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Hundegesetze:

Hundeführerschein und Sachkundenachweis sind Ländersache

Die Meinungen zum Thema Hundeführerschein sind so vielfältig wie die gesetzlichen Regelungen dazu. Ein kleiner Überblick zum aktuellen Stand in den Bundesländern.

Der Hundeführerschein wird in manchen Bundesländern für Hundehalter zur Pflicht.

Kampfhunde und deren Halter müssen schon seit Jahren einen Hundeführerschein nachweisen. Bild: © picture-alliance / ZB

Hundeführerschein, Hundeführschein, Sachkundenachweis – nicht nur die Begrifflichkeiten sind verwirrend. Es gibt keine bundesweite Regelung für Bello, Herrchen und Frauchen. Es gilt also, genau hinzusehen, was wo gefordert wird. Niedersachsen etwa führt zum 1. Juli 2013 die Sachkundenachweispflicht für Hundehalter ein. In Bremen bleiben die Behörden hingegen gelassen.

Worum geht es beim Hundeführerschein?

Kurz gesagt, ist der Sinn eines solchen Dokumentes, nachzuweisen, dass die Besitzer ihre Hunde unter Kontrolle haben – und somit keine Gefahr für andere von den Vierbeinern ausgehen sollte. Es geht aber auch darum, dass es den Hunden gut geht, sprich, dass die Besitzer wissen, wie sie mit ihren Hund umgehen sollten, welche Eigenschaften die jeweilige Rasse hat, was im Falle von Krankheiten oder anderen Schwierigkeiten zu tun ist etc. Es gibt wie beim Führerschein für KFZ einen theoretischen Teil – und teils auch nur diesen – und einen praktischen Teil, indem getestet wird, ob ein Grundgehorsam beim Hund vorhanden ist, ob er auf Signale und Befehle reagiert.

Der Hundeführerschein kann etwa bei befähigten Tierärzten oder Hundeausbildern abgelegt werden, nach den Richtlinien des Berufsverbands der Hundeerzieher und Verhaltensberater (BHV), des Verbands für das deutsche Hundewesen (VDH) oder des Berufsverbands zertifizierter Hundeschulen (BVZ). Es gibt außerdem Hundeführerscheine der einzelnen Länder. Befürworter sehen einen Vorteil darin, dass Hundehalter mehr Verantwortung übernehmen (müssen) und es somit mehr Sicherheit für alle gibt. Gegner befürchten, dass weniger Menschen einen Hund halten werden – und die Tierheime platzen vielerorts aus allen Nähten. Ein weiterer Diskussionspunkt sind die Kosten.

Niedersachsen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Bremen

Seit zwei Jahren gibt es in Niedersachsen eine Übergangsphase zur Sachkundenachweispflicht. Zum 1. Juli 2013 wird es nun ernst für Hund und Herrchen oder Frauchen: Befreit von der Pflicht, einen Sachkundenachweis zu erbringen, sind lediglich jene, die nachweisen können, seit 2003 mindestens zwei Jahre lang durchgängig einen Hund gehalten zu haben. Alle anderen Hundehalter müssen den Sachkundenachweis erbringen, der dem Tierschutz und dem Schutz vor Beißattacken dienen soll, so das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

In Hamburg gilt eine allgemeine Leinenpflicht für Hunde. Wer eine so genannte Gehorsamsprüfung oder eine gleichwertige Prüfung ablegt, kann sich davon befreien lassen – allerdings gilt dies nicht für „gefährliche“ Hunde. Sonderregelungen sind für alte und kranke Hunde vorgesehen. Zuständig ist die Behörde für Gesundheit und  Verbraucherschutz.

In Schleswig-Holstein muss eine Gehorsamkeitsprüfung für „gefährliche“ Hunde abgelegt werden. Der Hundeführerschein wird, wie auch in Hamburg, in der Regel anerkannt.

In Bremen muss ein Sachkundenachweis nur dann erbracht werden, wenn ein Hund bereits polizeilich auffällig geworden ist. Das kommt laut Rainer Gausepohl, dem Sprecher  des Senators für Inneres und Sport, ein bis zweimal pro Jahr vor. Beim Tierschutzverein Bremen wird das als ausreichend betrachtet; Menschen sollten nicht abgeschreckt werden, sich einen Hund zuzulegen. Sinnvoller sei es, mit dem Vierbeiner (freiwillig) in eine Hundeschule zu gehen.

