Farblaserdrucker sind mittlerweile weit verbreitet, sind sie doch besonders praktisch und mittlerweile durchaus preisgünstig zu haben. Dass man mit diesen modernen Geräten preiswert und besonders hochwertig drucken kann ist weithin bekannt, dass neben dem gewünschten Ausdruck aber auch noch einige brisante und kaum erkennbare „Geheimdaten“ auf dem fertigen Dokument landen, ist weitgehend unbekannt.
Wenn Drucker nicht mehr harmlos sind
Es kommt vor, dass man einen unangenehmen Brief schreiben muss und als Absender aus verschiedenen Gründen lieber unerkannt bleiben möchte. Da scheint sich unsere moderne Büroausstattung besonders gut anzubieten. Nichts ahnende wird der Brief geschrieben und mit dem Farblaserdrucker zu Papier gebracht. Was kaum einer weiß: Nicht nur das Schreiben landet nur auf dem Papier, sondern auch, für den Laien praktisch unsichtbar, weitere Informationen, beispielsweise die Seriennummer des Druckers. Diese lassen sich mit geschultem Auge oftmals als kleine, gelbe Punkte an bestimmten Stellen des Dokuments feststellen.
Und was ist nun so schlimm an den „geheimen Daten“?
Man kann nun argumentieren, dass die Seriennummer nicht sonderlich viel über den Verfasser eines Textes aussagt. Soweit ist das auch richtig. Allerdings lässt sich per Seriennummer die Identität des Eigentümers bzw. des Käufers eines Druckers feststellen. Per Garantiekarte oder Kaufbeleg kann der Hersteller dann ermitteln, wer den jeweiligen Drucker besitzt. Tatsächlich soll das amerikanische FBI Zugriff auf eben diese Daten haben. Wer also einen Drucker kauft, kann durchaus mit seinen Daten beim FBI bekannt sein. Wurden auf einem Farblaserdrucker nun tatsächlich illegale Dokumente ausgegeben, so ergeben sich völlig neue Anhaltspunkte für die Täterermittlung. Ob der Käufer des Druckers auch Täter ist, bleibt natürlich zunächst unberücksichtigt.
Sind solche Machenschaften rechtens?
Derartige verschlüsselte Botschaften in Ausdrucken von Farblaserdruckern sind in Europa nur bedingt rechtens. Die entsprechende EU-Kommission hat bereits festgestellt, dass derartige Daten im Dokument tatsächlich einen Rückschluss auf einzelne Personen ermöglichen. Nach europäischem Gesetz handelt es sich hierbei allerdings um die Verletzung der Privatsphäre des Einzelnen. Zudem wird auch das Recht auf den Schutz privater Daten verletzt.
Vorgehen kann man gegen solche Machenschaften derzeit allerdings noch nicht. Wer ganz sicher gehen will, muss auf andere Druckverfahren ausweichen, die keine derartigen Daten ausgeben, beispielsweise Tintenstrahldrucker oder ältere Schwarz-Weiß-Laserdrucker.
Fazit
Das Beispiel der verschlüsselten Informationen zeigt wieder einmal, wie die Grundrechte des Menschen zunehmend verletzt oder eingeschränkt werden. Was nur allzu oft unter dem Deckmantel der „Sicherheit“ eingeführt wird, trägt wesentlich zur Entstehung von Überwachungsstaaten bei. Der Nutzen solcher Methoden ist daher ausgesprochen fraglich und sollte immer kritisch beäugt werden.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier:
Selbst Drucker verpetzen den Eigentümer
http://www.cczwei.de/index.php?id=issuearchive&issueid=124#a335
DocuColor Tracking Dot Decoding Guide
http://w2.eff.org/Privacy/printers/docucolor/
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