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Gesundheitssystem

Zusatzbeiträge: Änderungen bei der gesetzlichen Krankenversicherung

Krankenversicherung, Krankenkasse Die mehr als 70 Millionen Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung sehen sich derzeit laufend mit Änderungen konfrontiert. Steigenden Beiträgen folgten Beitragssenkungen, die Einführung von Zusatzbeiträgen und Änderungen bei der steuerlichen Berücksichtigung.

Rund 85 Prozent der Bundesbürger sind in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Unter ihnen sind Arbeitnehmer ebenso wie Rentner, kostenfrei mitversicherte Familienangehörige und freiwillig versicherte Selbständige. Der Kostendruck im Gesundheitssystem, Änderungen bei der Finanzierung des Gesundheitswesens und die Finanz- und Wirtschaftskrise haben zuletzt für viele Änderungen gesorgt.

Auf und ab im Gesundheitsfonds

Zu Beginn des Jahres 2009 wurde der Gesundheitsfonds eingeführt. Der Fonds sammelt die Beiträge der Mitglieder ein und verteilt sie nach komplizierten und zum Teil politisch festgelegten Schlüsseln. Mit dem Gesundheitsfonds stieg der Beitragssatz auf 15,5 Prozent an.

Zum 1. Juli 2009 wurde der Beitragssatz dann gesenkt. Seitdem werden 14,9 Prozent des Bruttoeinkommens erhoben. Arbeitnehmer tragen davon 7,9 und Arbeitgeber 7,0 Prozent. Die Beitragssenkung war Teil des Konjunkturprogramms der Bundesregierung.

Nach wie vor gilt der Beitragssatz nur für sozialversicherungspflichtige Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Diese wurde zum 1. Januar 2010 auf 3.750 Euro monatlich angehoben.

Zusatzbeiträge, die die Krankenkassen erheben dürfen

Die Krankenkassen sind seit Beginn des Jahres berechtigt, Zusatzbeiträge von ihren Versicherten zu verlangen. Jede gesetzliche Krankenkasse kann selbst entscheiden, ob sie einen zusätzlichen Beitrag erhebt oder nicht.

Dabei gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten. Wird der Zusatzbeitrag in Abhängigkeit vom Einkommen der Versicherten erhoben, ist er gesetzlich auf 1 Prozent des Bruttoeinkommens begrenzt. Pro Monat dürfen Versicherte also mit maximal 37,50 Euro zusätzlich zum regulären Beitrag belastet werden.

Zusatzbeitrag zur Krankenkasse Die Kassen können allerdings auch eine Pauschale erheben, die unabhängig vom Einkommen ist. Dann dürfen maximal 8 Euro monatlich fällig werden. Führt eine Krankenversicherung Zusatzbeiträge ein, haben Versicherte ein außerordentliches Kündigungsrecht.

Neue Regelungen für die steuerliche Behandlung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung

Ab 2010 gelten zudem neue Regelungen für die steuerliche Behandlung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung. Bis 2009 waren die Beiträge nur sehr eingeschränkt absetzbar. Der Gesetzgeber hat im Rahmen des „Bürgerentlastungsgesetzes“ auf eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe reagiert und die Geltendmachung verbessert.

Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherungen können fortan in voller Höhe geltend gemacht werden. Insbesondere Versicherte mit einem hohen Einkommen und einem dementsprechend hohen Grenzsteuersatz profitieren dementsprechend von der Neuerung.

Absetzbar sind grundsätzlich nur Belastungen, die zur Erlangung eines Versicherungsschutzes auf Basisniveau erforderlich sind. Wer für private Zusatzversicherungen extra zahlt kann diese Kosten in der Regel nicht absetzen.

Zukunftsmusik: Welche Änderungen sind angedacht?

In den kommenden Jahren sind weitere Änderungen zu erwarten. Möglich ist etwa, dass der Wechsel aus der gesetzlichen in die private Krankenversicherung in Zukunft bereits dann möglich ist, wenn versicherungspflichtige Arbeitnehmer ein Jahr lang ein Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze verdienen. Bislang sind dazu drei Jahre erforderlich.

Auf lange Sicht steht auch ein kompletter Systemwechsel im Raum. So könnten die Beiträge unabhängig vom Einkommen als Kopfpauschale erhoben werden. Zunächst ist dies alles jedoch Zukunftsmusik.

Der stetig steigende Kostendruck im Gesundheitswesen lässt allerdings vermuten, dass durch Anhebungen der Beitragsbemessungsgrenze, weitere Zuzahlungen oder Einschränkungen des Leistungskatalogs Versicherte schlechter gestellt werden.

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