Der Gesetzgeber hat im vergangenen Jahr einen Ersatz für die ausgelaufene Eigenheimzulage geschaffen: Mit der Eigenheimrente – auch als „Wohn-Riester“ bezeichnet – können Eigentümer von Immobilien staatliche Zuschüsse und steuerliche Vorteile für die Finanzierung der eigenen vier Wände nutzen. Je ...
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