Schwimmen ist gesund, heißt es allgemein und das nasse Vergnügen gehört zu einem beliebten Breitensport. Schon die ganz Kleinen haben Spaß am Wasser und Babyschwimmen gehört für viele Familien zum Freizeitprogramm dazu. Nun aber hat das Umweltbundesamt davor gewarnt, allergiegefährdete Kleinkinder unter zwei Jahren im gechlorten Wasser von Hallenbädern schwimmen zu lassen. Welche Gefahren sieht das Bundesamt und wer sollte diese Warnung beherzigen?
Babys gefährdet
Grund für die öffentliche Warnung sind die Ergebnisse aktueller Studien, die einen auffälligen Zusammenhang herstellen zwischen dem Schwimmen in chlorhaltigem Wasser und Atemwegserkrankungen wie Asthma und anderen chronischen Erkrankungen wie Heuschnupfen oder Neurodermitis. Bis sich der Verdacht bestätige, solle man laut Umweltbundesamt in Dessau-Roßlau Kinder unter zwei Jahren, in denen derartige Allergien bekannt sind, nicht zum Schwimmen ins Hallenbad mitnehmen. Für ältere Kinder und Erwachsene bestünde keine Gefahr.
Gefährliches Trichloramin
Bei der Substanz, die im Verdacht steht, Asthma auszulösen, handelt es sich um Trichloramin. Es entsteht aus der Verbindung von Chlor mit Stickstoffverbindungen, also beispielsweise wenn Urin, Schweiß oder Kosmetika ins Wasser gelangen. Das Trichloramin verbreitet sich in der Luft und es entsteht der bekannte Hallenbadgeruch. In deutschen Bädern fanden sich Konzentrationen dieser Verbindung, die bis zu 37-mal höher waren als die von der Weltgesundheitsorganisation empfohlenen Grenzwerte. Grund waren jedes Mal fehlerhafte Wasseraufbereitung oder nicht ausreichende Belüftung des Bades.
Kein Risiko eingehen
Im Moment gibt es noch keine gesicherten Erkenntnisse darüber, ab welchen Werten Trichloramin tatsächlich als gefährlich anzusehen ist, aber bis die derzeitig laufenden Messungen abgeschlossen sind, sollte man kein Risiko eingehen, da Kleinkinder über besonders empfindliches Lungengewebe verfügen und die Konzentration von Trichloramin gerade im Bereich der Babyschwimmbecken durch das vermehrte Urinieren ins Wasser besonders hoch ist.
Nicht erst seit Kurzem bekannt!
Am Desinfektionsmittel Chlor führt wegen des Schutzes vor Infektionen kein Weg vorbei, erfährt man im Bundesgesundheitsblatt, man erwarte aber von den Hallenbadbetreibern ausreichend Frischwasserzufuhr und Lüftung. Ein frommer Wunsch und eine Warnung, die reichlich spät kommen, wenn man bedenkt, dass bereits 2003 belgische Autoren auf Studien hingewiesen hatten, die genau diese gesundheitsgefährdenden Zusammenhänge belegten und 2007 Wissenschaftler darauf hinwiesen, dass Bademeister und Schwimmlehrer einem erhöhten Risiko an Atemwegserkrankungen ausgesetzt seien!
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