Mecklenburg-Vorpommern, Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt

Zuständig für den Sachkundenachweis für „gefährliche“ Hunde ist in Mecklenburg-Vorpommern die Kreisordnungsbehörde. Statt Gesetze und Leinenzwang zu verschärfen, spricht sich die Tierrechtsorganisation PETA für die Einführung des Hundeführerscheins aus.

Ein Sachkundenachweis ist in Berlin bislang nur für zehn bestimmte „gefährliche“ Hunderassen vorgesehen. Im „Bello-Dialog“ wird derzeit über eine Neufassung des Hundegesetzes diskutiert. Inhaber eines Hundeführerscheins sollen dann spezielle Freiheiten haben, was den ansonsten geltenden Leinenzwang angeht.

Auch in Brandenburg gibt es (noch) keine Pflicht für den Hundeführerschein. Der Leinenzwang gilt insbesondere für als gefährlich klassifizierte Hunderassen.

In Sachsen-Anhalt kann – wie in Bremen – ein Wesenstest für „gefährliche“ Hunde verlangt werden, mit dem bewiesen werden soll, dass der Hund sozialverträglich ist und keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit von ihm ausgeht. Bei einem Wechsel des Halters muss der Wesenstest erneut abgelegt werden.

Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland

Sachkundenachweise sind in Nordrhein-Westfalen für als gefährlich eingestufte Hunde („Listenhunde“) vorgesehen. Zusätzlich gibt es hier eine spezielle Regelung für große Hunde mit einer Widerristhöhe ab 40 Zentimeter oder einem Gewicht ab 20 Kilogramm.

Auch in Hessen ist der Sachkundenachweis bzw. eine Wesensprüfung bislang nur für Listenhunde sowie für Hunde vorgesehen, die auffällig, sprich: bissig geworden sind. Die SPD forderte in einem Gesetzentwurf von 2012 allerdings die Einführung des verpflichtenden Hundeführerscheins analog dem niedersächsischen Modell.

Rheinland-Pfalz diskutiert ebenfalls die Einführung des Hundeführerscheins. Die grüne Landwirtschaftsministerin Ulrike Höfken möchte ihn allerdings auf freiwilliger Basis einführen. Angedacht ist eine Ausweitung auf „Exoten“, vielleicht auch auf Katzen.

In Saarland gibt es die Pflicht zum Hundeführerschein nicht. Spezielle Vorschriften in Form eines Sachkundenachweises gibt es, wie etwa in Nordrhein-Westfalen, für Listenhunde.

Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen

Baden-Württemberg hat spezielle Verordnungen für „Kampfhunde“. Hier ist eine Genehmigung durch die Ortspolizei erforderlich. Ansonsten sieht das Landwirtschaftsministerium keinen Bedarf für einen verpflichtenden Hundeführerschein wie in Niedersachsen.

In Bayern gibt es immer häufiger eine Leinenpflicht für große Hunde sowie Hunde spezieller Rassen, jedoch keine allgemeine Leinenpflicht und auch keinen verpflichtenden Sachkundenachweis oder Hundeführerschein.

Das sächsische Hundegesetz zielt auf einen Sachkundenachweis, bestehend aus einem theoretischen und einem praktischen Teil, für als gefährlich klassifizierte Hunde ab.

Besonders gefährliche Hunderassen kennt das thüringische Landesgesetz erst seit 2011; davor galten nur einzelne Tiere, die entsprechend auffällig geworden waren, als gefährlich. Für diese ist ein Wesenstest vorgesehen. In Thüringen gibt es für alle Hunde eine Chip- und Versicherungspflicht.

Alles klar?

Vielleicht stünde es besser um die Welt, wenn die Menschen Maulkörbe und die Hunde Gesetze bekämen„, hat George Bernard Shaw gesagt. Ob er aber dabei an die bundesdeutschen Hundegesetze gedacht hat?

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Über Lucy M. Laube

Lucy M. Laube ist eine freie Journalistin und diplomierte Sozialwissenschaftlerin. Zu ihren bisherigen beruflichen Stationen zählen unter anderem Radio Bremen, Greenpeace und das Goethe-Institut. Seit Anfang 2012 schreibt sie als Redakteurin für das Artikelmagazin.