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Erstattung rezeptfreier Medikamente – Nachfragen lohnt sich

Einige Krankenkassen haben ihr Leistungsspektrum auch in Bezug auf rezeptfreie Arzneimittel verbessert. Deshalt gilt: Wer fragt, ist klar im Vorteil.

Apotheker nimmt ein rezeptfreies homöopathisches Medikament aus der Schublade.

Rezeptefreie Medikamente werden in Zukunft von einigen Krankenkassen übernommen. Bild: © pa / dpa

Gesetzliche Versicherungsnehmer müssen für ein verschreibungspflichtiges Medikament knapp fünf bis zehn Euro bezahlen. Die restlichen Kosten werden von der jeweiligen Krankenversicherung getragen. Wer anstatt zum Arzt lieber zur Selbstmedikation greift, musste bisher alle Kosten selbst übernehmen. Mittlerweile kann man jedoch, zumindest bei einigen rezeptfreien Arzneimitteln, auch auf eine Finanzspritze durch die Krankenkasse hoffen. Als erstattungsfähig gelten dabei rezeptfreie Medikamente, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss, kurz G-BA, als nicht ausgeschlossen eingestuft wurden. Diese Zusatzleistung gilt jedoch nicht für Appetitzügler und Grippemedikamente. Überdies wird ein derartiger Treuebonus derzeit nur von wenigen Kassen geboten.

Werden pflanzliche Präparate übernommen?

Die neuen Spielräume der Krankenversicherungen greifen hauptsächlich auf pflanzliche Arzneimittel zu. Hierzu zählen vor allem alternative Medikamente aus der Pflanzenheilkunde, der Homöopathie sowie der Anthroposophie. Auch wenn diese Medikamente nicht verschreibungspflichtig sind, sind sie dennoch apothekenpflichtig. Versicherte der BKK können sich hier bereits auf eine Zusatzleistung freuen. Wer auf die alternative Medikation zurückgreift, erhält von seiner Krankenkasse bis zu 150 Euro zurück. Einzige Voraussetzung hierfür ist, dass der Versicherte eine ärztliche Bescheinigung in Form eines grünen oder blauen Privatrezeptes vorlegen kann. Ein solches Privatrezept spiegelt die medizinische Notwendigkeit für das jeweilige Präparat wider. Wurde ein solches vom Arzt ausgestellt, so braucht man nur noch in die Apotheke zu gehen, das Medikament abholen und die dazugehörige Rechnung mitsamt dem Rezept bei seiner Krankenkasse einreichen.

Auch möglich: Folsäure für Schwangere

Das neue Leistungsspektrum einiger Krankenkassen ist auch für werdende Mütter interessant. So gewährt die BKK Wirtschaft & Finanzen allen schwangeren Versicherten bis zu 100 Euro pro Kalenderjahr für apothekenpflichtige Medikamente, die sonst aus eigener Tasche bezahlt werden müssten. Als Voraussetzung für diese Zusatzleistung gilt, dass es sich bei diesem Medikament um ein Präparat handelt, welches von der G-BA als eingeschlossen eingestuft wurde. Weiterhin wird ein vom Frauenarzt entsprechendes Privatrezept verlangt.

Kinder und Jugendliche: Rezeptfreie Medikamente ab dem 12. Lebensjahr

Einige Krankenkassen, voran die BKK Wirtschaft & Finanzen, gewähren Kindern ab 12 Jahre einen besonderen Bonus in Sachen frei verkäuflicher Medikamente. So erhalten alle Minderjährigen im Alter zwischen 12 und 18 Jahren pro Kalenderjahr bis zu 50 Euro zurückerstattet. Auch in diesem Fall verlangt die BKK Wirtschaft & Finanzen lediglich die Vorlage einer ärztlichen Verordnung und Originalrechnung.

Einfach nachfragen

Bezüglich der obigen genannten Zusatzleistungen sei gesagt, dass diese zurzeit nur auf einige wenige Krankenkassen zutreffen. Daher ist es ratsam, sich bereits vor dem Kauf nicht verschreibungspflichtiger Medikamente, bei der jeweiligen Krankenkasse zu informieren. Mittels eines persönlichen Gespräches, eines Blickes auf die Homepage oder eines kurzen Telefonates lassen sich die meisten Fragen schnell beantworten.

Fazit: Wer sich rechtzeitig über die Zusatzleistungen seiner Krankenkasse informiert, kann einiges an Geld sparen. Überdies lohnt es sich, die Leistungen seiner Kasse auch in Zukunft im Auge zu behalten. Schließlich kann es jederzeit so weit sein, dass diese ihre Leistungen anpasst.

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