Die Kreditanstalt für Wiederaufbau fördert mit ihrem Programm für die Modernisierung von Wohnraum bauliche Maßnahmen an Immobilien, die der Instandsetzung und der Verbesserung der Lebensqualität dienen.
Finanziert werden 100 Prozent der förderfähigen Kosten bis zu maximal 100.000 Euro je Wohneinheit. Das Darlehensprogramm ist für Eigentümer, die ihr Objekt selbst bewohnen, ebenso zugänglich wie für Vermieter.
Finanziert werden Maßnahmen zur so genannten Gebrauchswertverbesserung. Durch das Programm sind zum Beispiel folgende Maßnahmen abgedeckt:
- Sanitärinstallationen,
- Änderungen des Wohnungszuschnitts,
- Modernisierungen der Wasserversorgung,
- der Anbau von Balkonen oder
- die Nachrüstung von Aufzügen.
Weiterhin können Eigentümer mit einem Kredit der KfW bauliche Mängel beheben und Zentralheizungsanlagen modernisieren. Bei Mehrfamilienhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten können auch Maßnahmen an den Außenanlagen finanziert werden.
Da die KfW besonderen Wert auf die Verbesserung der Energieeffizienz legt, müssen bei allen Vorhaben die Vorschriften der Energieeinsparverordnung EnEV beachtet werden.
Konditionen der KfW-Darlehen zur Wohnraummodernisierung
Die Konditionen der KfW sind so günstig, weil die Darlehen aus Mitteln des Bundeshaushalts bezuschusst werden. Ein Kredit mit 10 Jahren Laufzeit und Zinsbindung bis zur Fälligkeit kostet 3,67 Prozent effektiv im Jahr (Stand: Februar 2010).
Die Kreditlaufzeit kann auf bis zu 30 Jahre gestreckt werden. Die Kredite können mit einer Zinsbindung von 5 oder 10 Jahren ausgestattet werden. Das erste Jahr nach der Kreditaufnahme ist tilgungsfrei. Auf Wunsch stehen je nach Laufzeit bis zu vier weitere tilgungsfreie Anlaufjahres zur Verfügung. In dieser Zeit müssen Kreditnehmer lediglich die auf den valutierenden Kreditbetrag anfallenden Zinsen entrichten.
Die effektiven Zinssätze weichen von den Nominalzinsen deutlich ab, weil der Kredit mit einem Disagio von vier Prozent ausgereicht wird. Der Abschlag kann allerdings zusätzlich mitfinanziert werden, wenn der im Programm vorgesehene Höchstbetrag noch nicht ausgeschöpft wurde.
Im Anschluss an die tilgungsfreien Anlaufjahre wird das Darlehen in vierteljährlichen Raten zurückbezahlt. Sonderzahlungen sowie eine vollständige Rückzahlung vor Fälligkeit sind während der ersten Zinsbindungsfrist kostenfrei möglich.
Wo beantragt man den KfW-Kredit?
Anträge werden nicht bei der KfW, sondern bei der Hausbank gestellt. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Nachträgliche Finanzierungen bereits begonnener Vorhaben sind nicht möglich. Nach der Zusage des Kredits steht dieser 12 Monate zum Abruf bereit. Die Abruffrist kann um 24 Monate verlängert werden. Ab dem vierten Monat der Bereitstellung fallen allerdings Bereitstellungszinsen in Höhe von 0,25 Prozent monatlich für den noch nicht abgerufenen Kreditbetrag an.
Stellt sich während der Modernisierungsmaßnahmen heraus, dass die ursprünglich geplanten Mittel nicht ausreichen, kann der Kreditbetrag nachträglich erhöht werden. Voraussetzung ist dann allerdings, dass der maximale Kreditrahmen noch nicht ausgeschöpft und die letzte Rechnung noch nicht bezahlt wurde.
Fazit: Das Programm ist sehr breit gefasst und eignet sich für die meisten Modernisierungsvorhaben. Aufgrund der günstigen Konditionen und der recht flexiblen Gestaltungsmöglichkeiten lohnt es sich, den Kredit für die Modernisierung in Anspruch zu nehmen.
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