Auch wenn viele Hundebesitzer die Hundesteuer für sinnlos oder ungerecht halten, weil ja schließlich weder Katzen noch Kaninchen bzw. deren Herrchen und Frauchen für die Tiere Steuern zahlen müssen: Die Geschichte der Hundesteuer in Deutschland ist lang. Wir haben uns auf Spurensuche begeben.
Formen der Hundesteuer im Mittelalter
Erste Hinweise auf eine Hundesteuerart finden sich schon Mitte des 13. Jahrhunderts: Im Weistum von Suesteren, einer heute in den Niederlanden gelegenen ehemaligen Benediktinerabtei, heißt es am 14. September 1260 „forestarii colligere avenam, quae vocatur hontcorn“ zu Deutsch etwa: „die Waldhüter sammeln Hafer ein, den sie Hundkorn nennen“.
Und auch 1294 finden wir in einem Vergleich der Grafen von Lindow mit dem Kloster Lehnin den Hinweis auf „frumentum vocatur huntcorn in vulgari“ – also auf Getreide, das von den gemeinen Leuten Hundkorn genannt wird.
Im Mittelalter wurde vor allem die Jagd auf Hochwild mehr und mehr Privileg der Adligen. Sie hetzten das Wild mit Hunden. Und für diese Hunde mussten andere aufkommen.
So mussten etwa die Bauern als Jagdfrondienst entweder dem Adel Hunde zur Verfügung stellen oder stattdessen eine Bede geben. Ab etwa 1500 findet in zahlreichen Quellen der Hinweis auf diese Steuerart: Die Bauern mussten z. B. Hafer, aber auch Gerste oder Roggen als Hundekorn oder weiterverarbeitet als Hundebrot liefern, informiert das Bundesfinanzministerium (BMF) über die geschichtliche Entwicklung der Hundesteuer.
Wer als Geistlicher keinen Militärdienst leisten konnte, musste ab Ende des 12. Jahrhunderts beispielsweise Heerwagen stellen, Kriegssubsidien zahlen und die herrschaftlichen Hunde füttern. Die Fütterung wurde später von Naturalien in eine Geldabgabe umgewandelt, den so genannten Hundedecem (Hundezehnt).
Hundesteuer in der Neuzeit
1755 entwickelte man in England eine erste Form der dog bill, um die rapide steigende Zahl streunender Hunde einzudämmen. Daraus entwickelte sich 1796 eine erste englische Vergnügungs- oder Luxussteuer für Hundehalter.
Davon ließ man sich gern in den deutschen Ländern inspirieren. Noch 1783 ist in der Oeconomischen Encyclopädie von Johann Georg Krünitz zu lesen:
„Eben so pflegt auch der Jagddienst des Hundehaltens zuweilen in eine Geldabgabe verwandelt, und eine Gemeinde, oder auch einzelne Untertanen dagegen von diesem Dienste befreit zu werden. So muss im Württembergischen eine befreite Gemeinde 4 Gulden 10 Kreuzer für einen Hund bezahlen; und in einigen kursächsischen Ämtern wird von jedem Dorfe ein jährliches Hundekostgeld verrechnet, welches die Bauern zusammen ausbringen und dessen Betrag entrichten. Anstatt des Hundsgeldes wird an einigen Orten ein so genannter Hundshafer, oder auch Hundegerste, entrichtet, wenn die Untertanen von der wirklichen Unterhaltung der Hunde befreit sind.“
Doch schon wenige Jahre später nutzen verschiedene Länder diese Steuer. So wird sie etwa 1809 in Württemberg als Maßnahme gegen die Tollwut eingeführt, 1810 als Luxussteuer in Preußen erhoben (diese Luxussteuer traf übrigens auch Katzen, Pferde, Enten und in der Wohnung gehaltene Vögel). 1824 verpflichtet Ludwig Großherzog von Hessen und bei Rhein seine Untertanen zur Zahlung der Hundesteuer.
1844 heißt es im Großen Conversations-Lexicon für die gebildeten Stände:
„Da die übermäßige Zahl der Hunde nicht nur lästig und gefährlich, sondern auch schädlich ist, weil viel Nahrungsstoff, den Menschen brauchen könnten, von diesen Tieren verbraucht wird, so ist eine zweckmäßige Hundesteuer, wie sie schon in vielen Staaten besteht, sehr ratsam.“
Doch so dachte nicht jeder.
