Jetzt ist eine ganz neue und höchst perfide Methode aufgekommen, mit der man arg- und ahnungslose Verkäufer sowohl um die Ware als auch um das Geld prellen will. Zum Glück kann man sich dagegen recht gut wehren. Aber nur, wenn man die Masche kennt, und wenn man weiß, worauf man ab sofort sehr genau achten muss.
Wer hat gezahlt?
Es fängt alles ganz harmlos und unauffällig an. Ein Verkäufer hat eine Auktion erfolgreich beendet, der Meistbietende will die Ware auch wirklich haben, und das Geld kommt umgehend mit PayPal. Alles, was dem Verkäufer jetzt auffallen könnte, ist der verdächtige Umstand, dass die Person des Käufers nicht mit der Person dessen übereinstimmt, der den Geldbetrag überwiesen hat. Aber egal erstmal, was soll’s auch, schließlich ist das Geld ja da und die Ware wird verschickt. Wenig später bewertet man sich gegenseitig ebenso freundlich wie positiv, und ein unauffälliges Geschäft scheint glatt gelaufen zu sein. Der Verkäufer entlastet seinen Schreibtisch also von dem ganzen Schriftverkehr und dem ganzen Sendungsverfolgungskram, den er ja jetzt nicht mehr braucht, weil ja alles erledigt ist. Doch das dicke Ende folgt auf dem Fuß.
Falsches Spiel mit Roger Rabbit
Etwa 14 Tage nach der unauffälligen Transaktion stellt der Verkäufer zu seinem großen Befremden fest, dass das überwiesene Geld wieder von seinem PayPal Konto abgebucht worden ist, und dieser Vorgang ein hässliches Loch im Saldo erzeugt hat. Fast zeitgleich meldet sich PayPal bei dem verdutzten Kontoinhaber, um ihn wissenzulassen, dass der Mensch, der damals so bereitwillig bezahlt, nun behauptet, sein PayPal Account wäre ohne sein Wissen und ohne sein Einverständnis von Unbefugten widerrechtlich verwendet worden. In dem Bemühen, diesen Vorfall aufzuklären, wird der Verkäufer nun gebeten, einige sachdienliche Hinweise zu geben, und belastbare Belege für den Versand, die Korrespondenz etc. vorzuweisen. Dumm nur, dass er das jetzt nicht mehr machen kann, weil er sämtliche Beweise schon vernichtet hat. Dumm auch, dass die Ware natürlich schon längst verschickt und damit weg ist. Am Dümmsten aber, dass damit Aussage gegen Aussage steht. Denn das kann zur verlustreichen Folge haben, dass das Geld nebst der Ware auf Nimmer Wiedersehen weg ist. Also doppelt blöd gelaufen.
Wie kann man sich schützen?
Vertrauen ist gut, aber Misstrauen ist bei eBay manchmal besser. Deshalb sollte sich jeder Verkäufer drei Grundregeln in Fleisch und Blut übergehen lassen:
1) Wenn die Person, die den Zuschlag erhalten hat, nicht mit der Person identisch ist, die das Geld überweist, dann sollte man die Zahlung sofort mit Nachdruck zurückweisen (ist bei PayPal durchaus vorgesehen) und die Ware demzufolge auch nicht verschicken. Eine Nachricht an eBay kann in diesem Falle auch nicht schaden. Dort kennt man diese Masche inzwischen nämlich auch und ist für jeden Hinweis mehr als dankbar.
2) Klar, dass der Käufer und der andere Gangster unter einer Decke stecken. Darum sollte man prinzipiell auch immer dann wachsam werden, wenn es mit den Anschriften seltsame Mehrdeutigkeiten gibt. Auf jeden Fall müssen sämtliche Alarmglocken läuten, wenn die bei eBay und bei PayPal hinterlegten Anschriften divergieren, und dann noch womöglich außerdem von der Adresse abweichen, zu der der Käufer sein Schnäppchen geschickt haben möchte. Wenn da kein Hase im Pfeffer liegt, wo sonst?
3) Auch dann, wenn ein Verkauf unauffällig erschien: Bitte immer alles grundsätzlich aufbewahren! Denn es kann wirklich immer sein, dass man eines Tages unter Beweispflicht gerät, um seine eigenen wohl verstandenen und begründeten Interessen zu wahren. Wohl dem, der dann die gesamte Korrespondenz und die gesamte Logistik der Auktionsabwicklung zweifelsfrei nachhalten kann. Denn der Käufer- und Verkäuferschutz bei PayPal ist innerhalb und außerhalb von eBay wirklich sehr gut. Sollte sich da herausstellen, dass man ohne eigenes Verschulden und trotz völlig korrekten eigenen Verhaltens in die Fänge dreister Betrüger geraten ist, dann muss man wenigstens keine Sorgen um sein Geld haben. Denn in diesem Fall würde PayPal haften.
Fazit: Holzauge sei wachsam! Vor allem auf und bei eBay. Denn es gibt keine fiese Masche, vor der die Internetganoven nicht zurückschrecken würden.
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