Eines der größten Probleme für ältere Menschen ist es, wenn sie an Selbstständigkeit verlieren, weil der Körper nicht mehr alles kann, was er soll. So kann es zur kaum lösbaren Herausforderung werden, vom Erdgeschoss ins erste Stockwerk zu gelangen, weil ein bisher unbekanntes Hindernis den Weg versperrt: Die Treppe.
Nun ist es aber meist nicht möglich, in einem Einfamilienhaus einen Fahrstuhl einzubauen, abgesehen von den gigantischen Kosten eines solchen Bauwerks. Eben diese halten auch Besitzer von Mehrfamilienhäusern oft davon ab, ein solches Monstrum installieren zu lassen, falls dies baulich überhaupt machbar ist. Es gibt aber eine günstigere Alternative, um in einem normalen Haus das Umgehen der Treppe für Senioren zu ermöglichen: einen Treppenlift.
Die Grundidee ist, dass seitlich an der Treppe ein Schienensystem angebracht wird, das eine Lifteinheit führt. Diese Lifteinheit kann dann per Knopfdruck gesteuert werden und den Nutzer ohne Kraftanstrengung von einem Stockwerk ins andere befördern. Das ermöglicht es älteren Menschen, länger in ihrer gewohnten Umgebung zu bleiben. Dabei benötigen sie keine fremde Hilfe, was sich positiv auf das Selbstwertgefühl auswirkt.
Welchen Treppenlift hätten Sie denn gerne – Steh- oder Sitztreppenlift?
Die Lifteinheit kann nun auf verschiedene Art gestaltet werden, je nachdem, wie fit der Benutzer noch ist oder was damit alles befördert werden soll. Man unterscheidet zwei Kategorien von Treppenliften, den Sitzlift und den Stehlift.
Der Sitzlift
Beim Sitzlift ist die Lifteinheit – wie der Name schon sagt – ein Sitz. Man will ins Obergeschoß, setzt sich auf einen Stuhl in bequemer Höhe, drückt das Knöpfchen und wird die Treppe hinaufgefahren. Den Sitz gibt es wahlweise mit oder ohne Armlehnen und er ist schwenkbar, um das Ein- und Aussteigen zu erleichtern. Zur Sicherheit ist er außerdem mit einem Gurt versehen.
Diese Ausführung eignet sich besonders für Menschen, die Probleme mit ihren Gelenken haben. Kann man also prinzipiell alleine laufen und benötigt höchstens einen Stock als Gehhilfe, kann mit einem Sitztreppenlift das Problem des Treppensteigens optimal gelöst werden.
Stehtreppenlift für Rollstuhlfahrer oder Rollater-Benutzer
Benötigt man jedoch Rollstuhl oder Rollator, stellt sich die Frage, wie man die Hilfsmittel mit dem Sitzlift transportieren soll. In diesen Fällen eignen sich die Stehtreppenlifte besser. Statt dem Sitz als Lifteinheit verfügt dieser über eine Plattform, auf die man dann mit Rollstuhl oder Rollator fahren kann.
Ein weiterer Vorteil des Plattformlifts ist, dass er auch zum Transport von Gegenständen wie Einkäufen, Getränkekisten und ähnlichem genutzt werden kann.
Variabler Treppenlift – Transport mit oder ohne Rollstuhl
Die Vorteile beider Varianten sind in einer dritten Ausführung kombiniert, nämlich dem variablen Treppenlift. In dieser Version ist ein aufklappbarer Sitz oberhalb einer Plattform montiert. So kann man sowohl mit dem Rollstuhl transportiert werden, als auch einfach auf dem Klappsitz Platz nehmen. Und Gegenstände können natürlich auch befördert werden.
Was kostet ein Treppenlift?
Bei all den positiven Aspekten eines Treppenlifts stellt sich natürlich die Frage, was die Anschaffung und Installation dieses kleinen Helfers kostet. Diese Frage ist nicht leicht zu beantworten, da der Preis in der Regel von den individuellen Gegebenheiten beim Käufer abhängt.
Ein Liftsystem für eine kurze, gerade Treppe ist natürlich einfacher und somit billiger als bei einer längeren, vielleicht gewundenen Treppe. So erstaunt es nicht, dass die wenigsten Anbieter Preise ohne eine individuelle Bedarfsanalyse nennen.
Als untere Preisgrenze kann sicherlich beispielhaft der Sanimed 45 der Firma SANIMED genannt werden, der inklusive Installation zum Festpreis von 2.999 Euro angeboten wird. Dies ist natürlich eine sehr schlichte Ausführung, aber erfüllt sicher seinen Zweck.
Aufwendigere Liftsysteme und komplizierte Treppenverläufe können die Kosten jedoch schnell auf über 10.000 Euro ansteigen lassen. Solche Summen kann man sich als Rentner jedoch nicht unbedingt leisten.
Mögliche Zuschüsse
Im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen sind Treppenlifte leider nicht aufgeführt, bei Privatpatienten hängt dies von den vereinbarten Leistungen ab. Etwas anders sieht es aus, wenn man auf einer Pflegestufe eingestuft ist. Dann kann nach SGB II § 40 ein staatlicher Zuschuss gewährt werden, der bei Pflegeversicherung, Kommune, Sozialamt oder der Berufsgenossenschaft beantragt werden muss. Dabei ist der maximale Förderungsbetrag derzeit rund 2.557 Euro, man muss also in jedem Fall einen Eigenanteil übernehmen.
Eine Ausnahme liegt vor, wenn es sich bei der Behinderung um die Folgen eines Arbeitsunfalls handelt. In diesem Fall wird auch ein höherer Betrag bezuschusst, wenn die Regulierung durch die Berufsgenossenschaft Erfolgt. Eine hundertprozentige Kostenübernahme wird Haftpflichtversicherungen gewährt, wenn die Behinderung Folge eines Unfalls war, den der Versicherte zu verantworten hat.
Alternative Finanzierungsmöglichkeiten
Viele Hersteller von Treppenliftsystemen bieten jedoch neben der einmaligen Zahlung des vollen Kaufpreises diverse andere Finanzierungsmöglichkeiten an, um auch finanziell weniger gut ausgestattete Personen den Kauf zu ermöglichen.
Hierbei gibt es beispielsweise Mietkauf, Leasing und Kreditfinanzierung, wodurch monatliche Beträge von rund hundert Euro realisierbar sind. Man sollte sich aber auf jeden Fall individuell beraten lassen und Angebote mehrerer Hersteller einholen, bevor man sich für den Kauf eines passenden Treppenlifts entscheidet.
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Hallo,
ich informiere mich gerade über Treppenlifte, da meine Mutter wohl nicht drum rum kommt. Ich wollte mich für den Bericht über die mögichen Zuschüsse von Treppenlifter bedanken. Ich werde mal sehen, ob sich da was machen lässt.