Der Hundesteuerprozess der Baronin Bettina von Arnim
Die romantische Schriftstellerin Bettina von Arnim (1785–1859) erhielt am 1. Juli 1842 eine Mahnung des Berliner „Magistrats zur Erhebung der Hundesteuer“:
„Der Frau Baronin von Arnim wird hierdurch bekannt gemacht, dass wir die Execution auf Hundesteuerreste () wider sie dergestalt verfügt haben, dass, wenn binnen drei Tagen die Bezahlung dieser Gelder und der Executions-Gebüren () nicht nachgewiesen werden kann, sodann mit der Abpfändung ihrer Sachen wider sie verfahren werden muß.“
Bettina hatte versucht, ihren Pudel als Jagdhund zu deklarieren, um ein Schlupfloch im preußischen Hundesteuergesetz von 1810 zu nutzen – denn das befreite Hirtenhunde und sonstige gewerbsmäßig genutzte Hunde, also auch Jagdhunde, von der Abgabe.
Auf die Mahnung reagierte sie mit einem ironischen Schreiben in Reimform:
„Was kein Verstand der Verständigen sah, es war den Richtern der Hundesteuer klar. Die Mutter jener zarten Pflegerinnen, sie sollte büßen, dass das Tierchen ohne Zeichen nicht dem Rat der Stadt gemeldet war.“
Hundesteuer heute
Gemäß Grundgesetz der Bundesrepublik, Art. 105 Abs. 2a GG , gehört die Hundesteuer heute zu den „örtlichen Verbrauch- und Aufwandsteuern“. Die Bundesländer können also die Gemeinden über das Kommunalabgabengesetz dazu verpflichten, die Hundesteuer einzuziehen – allerdings wird das nicht in allen Bundesländern getan. So verzichtet z. B. die Stadt Eschborn in Hessen seit 1999 auf die Hundesteuer.
Für den Handel oder die gewerbliche Zucht vorgesehene Hunde werden nicht besteuert, Ausnahmen existieren außerdem für Blinden-, Jagd- und Hütehunde, die oft steuerfrei oder ermäßigt sind, teils für Wachhunde sowie für Hunde im Dienst von Polizei oder Rettungsdiensten.
Anders als häufig vermutet, ist die Hundesteuer nicht dazu gedacht, den Stadtbereich von Hinterlassenschaften der Vierbeiner zu reinigen. Die Kommunen können selbst entscheiden, was sie mit diesem Geld anfangen. Und auch die Höhe der Hundesteuer können die Gemeinden selbst bestimmen.
Für so genannte Kampfhunde, also Hunderassen wie Pitbull, Staffordshire Bullterrier u.ä., die als gefährlich angesehen und auf einer Rasseliste aufgeführt werden, können die Kommunen zudem einen erhöhten Steuersatz bestimmen, auch wenn die Rasselisten u.a. von verschiedenen Tierärzteverbänden als unsinnig abgelehnt werden, weil es bei der Gefährlichkeit eines Hundes viel mehr auf den Halter und seinen Umgang mit dem Tier ankomme als auf die Rasse.
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Sg. Damen und Herren,
anfang des Jahres habe ich die Hundesteuer meines im Haushalt lebenden Hund an die Gemeinde bezahlt. Mein Hund starb am 9.5.09. Wird die Hundesteuer von Juni bis Dez. rückerstattet?
Danke im Voraus für Ihre Info.
Mit freundlichen Grüßen
E. Carnarius
Hallo Evelyn,
das ist kein Problem, natürlich müssen Sie dem Landratsamt (oder ähnliche Behörde) bescheid geben, dass Ihr Hund verstorben ist. Am besten eine Bestätigung vom Tierarzt besorgen. Dann erhalten Sie die zuviel gezahlte Steuer ab dem 09.05 für den Rest vom Jahr zurückerstattet.
Das selbe gilt z.B. wenn man in eine andere Stadt umzieht.
Viele Grüße
Madeleine
Es wäre doch mal toll, wenn man für seine entrichtete Hundesteuer eine Gegenleistung erhielte. Zum Beispiel könnte einmal im Jahr ein Staatsbediensteter bei mir im Garten die Haufen räumen, das Auto von Hundehaaren befreien oder die hinteren Seitenscheiben putzen.
Es ist mal wieder nur ne Geldmacherei vom Staat.
Und die meisten machen mit.
So blöd kann auch nur die Menschheit sein.
Echt schade.
Und wohin führt das Ganze alles?
Natürlich zum 3.ten Weltkrieg.
