Über kaum eine andere Einrichtung in Deutschland wird sich so sehr geärgert, wie über die GEZ, aber auch gegen kaum eine andere Einrichtung kann man so wenig tun und muss regelmäßig, zähneknirschend in das eigene Portemonnaie greifen, um Gebühren für ein Fernsehprogramm zahlen, das man vielleicht gar nicht möchte. Doch die Gebühreneinzugszentrale stört der ganze Ärger nicht und es wird mit Blick auf den Rundfunkstaatsvertrag weiter und munter kassiert, bis die Geldsäckchen prall gefüllt sind. Wer Rundfunkgeräte nutzt und nicht bezahlt, der macht sich strafbar, doch wird der bisherige Ärger mit sogenannten Schwarzsehern womöglich bald ein Ende haben. Denn ab 2013 soll jeder Haushalt zur Kasse gebeten werden, mit dem höchsten Beitrag versteht sich und natürlich unabhängig davon, ob Rundfunkgeräte vorhanden sind oder nicht. Die Sender freut das natürlich, aber der Streit mit zu Unrecht zahlenden Bürgern ist jetzt schon vorprogrammiert – garantiert.
Die Gebühren bisher
Eines vorweg, die Rundfunkgebühren werden für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten entrichtet und von der GEZ, der Gebühreneinzugszentrale, lediglich eingezogen. Die oftmals als GEZ-Gebühren betitelten Rundfunkgebühren gibt es rein faktisch nämlich gar nicht, doch dürfte dieser kleine, sachliche Aspekt kaum etwas an dem Ärgernis für einen sehr großen Teil der deutschen Bürger ändern. Denn viele sollen für Programme zahlen, die sie nicht anschauen, für Radiosender blechen, die sie nicht hören oder für Computer zur Kasse gebeten werden, die noch nie eine öffentlich-rechtliche Seite im Internet betreten haben. Ungerecht? JA! Aber so sieht es der Rundfunkstaatsvertrag vor und so lange die verantwortlichen Politiker das Gebaren für rechtens halten, so lange muss man als pflichtbewusster Bürger wohl auch in den sauren Apfel beißen und die teilweise hohen Gebühren müssen immer und immer wieder bezahlt werden. Schwarzsehen gilt nicht. Denn wer schwarz sieht begeht eine Ordnungswidrigkeit, die eine Strafe und vor allem eine Nachzahlung der Rundfunkgebühren auch über mehrere Jahre nach sich ziehen kann. Und bei der Höhe der aktuellen Gebühren, kann das ganz schön teuer werden.
Unterteilt werden die rundfunkfähigen Geräte in Fernsehgeräte, Radios und neuartige Rundfunkgeräte. Letzteres könnte man beispielsweise mit internetfähigem Computer übersetzen, wenn man wollte. Die Kombination aus Radio und Computer kostet entsprechend der aktuellen Gebührentabelle der GEZ 17,28 Euro für drei Monate. Der gleiche Preis gilt auch dann, wenn nur eines der beiden Geräte vorhanden ist. Wer einen Fernseher zusätzlich besitzt muss deutlich tiefer in die Tasche greifen und jeden dritten Monat hart verdiente 53,94 Euro berappen. Auch hier gilt der Preis für alle Kombinationsmöglichkeiten und einen Fernseher alleine, ohne Zusatzgeräte.
Ab 2013 zahlt jeder Haushalt
Während vorhandene Geräte bisher selbständig und ordnungsgemäß vom Besitzer angemeldet werden musste, sieht die Reform der Rundfunkgebühren ab dem Jahr 2013 vor, dass der Einfachheit halber jeder Haushalt die volle Gebühr zu entrichten hat, unabhängig davon welche, wie viele oder ob überhaupt Geräte vorhanden sind, die zum Empfang von Rundfunksendungen genutzt werden können. Für Mehrpersonenhaushalte kann dies natürlich zum lohnenden Geschäft werden, wenn plötzlich nur noch eine einzige Gebühr pro Haushalt entrichtet werden muss. Für alle, die aber weniger Geräte oder gar keine besitzen – ja, auch das soll es noch geben – entsteht ein riesen Nachteil, der von Betroffenen als ungerecht und unverschämt empfunden wird. Und zwar vollkommen zu Recht. Denn nicht nur muss wirklich jeder Haushalt die Rundfunkgebühren entrichten, sondern auch in voller Höhe. Die bisherigen Ermäßigungen oder Freistellungen wird es nicht mehr geben, sodass pro Haushalt die vollen 17,98 Euro pro Monat bezahlt werden müssen.
Ist die neue Gebührenverordnung verfassungswidrig?
Mit der neuen Gebührenverordnung wird die GEZ also eine ganze Menge mehr Geld einziehen und selbst wer nicht in den Fernseher schauen kann, weil er keinen besitzt, wird künftig zumindest in die Röhre gucken. Die GEZ kontert natürlich mit dem Argument der Schwarzseher und dass die Aufgabe der Gebührenbeauftragten entfallen würde und diese nicht mehr in beinahe schon Spionagemanier deutsche Wohnungen ausspähen, wie es viele Betroffene bisweilen beklagen. Doch so recht stimmig ist das Vorhaben für den Verfassungsrechtler Ingo Münch aus Hamburg dennoch nicht. Vielmehr sieht er in der Gebührenreform einen massiven Einschnitt in die Grundrechte der freien Persönlichkeitsentfaltung und damit in die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland verletzt. Das letzte Wort in der Novellierung wird entsprechend also noch nicht gesprochen sein und wenn schon jetzt die Verfassungswidrigkeit ins Spiel kommt, wird es in letzter Instanz vielleicht sogar in Karlsruhe entschieden werden müssen, ob die neuen Gebühren nun rechtens sind oder nicht.
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