Vielen Menschen fällt die Führung eines eigenen Haushalts im Laufe der Jahre schwer. Vor allem wenn der Gesundheitszustand nachlässt und keine Angehörigen bereitstehen, kann die dauerhafte Unterbringung in einer Einrichtung erforderlich sein.
In Deutschland stehen drei Varianten zur Verfügung:
Im sogenannten Altenwohnheim finden sich Menschen ein, die aufgrund ihres fortgeschrittenen Alters nicht mehr alleine wohnen möchten, aber noch in der Lage sind ihren Alltag selbst zu bewältigen. Das nahe beieinander Wohnen steht hier im Vordergrund.
Altersheime sind ebenfalls für nicht pflegebedürftige Personen gedacht. Im Gegensatz zu Altenwohnheimen wird hier kein eigener Haushalt mehr geführt und ein weiterer Service wie Zimmer aufräumen, Wäsche waschen und Verpflegung geboten.
In Altenpflegeheimen finden pflegebedürftige Menschen Platz. Hier steht die stationäre Pflege durch ausgebildetes Personal im Vordergrund. Voraussetzung für die Aufnahme ist das Vorliegen einer Pflegebedürftigkeit.
Nicht selten stellen die Institutionen eine Kombination aus Altersheimen und Altenpflegeheimen dar, so dass beim Eintritt in eine Pflegebedürftigkeit das Wohnheim nicht gewechselt werden muss. Die Pflegebedürftigkeit ist daher kein Aufnahmekriterium, das bereits vor Einzug festgestellt worden sein muss.
Wann sollte man umziehen in ein Altenwohnheim, Altersheim oder Altenpflegeheim?
Sinnvoll ist die Aufnahme in eine entsprechende Einrichtung, wenn
- der Alltag und die Führung eines eigenen Haushalts nicht mehr eigenständig oder mit der Hilfe von Verwandten oder Freunden vollzogen werden kann
- ambulante Pflege nicht möglich oder erwünscht ist
- die Angst vor Vereinsamung oder Unfällen besteht
- im Rahmen einer vorausschauenden Lebensplanung ein Umzug in eine Einrichtung sinnvoll erscheint
- eine Pflegebedürftigkeit besteht, so dass eine Betreuung nötig ist
Die Kosten fürs Altenheim
Die anfallenden Kosten hängen sowohl von den einzelnen Einrichtungen als auch vom Vorliegen einer Pflegebedürftigkeit ab. Ohne Pflegestufe gibt es Angebote ab etwa 1000 Euro, mit Pflegestufe belaufen sich die Kosten schnell über 3000 Euro monatlich.
Die Kosten müssen vom Bewohner selbst gedeckt werden. Liegt Pflegebedürftigkeit vor, werden die Pflegekosten von der Pflegeversicherung übernommen. Leider zahlt die Pflegeversicherung oft weniger als erforderlich und der Bewohner muss die Differenz selbst ausgleichen.
Wenn die Rente und sonstiges eigenes Vermögen nicht ausreicht, um die Unterbringung im Altenheim zu finanzieren, kann man einen Antrag auf Unterstützung beim Sozialamt stellen. Zu beachten gilt, dass Kinder seit einigen Jahren ihren Eltern gegenüber eine Unterhaltspflicht haben. Dennoch müssen sie nicht befürchten, dadurch in den wirtschaftlichen Ruin getrieben zu werden.
Wenn geprüft wurde, dass den Kindern die finanzielle Unterstützung der Eltern nicht zumutbar ist, weil sie ihre eigene Existenz gefährden würde, zahlt das Sozialamt. Sonstige Verwandte brauchen einen Rückgriff nicht zu befürchten, solange sie nicht als Alleinerben eingesetzt sind.
Eigene Möbel und Hausrat mitbringen?
Da die Zimmer der Einrichtungen gewöhnlich voll ausgestattet sind, brauchen keine eigene Möbel oder sonstiger Hausrat mitgebracht zu werden. Wünscht dies jedoch ein Bewohner, sollte man mit der betreffenden Einrichtung sprechen, die diesem Wunsch in der Regel offen gegenüberstehen wird.
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