Hundesteuer !! voelliger Bloedsinn, reine Abzocke !! Verarschung des Buergers ! Die Bevoelkerung sollte sich gegen ungerechte Steuern mehr zur Wehr setzen. In meinem Ort bezahlt man fuer den 1. Hunde ca. 60 , fuer den zweiten ca. 90 und fuer den 3. Hund ueber 110 EURO. Was soll das ???
Ich habe noch nie was von Katzensteuer oder Ähnlichem gehört. Sind Hundehalter eigentlich die einzigen Deppen, die für ihr Haustier Abgaben an den Staat leisten müssen?
Also ich habe mich auch schon gefragt, warum ich die Hinterlassenschaften meiner Hunde entferne, denn bei mir kommt auch keiner vorbei und holt die Katzenscheiße aus „meinen“ Garten. Meine Hunde scheißen nicht in fremde Gärten oder in öffentliche Sandkisten für Kinder, Katzen jedoch schon. Warum sollen dann Hunde zahlen oder warum müssen die Hinterlassenschaften aller anderen Haustiere nicht entfernt werden oder warum wird es nur beim Hund mit einer Geldstrafe belegt?
Es ist traurig,das wir für Lebewesen in Deutschland
Steuer zahlen müssen.Hunde gehören ja wohl dazu.Demnächst kommt wohl noch eine Babysteuer,man weiß ja nie was unsere Regierung sich einfallen läßt,um uns das Geld aus den Taschen zu ziehen! Wir Hundebesitzer müssen uns endlich mal wehren,wir dürfen uns nicht alles gefallen lassen.Unsere Hunde dürfen nicht weiter die Melkstation von Stadt und Staat sein,die haben doch schon unsere Autos!
Hallo
Vielleicht bekomme ich ja hier eine Antwort auf meine Frage…..
Wir haben drei Hunde und sind in einem Hundesportverein, mehrmals die Woche tätig. Und wir fahren mehrmals im Jahr auf Turniere.
Ist es nicht so, daß man die drei in diesem Fall als „Sportgerät“ betrachten müßte und damit die Hundesteuer die ja eine Luxussteuer ist wegfallen würde!?
hallo Zusammen, lest euch das mal durch ,
Die Recht- und Verfassungsmäßigkeit der Hundesteuer wurde seit ihrem Bestehen immer wieder in Frage gestellt und war bereits Gegenstand zahlreicher Gerichtsprozesse und -entscheidungen.
Ein Hauptargument der Hundesteuergegner war und ist, dass die Hundesteuer gegen den allgemeine Gleichheitsgrundsatz verstößt, da andere Haustierarten wie Katzen und Pferde nicht besteuert werden, obwohl deren Besteuerung auch grundsätzlich möglich ist.
Der Bundesfinanzhof hat in mehreren Verfahren über dieses Thema beraten und entschieden (z.B. Urteil vom 14.10.1987). Danach liegt kein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz durch die Erhebung einer Hundesteuer vor, wenn gleichzeitig keine anderen Tierarten mit besteuert werden.
Das Bundesverfassungsgericht hat den Gemeinden wiederholt (z.B. Beschluss vom 29.11.1989) einen weit reichenden Ermessens- und Gestaltungsspielraum bei der Auswahl des Steuergegenstandes eingeräumt.
Damit können die Gemeinden durchaus frei entscheiden, ob sie eine Hundesteuer, eine Katzensteuer oder sonstige Kleintiersteuer erheben oder nicht.
Gegen die Einführung einer Katzen- oder Pferdesteuer spricht nicht zuletzt der sehr hohe und damit teure Verwaltungsaufwand, u.a. für die Kontrolle der möglichen Steuerpflichtigen, der die zu erzielenden Einnahmen deutlich reduzieren würde.
oder einfach mal hier schaun,
http://www.bild.de/BILD/ratgeber/haustier/bams/2009/05/24/mein-hundeleben/verstoesst-hundesteuer-gegen-das-grundgesetz.html
Wir haben zwei Hunde und wir nehmen den Kot immer mit!Sowas nennt man RÜCKSICHT nehmen!Ich find es auch ziemlich ekelig wenn mein Sohn mit Hundekot an den Schuhen nach hause kommt , den Schaden bezahlt mir auch keiner!
