In deutschen Großstädten wird jede zweite Ehe geschieden. Nach einer Trennung ändern sich nicht nur die persönliche Lebensplanung und das soziale Umfeld. Auch die Finanz- und Vermögensplanung bedarf einer Anpassung an die neuen Lebensumstände.
Um die finanzielle Lebensplanung nach einer Scheidung in die richtige Bahn zu lenken, muss zunächst der Status Quo geklärt werden. In der Regel werden während der Ehezeit erworbene Ansprüche gegen die gesetzliche Rentenversicherung zwischen den beiden Ex-Partnern aufgeteilt. Zudem wird geklärt, ob und in welchem Umfang Unterhaltszahlungen anfallen. Nicht selten setzen Gerichte diese Aufteilung von Vermögen und Einkommen fest.
Das eigene Heim teilen
Wurde ein Eigenheim finanziert und soll dieses veräußert werden, ist es im Sinne beider Parteien sinnvoll, auch bei anhaltenden und gravierenden Streitigkeiten nach einer einvernehmlichen Lösung zu suchen.
Im schlimmsten Fall weigern sich beide Seiten die fälligen Kreditraten zu begleichen und einem Verkauf zuzustimmen. Dann wird das Eigenheim nicht selten per Zwangsversteigerung und mit einem schmerzlichen Verlust verkauft.
Riester-Rente – weitermachen kann sich lohnen
Wurde vor der Scheidung die staatlich geförderte Riester-Rente genutzt, sollte dies auch weiter getan werden, sofern die Voraussetzungen weiter erfüllt sind. Sofern Kinder vorhanden sind, werden die Kinderzulagen dem Partner zugebilligt, der das Sorgerecht (und damit das Kindergeld) erhält.
Die Riester-Rente eignet sich auch dann, wenn – z. B. aufgrund einer Erwerbstätigkeit in Teilzeit wegen der Kinder – nur ein geringes Einkommen erzielt wird. Die volle staatliche Förderung wird gewährt, wenn 4 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens (mindestens 60 Euro im Jahr) einbezahlt werden.
Versorgungslücken in der Altersversorgung aufspüren
Nach der Trennung gilt es festzustellen, in welchem Umfang bereits Vorsorgeleistungen erbracht sind und welche Versorgungslücke im Alter droht. Dann muss – ein entsprechendes verfügbares Einkommen vorausgesetzt – versucht werden, auch über die Riester-Rente hinaus eine zusätzliche Rente aufzubauen.
Angestellte können über eine betriebliche Rente Ansprüche erwerben. Die Einzahlungen sind bis ca. 2.600 Euro im Jahr sowohl steuerlich absetzbar als auch von den Sozialabgaben befreit. Oft steuert der Arbeitgeber zudem weitere Leistungen hinzu.
Rentenversicherungen, Banksparpläne und Fondssparpläne
Ein weiterer Baustein der privaten Vorsorge sind Rentenversicherungen, Bank- und Fondssparpläne. Die Einzahlungen werden allerdings nicht staatlich gefördert. Bei privaten Rentenversicherungen ohne Riester-Förderung müssen Frauen zudem mit einem schlechteren Verhältnis von Einzahlungen zur späteren Rente rechnen.
Anders als bei der Riester-Rente schreibt der Gesetzgeber den Anbietern bei rein privaten Policen keine so genannten Unisex-Tarife vor, bei denen das Geschlecht keine Rolle spielt. Da Frauen statistisch betrachtet länger leben, führt dies zu einer geringeren Rente.
Rentenversicherungen eignen sich nur, wenn noch genügend Zeit bis zum Ruhestand zur Verfügung steht. Aufgrund der hohen Kosten erwirtschaften die Policen erst nach etwa 10 Jahren eine positive Rendite.
Der Vorteil einer Rentenversicherung gegenüber Bank- und Fondssparplänen besteht in der Garantieverzinsung des Beitragsanteils. Die Einzahlungen abzüglich der Kosten für Verwaltung und Vertrieb werden mit mindestens 2,25 Prozent pro Jahr verzinst.
Keine Garantieverzinsung, dafür aber niedrigere Kosten bzw. bessere Renditeperspektiven bieten Sparpläne. Banksparpläne sind sehr sicher und eignen sich, wenn kein Risiko eingegangen werden soll und nicht mehr viel Zeit bis Rente bleibt. Fondssparpläne sind für Sparer bis etwa 45 Jahre die erste Wahl.
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