Doch Grat zwischen Fiktion und Realität ist dabei oftmals schmal und enthält mehr als nur ein Fünkchen Wahrheit. Denn weltweit steht der Organhandel auf der Tagesordnung, nicht immer so brachial und vor allem brutal, wie in den Krimis, zumindest nicht in unseren Breitengraden. Aber in vielen Winkeln der Welt ist der Handel mit Organen äußerst grenzwertig und in einigen werden Menschen auch nicht nur sprichwörtlich ungefragt ausgenommen.
Der offizielle Weg
Organspende nach dem Tod
In der westlichen Welt ist der Organhandel gesetzlich streng verankert, speziell in Deutschland durch das Transplantationsgesetz. Das Gesetz existiert seit dem Jahr 1997 und regelt die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen. Seit 2007 gilt das Gesetz auch für menschliches Gewebe. Unterschieden wird dabei zwischen einer Spende zu Lebzeiten und nach dem Tod. Die Organentnahme nach dem Tod darf ausschließlich dann erfolgen, sofern ein Gesamthirntod vorliegt, ein klinischer Tod reicht nicht aus. Ein Organspende-Ausweis gibt unmissverständlichen Aufschluss darüber, ob der Verstorbene gewillt war seine Organe zu spenden. Solch ein Ausweis kann ab dem Alter von 16 Jahren ausgestellt werden, ist für eine Spende aber nicht zwingend erforderlich. Denn per Gesetz ist es nach dem Tod einer Person möglich, dass die nächsten Angehörigen darüber entscheiden, ob Organe gespendet werden sollen oder nicht. Falls dies aber nicht gewünscht wird, muss zu Lebzeiten unbedingt eine Erklärung verfasst werden, dass die eigenen Organe nicht gespendet werden dürfen. Diese Willenserklärung ist ab dem Alter von 14 Jahren möglich. Laut Statistiken gehen etwa 60% der Organspenden auf Entscheidungen der Angehörigen zurück, weil vom Verstorbenen weder ein Organspende-Ausweis, noch eine gegenteilige Willenserklärung vorlag.
Freiwillige Spende zu Lebzeiten
Häufig muss es gar nicht erst zum Tod einer Person kommen, um das Spenden eines Organes zu thematisieren. Besonders Nieren und Rückenmark werden nämlich häufig benötigt und können mehr oder weniger problemlos entnommen und transplantiert werden. Auch hier ist es unabdingbar, dass der Spender seine Organe freiwillig zur Verfügung stellt, nachdem er ausführlich aufgeklärt wurde. Ferner darf eine freiwillige Organspende nur dann durchgeführt werden, wenn der Spender die Volljährigkeit erreicht hat, als geeignet erachtet wird und die Gefahr das Operationsrisiko nicht überschreitet. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, steht einer Spende nichts im Weg. Im Übrigen zählt streng genommen auch Blut zu den Organen, wird aber nicht durch das Transplantationsgesetz geregelt, sondern unterliegt dem Transfusionsgesetz. Bei Verstößen gegen das Transplantationsgesetz drohen allen Beteiligten, also auch dem Empfänger des Organs, bis zu fünf Jahre Haft. Dies gilt nicht nur für inländische, illegale „Organgeschäfte“, sondern auch bei ausländischen, an denen deutsche Staatsbürger in irgendeiner Form beteiligt sind.
Der illegale Handel
Privater Organhandel
Während die Spende von Organen zu Lebzeiten oder nach dem Tod in der Europäischen Union und in den USA gesetzlich geregelt und entsprechend erlaubt ist, ist der Handel gegen Geld oder sonstige Entlohnungen illegal. Anders sieht es dabei aber in anderen Ländern aus, wo ein echter Organhandel beinahe täglich praktiziert wird. Vor allem Länder wie Brasilien, Indien, die meisten aus Afrika und auch viele aus Osteuropa sind salopp ausgedrückt etwas freizügiger im Umgang mit Organen. Dort kommt es sehr häufig vor, dass zum Beispiel Nieren verkauft werden, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Vordergründig mag der Verkauf der Organe zwar freiwillig scheinen, aber näher betrachtet haben viele Menschen kaum eine andere Wahl, um ihre Familien wenigstens ein paar Monate mit dem Geld für die Organe durchzubringen. Abgesehen von den moralischen Fragen der Käufer, sind solche „Spenden“ extrem gefährlich, finden sie unter absolut unhygienischen Umständen und mangelnder medizinischer Versorgung statt, was nicht selten zum Tod des „Spenders“ führt. Die Weltgesundheitsorganisation – WHO – wollte mit einem Abkommen von 2004 die armen Länder vor dem sogenannten „Transplantations-Tourismus“ schützen. Bis 2008 haben auch 78 Länder die Erklärung gegen den Organhandel unterschrieben, aber ob es unterm Strich etwas genutzt hat, sei dahingestellt.
Ein besonders umstrittener Sonderfall ist der Organhandel in China. Dort bildet der Export von Organen ein großes Geschäftsfeld, wobei die Herkunft der Organe als durchaus zweifelhaft angesehen werden darf. In vielen Fällen stammen die gehandelten Organe nämlich von Strafgefangenen, die zum Tode verurteil waren. Nach offiziellen Angaben des chinesischen Gesundheitsministers, müssten zwar auch die Gefangenen der Organspende zustimmen, aber viele Kritiker zweifeln daran, dass dies freiwillig getan wird. Obwohl auch China die laschen Gesetze bezüglich des Organhandels verschärft hat, stammen immerhin noch rund 65% der chinesischen Organe aus dem Todestrakt und wandern in die Leiber reicher Europäer, Asiaten, Amerikaner und Araber.
Gewaltsamer Handel
Der Organhandel in den ärmeren Ländern hat leider mit noch weitaus schlimmeren Problemen als nur den moralischen zu kämpfen. Vor allem in den ärmsten Regionen Afrikas und Ägyptens wird immer wieder von Entführungen berichtet, bei denen den Opfern Organe entnommen wurden. Ein erhöhtes Risiko Opfer solcher Verbrechen zu werden, ist vor allem bei Straßenkindern gegeben. Angeblich seien schon komplette Gruppen von Kindern verschleppt und anschließend geradezu „ausgeschlachtet“ wiedergefunden worden. Im Gegensatz zu den organisierten, illegalen Organhändlern, die „freiwillige“ Opfer für ihre Geschäft finden, stecken bei so grausamen Taten wie der Kindesentführung oftmals kleinere Gruppierungen oder gar Einzeltäter, die den Organhandel als lukratives Geschäft für sich entdeckt haben. Auch wenn sich diese Vorfälle von offizieller Seite her kaum vermeiden lassen, so werden häufig zumindest die Täter geschnappt und zur Verantwortung gezogen. Wie man sieht kann man den gewaltsamen Organhandel jedenfalls nicht als frei erfundenes Schauermärchen durchgehen lassen, auch wenn man sich das wünschen würde.
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