Die Verbraucherschutzminister der Länder möchten die Hygienestandards in den Restaurants und Gaststätten verbessern. Hierfür soll eine Hygiene-Ampel am Eingang angebracht werden, die jedem Gast durch die Farbe anzeigt, wie es um die hygienischen Zustände in dem Lokal bestellt ist.
Grün – gelb – rot
Vorbild für die Kennzeichnung der Hygienezustände ist Dänemark. Dort zeigt schon seit Längerem ein Smiley an Restaurants, Gaststätten und Kneipen an, ob die Hygiene gut oder schlecht ist, je nach Stellung der Mundwinkel. Lachen die Smileys, ist alles in Ordnung, sind die Mundwinkel aber nach unten gezogen, so stimmt was in dem Laden nicht. In Dänemark ist man mit dieser Kennzeichnung sehr gut gefahren. Die Hygienezustände sollen sich seit der Einführung deutlich verbessert haben.
Auch in Berlin gab es schon einen Versuch mit solchen Smileys, womit man auch dort gute Erfahrungen gemacht hat. Bundesweit sollen aber nicht Smileys eingesetzt werden, sondern Balken mit den Farben grün, gelb und rot. Die grüne Farbe steht für einwandfreie Zustände, bei gelb sind Beanstandungen vorhanden und rot deutet auf richtige Missstände hin. Bei einer roten Kennzeichnung sollte man von einem Besuch des Lokals lieber absehen. Die Farbverläufe sind fließend, sodass bei der Bewertung feinere Abstufungen möglich sind. Je mehr Punkte zu beanstanden sind, desto mehr bewegt sich der Pfeil von grün über gelb nach rot.
Aufschrei der Kritiker
Der Gaststättenverband ist nicht begeistert vom Vorhaben der Minister. Es könnten zu Unrecht Existenzen vernichtet werden. Schon, wer eine gelbe Kennzeichnung bekommt, werde in erhebliche Schwierigkeiten gebracht. Es müsse damit gerechnet werden, dass auch eine gelbe Kennzeichnung bereits die Kunden fernhalten werde, obwohl es sich gar nicht um gravierende Mängel handeln müsse. Bis zur nächsten Kontrolle vergehe vielleicht so viel Zeit, dass der Betrieb nicht mehr zu retten sei, weil es zu wenig Lebensmittelkontrolleure gibt. Dass es bislang zu wenig Kontrolleure gibt, bestreiten allerdings auch die Minister der Bundesländer nicht. Ein roter Balken werde ohnehin den Todesstoß für das betreffende Lokal bedeuten.
Gewinn für den Verbraucherschutz
Die Verbraucherschützer hingegen fordern eine schnelle Umsetzung dieses Vorhabens. Der Verbraucher hat ja bislang keine Möglichkeit, sich ein Bild über die hygienischen Zustände in Restaurants, Gaststätten und Kneipen zu machen. Man kann nur darauf vertrauen, dass regelmäßig kontrolliert wird. Aber auch dafür fehlen Kontrolleure. So werden nicht alle Lokale mindestens einmal jährlich kontrolliert, wie es eigentlich sein sollte. Außerdem würde fast jeder vierte Betrieb bei den jährlichen Kontrollen beanstandet, was der Verbraucher jedoch nicht erfährt, es sei denn, die Beanstandung führt zu einer Schließung.
Eine Kennzeichnung dürfte in jedem Fall für die Betreiber ein großer Anreiz sein, die Hygiene auf einen hohen Standard zu bringen und dort zu halten, was uns Verbrauchern nur zugutekommt. „Schmuddelbetriebe“ werden dann endlich auch für den Verbraucher sichtbar und können bewusst gemieden werden. Kontrollen müssten natürlich regelmäßig und in allen Betrieben stattfinden.
Umsetzung
Der Beschluss der Verbraucherminister der Länder wurde der Bundesregierung vorgelegt. Diese muss nun entscheiden, ob die Regelung eingeführt wird und einen entsprechenden Gesetzesentwurf auf den Weg bringen. Geht es nach den Landesministern, soll die Regelung ab 2012 bereits bei den Restaurants, Gaststätten und Kneipen eingeführt werden. Später soll die Kennzeichnung auf Bäcker, Metzger und andere Lebensmittelhändler ausgeweitet werden, womit man sich im Sinne des Verbraucherschutzes nicht zu lange Zeit lassen sollte.
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