@ Kanny: Es geht ja auch gar nicht darum. Ich habe selber auch zwei Hunde, dejn Kot zu entfernen gebührt dem Anstand. Es geht bloß um die ungerechtigkeit! In Oberhausen (NRW) wurde jetzt eine Hundezählung gestartet vor den Sommerferien. Ich war nicht zu Hause als der Typ von der Stadt da war aber ich fand nachher einen zettel im Briefkasten, lieblos geknickt, auf dem sinngemäß folgenden stand: Besteuert wird nicht der Hund an sich, sonder die tatsache, dass ich das Geld habe, ihn zu halten. Mit anderen Worten: Wir haben der (abgeschafften) Vermögenssteuer einen anderen namen gegeben. Aber da Frage ich mich doch: Mein Pferd, welches allein mich um Längen mehr Geld kostet als meine beiden Hunde zusammen, das wird nicht besteuert!!! Wo bleibt da aide Logik? Als kluger Mensch würde man sich nun 20 pferde anschaffen, diese bei einer Privatperson einstallen und noch nicht mal mehr Umsatzsteuer zahlen!!! Die Liebhaberei in dem Fall ist nämlich Umsatzsteuerfrei!
Und nochmal zu allen, die sich eine Gegenleistung wünschen: in § 3 AO steht folgendes: Steuern sind Geldleistungen ohne Gegenleistung, welche allen auferlegt werden, die einen bestimmten Tatbestand erfüllen.
Damit ist also 1. keine Gegenlwistung zu erwarten, aber auf der anderen Siete müsste man dann auch sagen: Wenn jedem der einen bestimmten tatbestand (in dem Fall die Tatsache, sich ein Tier (wobei es ja bei weitem teurere Tiere als Hunde gibt) leisten zu können) erfüllt, müsste auch die Haltung von Pferden betsuert werden!!!
Bundesverfassungsgericht mit einer Verfassungsbeschwerde (Az.1 BvR 1888/11) fortgesetzt wird.
Hallöle,
ich finde das wir mit allem nur noch abgezockt werden, die Vierbeiner, die eigentlich in der Öffentlichkeit immer an der Leine geführt werden, müssen dafür auch noch Abgaben an diesen Staat leisten. Warum bloß wieder der einfache Bürger. Warum sollen Diensthunde und andere Begleithunde keine Steuern zahlen, oder sind das auch schon Beamte. Vieleicht sollen wir dafür die Steuer mit bezahlen. Ich kann es nicht mehr hören, dieser Wasserkopf den wir hier durchfüttern müssen ist nicht mehr tragbar.
Das schlimmste ist noch, das jedes Bundesland diese Steuer verwenden kann für was er möchte, hallo wo leben wir denn, in einem Rechtsstaat, schon lange nicht mehr. Es wird Zeit das man die Damen und Herren mal munter rüttelt.
Hallo Gerald,
was schlagen Sie vor? Ich bin dabei und rüttle mit.
Also, hier gibt es nur rücksichtslose Hundehalter, die Hunde sch…. an Eingängen, Vorgärten und sind zu faul etwas weiter vor die Türe zu gehen, nur schnell bis zum nächsten Wiesenrand. Lassen die überall hinpinkeln und wenn man die mal zu fassen bekommt tun sie so als seien sie im recht, Habe schon mal überlegt die Scheiße aufzusammeln und vor die Haustüre der Besitzer zu legen,
Ich finde die Hunde steuern ok, wenn ich dennoch finde das Strafen für nicht entfernter Hundekot und ohne Leine ruhig auf 1000 Euro raufgesetzt werden kann, das würde abschrecken. Pflicht eines Sachkundenachweis für alle Hunde sollte auch eingeführt werden.
Hallo Marcus,
ich selber beitze auch einen Hund, jedoch alles was da vom Hund als Kot fallen gelassen wird, nehme ich in einer Tüte wieder auf. Ich gebe Ihnen recht was die Faulheit der Hundebesitzer betrifft, die nur kurz vor die Tür gehen, aber wie ist das mit katzen und Pferden, dass kontrolliert auch niemand, da liegen sogar die Perdeäpfel auf der Straße. Finden Sie das ok? Dort bezahlt niemand Steuer dafür, also wenn dann alle oder gar keiner, gercht sollte es schon zugehen, dann wäre die steuer für alle Tierbesitzer ein zu führen, auch für Schlangen usw. Ich sehe jedoch an Ihrem Kommentar, dass Sie Hunde hassen. Sind Sie auch dafür Jugendliche zu bestrafen wenn diese auf die Straße spucken oder im Rausch Ihren Magen entleeren. Mal darüber nachdenken bevor man sich äußert.
Der Dobermann ist KEIN Kampfhund/Listenhund. Nicht in Hessen und auch in keinem anderen Bundesland. Vielleicht sollte man den Artikel dahingehend verbessern.
kann mir einer helfen ab wann muß mann hundesteuern bezahlen