Vorgesehen ist, dass jeder Bürger einen Brief von seiner Krankenkasse erhält, indem er über die Organspende aufgeklärt wird und sich schriftlich für oder gegen eine Organspende entscheiden soll. Das Schreiben kann ohne Folgen auch einfach ignoriert werden, doch ist Ziel dieser neuen Regelung, die Organspende schon frühzeitig in das Bewusstsein zu bringen und sich aktiv mit der Frage einer Spende auseinanderzusetzen.
Offizielle „Werbung“ für die Organspende
Wann und wie ein Organ gespendet werden kann und darf ist in Deutschland gesetzlich streng reguliert und an der Entscheidungsfreiheit für oder gegen eine Spende wird sich auch in Zukunft nichts ändern. Was sich ändert ist jedoch der Umgang mit dem Thema in der Öffentlichkeit. So werden mit der Neuregulierung alle Bürger regelmäßig Post von ihrer Krankenkasse erhalten, die in einem Schreiben auf die Organspende aufmerksam macht. Sowohl gesetzliche als auch private Krankenkassen werden an dem neuen System beteiligt sein. Die zentrale Frage des Schreibens wird lauten, ob man nach dem Tod bereit ist Organe zu spenden oder nicht. Das Vorhaben ist das Ergebnis jahrelanger Diskussionen in Politik und Medizin, denn die Spenderorgane werden immer rarer und viele Menschen sterben, weil sie vergebens auf ein neues Organ warten. Doch die neue Regel stößt nicht nur auf Gegenliebe, sondern auch auf Kritik.
Einige sehen die Ausübung von Druck
Auch wenn es immer wieder betont wird, dass die Entscheidung über eine Organspende selbstverständlich bei jedem selbst liegt, sehen einige Kritiker die Ausübung von Druck hinter dem Schreiben. So erhalten die Empfänger zwar die Möglichkeit sich für oder gegen eine Organspende zu entscheiden und werden voraussichtlich gar einzelne Organe von einer Spende ausnehmen können, doch soll der Brief alle zwei Jahre erneut verschickt werden, um die eigene Entscheidung möglicherweise zu korrigieren oder zum ersten Mal abzugeben, wenn es zuvor versäumt wurde. Die Politik begrüßt die neue Regulierung, die dieses Jahr im Sommer in Kraft treten soll und würde gerne noch einen Schritt weiter gehen.
Mangel an Spenderorganen gibt Anlass zur Sorge
Die Neuregelung soll vor allem den massiven Mangel an Spenderorganen ausgleichen, doch müsse nach Meinung des hessischen Sozialministers Stefan Grüttner von der CDU die Wirkung noch weitreichender sein. „Wir benötigen vor allem eine Regelung auch für diejenigen, die sich nicht erklären. Denn hier müssen mehrheitlich die Angehörigen die Entscheidung zur Organspende treffen“, gibt Grüttner zu bedenken und sieht die Gefahr, dass sich am Mangel der Spenderorgane nicht viel ändern wird.
Auch die Krankenhäuser stärker in die Pflicht rufen
Um dem Mangel an Organen langfristig entgegenzuwirken, kündigte Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr von der FDP an, auch die Krankenhäuser stärker in die Thematik einbeziehen zu wollen. So habe die Bundesregierung auch einen Gesetzesentwurf eingebracht, der es vorsieht, dass zukünftig jedes Krankenhaus über einen eigenen Transplantationsbeauftragten verfügt. „Hier müssen der Druck und die Verpflichtungen erhöht werden. Es geht darum, in den Kliniken die organisatorischen Voraussetzungen für Organspenden zu verbessern“, kommentierte Bahr. Zudem sei ein eigener Beauftragter eine wichtige Ergänzung, um potentielle Spender besser zu informieren. Wie gut oder schlecht die Reaktionen der Bevölkerung auf die neue Regelung sein werden, zeigt sich spätestens dann, wenn die ersten Schreiben der Krankenkassen das Postamt verlassen.
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