Der Erwerb eines Eigenheims ist seit je her ein menschliches Anliegen von höchster Priorität. Die eigenen vier Wände versprechen Lebensqualität, wirtschaftliche Sicherheit und persönliche Entfaltung unter einem Dach – im wahrsten Sinne des Wortes.
Bausparkassen: das eigene Heim mit Hilfe von außen finanzieren
Bausparkassen bieten Erwerbswilligen eine Lösung für die Finanzierung des Eigenheims. Das Prinzip des Bausparens ist das einer Solidargemeinschaft: Zunächst wird in einen Bausparvertrag eingezahlt, ohne dass dafür hohe Guthabenzinsen an den Sparer gezahlt werden. Dieser stellt damit anderen, die ebenfalls Wohneigentum erwerben wollen, sein Geld zu günstigen Konditionen zur Verfügung.
Der Bausparer profitiert dann im Gegenzug später selbst vom Prinzip der Solidargemeinschaft, wenn er ein zinsgünstiges Darlehen aus den Sparguthaben anderer Sparer erhält.
Die Idee der Bausparkassen bewährt sich seit der Antike
Die Idee, auf der Bausparkassen und ihr Prinzip basieren, ist nicht ganz neu. Erste vergleichbare Systeme hat es heutigem Wissensstand nach bereits wenige hundert Jahre nach Christus in China gegeben.
In Deutschland wurde die erste Bausparkasse 1885 von einem Bielefelder Pastor gegründet. Ihren wahren Siegeszug starteten Bausparkassen jedoch erst nach dem Zweiten Weltkrieg, als das deutsche Wirtschaftswunder großen Teilen der Bevölkerung die Möglichkeit verschaffte, selbst zum Eigentümer zu werden.
Der klassische Bausparvertrag ist auch heute noch das Fundament solider Immobilienfinanzierungen. Bausparkassen und ihre Produkte galten lange Zeit als angestaubt, weil andere Formen der Kapitalanlage interessanter schienen. Im Zuge der Finanzkrise aber erlebten der Marktführer LBS und Co. eine neue Blütezeit und konnten sich über steigende Vertrags- und Kapitalzahlen freuen.
Sichere Geldanlage für Häuslebauer: der Bausparvertrag
Das Bausparprinzip bietet für alle, die ein Eigenheim erwerben wollen, während der Ansparphase eine sehr sichere Anlagemöglichkeit für die Sparguthaben. Die Kredite, die Bausparkassen als Bauspardarlehen an ihre Kunden vergeben, sind durch die damit erworbenen Immobilien grundpfandrechtlich besichert. Bausparkassen gehen damit viel weniger Risiken ein als Banken.
Darüber hinaus ist eine Bausparkasse nicht auf riskante Aktionen an den Finanzmärkten angewiesen, weil die ihre Refinanzierung komplett über den eigenen Kundenstamm abdeckt: Es werden nur Kredite vergeben, die zuvor als Bausparguthaben eingezahlt worden sind. Nicht zuletzt dem soliden Bausparprinzip verdankt der deutsche Immobilienmarkt, dass er von Spekulationsblasen und Kreditkrisen wie in den USA verschont blieb.
Bausparen mit staatlicher Förderung
Bausparen wird vom Staat gefördert. Neben der Wohnungsbauzulage und der Arbeitnehmersparzulage ist es seit dem letzten Jahr vor allem die so genannte Eigenheimrente („Wohn-Riester“), die dem Bausparvertrag zusätzlichen Pepp verleiht. Sie ermöglicht es, staatliche Förderungen für die Altersvorsorge bereits in der Gegenwart zur Tilgung des Immobilienkredits zu nutzen. Ein verheiratetes Paar mit mehreren Kindern und einem guten Einkommen kann so im Laufe von 20 Jahren Vorteile von bis zu 50.000 Euro realisieren.
Pro und Contra Bausparvertrag
Wer einen Bausparvertrag abschließen will, sollte sich zunächst die einzelnen Tarife ansehen, die Bausparkassen bieten. Mittlerweile herrscht auch hier ein regelrechter Tarifdschungel. Im Kern aber lassen sich Bauspartarife in zwei Gruppen unterteilen: Die eine sieht eine schnelle Zuteilung des Bauspardarlehens vor, die andere stellt langfristiges Sparen in den Vordergrund.
In den letzten Jahren gibt es auch vermehrt Angebote, die die Möglichkeit einer rückwirkend höheren Verzinsung der Vertragsguthaben vorsehen, wenn am Ende auf das Bauspardarlehen verzichtet wird. Die Zinsen sind dann durchaus vergleichbar mit denen auf einem Tagesgeldkonto.
Nachteilig erscheint bei allen Bausparverträgen allerdings die recht hohe Abschlussgebühr: Zwischen 1,0 und 2,0 Prozent der Bausparsumme (also der Summe aus insgesamt einzuzahlenden Guthaben und dem Bauspardarlehen) werden hier direkt beim Abschluss dem Vertragskonto belastet.
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