in einer Summe gezahlt werden. Bei sofortiger Zahlung gewährt das Finanzamt 30 Prozent Rabatt, bei der gestreckten Variante fallen jedoch keinerlei Zinsen an.
Wer die Eigenheimrente nutzen will, kann sie bei Banken und Bausparkassen beantragen.
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