Jedes dritte Kind wird einer Untersuchung des Bundesamts für Straßenwesen zufolge im Auto falsch gesichert. Die Fehlerquellen sind mannigfaltig: mal ist der Kindersitz nicht richtig angebracht, mal passt er nicht mehr zum Gewicht seines Insassen oder der Gurt sitzt zu lasch. Vom Kauf bis zur Nutzung müssen Eltern die Fehlerquellen beim Kindersitz kennen und ausschalten, damit der Nachwuchs im Auto ausreichend geschützt ist.
Welcher Sitz für welches Alter?
Je nach Alter und Gewicht gibt es verschiedene Rückhaltesysteme, wie die Kindersitze und -schalen offiziell heißen. Babys bis einem Gewicht von etwa zehn Kilo liegen in einer Babyschale. Sie werden gegen die Fahrtrichtung im Auto befestigt. Eine Befestigung der Schale auf dem Beifahrersitz ist nur erlaubt, wenn der dortige Frontairbag ausgeschaltet ist. Der Kopf des Babys darf nicht über die Schale hinausragen.
Ist das Kind aus der Babyvorrichtung rausgewachsen, bekommt es jeweils für sein aktuelles Gewicht und seine Größe einen passenden Kindersitz. Der Kopf darf dabei den Sitzschalenrand nur knapp überragen. Auch bieten Hersteller Kombivorrichtungen für verschiedene Gewichts- und Altersklassen an. Bis zu ihrem zwölften Lebensjahr müssen Kinder, die kleiner sind als 1,50 Meter, dann im Auto in einem passenden Kindersitz oder später auf einer Sitzerhöhung Platz nehmen.
Worauf ist beim Kauf zu achten?
Der Stiftung Warentest zufolge gibt es drei wichtige Punkte zu beachten: die Sicherheit, die Handhabung und die Ergonomie des Sitzes. Es sollten nur solche Sitze gekauft werden, die mit den Prüfzeichen ECE – R44/03 oder ECE – R44/04 ausgestattet sind. Ein Sitz mit diesen Zeichen entspricht den aktuellen Vorschriften für Kindervorrichtungen im Auto. Besonders wichtig ist bei den Sitzen eine gute Kopfabstützung (Sicherheit).
Im Auto muss sich der Sitz mit einfachen Handgriffen so befestigen lassen, dass er nicht kippt oder verrutscht (Handhabung). Vor dem Kauf sollte er deshalb im eigenen Wagen ausprobiert werden, rät der Autoclub ADAC, denn nicht jeder Kindersitz passt in jedes Auto. Kindersitze und Babyschalen mit einer sogenannten Isofix-Befestigung bieten laut dem Verkehrstechnischen Institut der deutschen Versicherer noch mehr Schutz als herkömmliche Sitze. Diese Steckverbindungen sind jedoch in der Regel auch teurer und nicht jedes Auto hält eine entsprechende Isofix-Verankerung vor.
Schließlich muss das Kind bequem in der Vorrichtung sitzen können und ausreichend Beinfreiheit haben. Die Gurte sollten dabei eng am Körper des Kindes anliegen, so dass etwa noch eine flache Hand zwischen Körper und Gurt passt (Ergonomie). Ein guter Kindersitz kostet etwa zwischen 100 und 350 Euro.
Wo ist die Vorrichtungen zu befestigen?
Babyschalen und Kindersitze sollten hinten rechts im Auto platziert werden, rät der ADAC. Die Eltern stünden so beim Einbau auf der sicheren Gehwegseite. Gleiches gilt für das Kind beim Einsteigen. Egal auf welchem Platz im Auto sollte der Sitz nach den Vorgaben der Bedienungsanleitung fest montiert sein und nicht wackeln oder kippen.
Was muss beim Kauf gebrauchter Kindersitze beachtet werden?
Der Käufer muss sicher gehen können, dass die Sitzschale noch in keinen Verkehrsunfall verwickelt war. Zusätzlich sollte der die Vorrichtung auf Bruchstellen, Verbiegungen und Verschleiß untersuchen. Die Utensilien zur Befestigung im Auto muss noch vollständig vorhanden sein. Außerdem sollte der Verkäufer noch die Bedienungsanleitung parat haben und dem neuen Besitzer übergeben.
Welche Sanktionen drohen für Fahrten ohne Kindersitz?
Wer ein Kind ohne jede Sicherung in seinem Auto mitnimmt, muss ein Bußgeld von 40 Euro zahlen und bekommt einen Punkt in der Flensburger Verkehrssünderdatei. Befördert er sogar mehrere Kinder ohne Sicherung, werden 50 Euro fällig. Ist der junge Mitfahrer nicht vorschriftsgemäß gesichert, beispielsweise nur mit Gurt, nicht aber im Kindersitz, so wird ein Verwarnungsgeld von 30 Euro, bei mehreren Kindern 35 Euro fällig. Wer eine Vorrichtung auf dem Beifahrersitz angebracht hat, bei dem der Frontairbag funktioniert, zahlt 25 Euro. Ist ein Kind nicht ordnungsgemäß gesichert und kommt bei einem Unfall zu Schaden, so kann der Fahrer zur Rechenschaft gezogen werden, egal, ob er den Unfall verursacht hat oder nicht.
Gelten für kurze Touren mit den Großeltern oder im Taxi Sonderregeln?
Für gelegentliche Touren mit den Großeltern oder Freunden gelten die gleichen Vorschriften wie im elterlichen Wagen. Ausnahmen in Sachen Sicherung gibt es keine. Auch bei Taxifahrten müssen Kinder richtig fixiert sein. Taxifahrer müssen deshalb in ihrem Wagen Vorrichtungen bereit halten, wie sie für Kinder etwa von neun Monaten bis zwölf Jahren benötigt werden. Nur Rückhaltesysteme für Babys muss der Taxifahrer nicht mit sich führen – darum müssen sich die Eltern kümmern.
© Pixel Trader Ltd. 2013 Alle Rechte vorbehalten