Schon 1717 führte Friedrich Wilhelm 1. die Schulpflicht in Preußen ein, doch bis zur Durchsetzung in ganz Deutschland verging noch viel Zeit. Entsprechende Gesetze wurden in Bayern erst 1802, in Sachsen sogar erst 1835 erlassen. Für Adelige und Patrizier kam es sowieso nicht in Frage, ihre Kinder mit dem Pöbel unterrichten zu lassen. Sie hielten sich bis ins 19. Jahrhundert hinein Hofmeister, Hauslehrer für ihre Nachkommen. J.M.R. Lenz hat diesen Beruf in seiner Tragikkomödie beschrieben. J. W. Goethe hat ebenso Hausunterricht erhalten wie W. A. Mozart, der als Wunderkind ständig auf Konzertreisen war.
In den USA, Großbritannien, Frankreich, Schweden, Dänemark, Österreich und Australien gilt stattdessen die Unterrichts- oder Bildungspflicht. Kinder können hier von ihren Eltern unterrichtet werden, der Wissensstand der Kinder wird aber meist regelmäßig kontrolliert, zum Beispiel durch Prüfungen von staatlichen Schulen.
Warum geht Homeschooling in Deutschland nicht?
Fragen immer wieder vor allem bibelgläubige christliche Eltern, die mit der Vermittlung von Evolutionstheorie und Unterrichtsinhalten wie Sexualkunde nicht einverstanden sind. Sie fürchten »schulische Zwangssexualisierung« durch Sexualkundeunterricht, die »Indoktrination atheistischer Überzeugungen« durch die «Gottlosigkeit des öffentlichen Schulsystems«, sie fürchten Drogenkonsum, Schüler- und Lehrermobbing, schlechte Vorbilder und Gruppenzwang, Gewaltexzesse auf dem Schulhof und standardisiertes, ungenügendes Pauken, das nicht auf die individuellen Bedürfnisse der Kinder eingehen kann.
Aber auch die Befürworter der Schulpflicht haben Argumente. Sie halten dagegen, dass nur die Schulpflicht die allgemeine Bildung aller Kinder garantiere. Der Kontakt mit Gleichaltrigen aus anderen Familien und anderen Glaubensrichtungen ermögliche den Blick über den Tellerrand, schaffe mehr Toleranz. Zudem verhüte die Schulpflicht Verwahrlosung und Kinderarbeit.
Die Gesetze sind klar: Ausnahmen von der Schulpflicht gibt es nur in ganz seltenen Fällen. Aus religiösen Gründen beispielsweise ist nur das Fernbleiben vom Religionsunterricht (und in Ausnahmefällen vom Sportunterricht) möglich. Auch Fernunterricht ist in den deutschen Gesetzen allenfalls für Kinder vorgesehen, die sich mit ihren Eltern im Ausland aufhalten.
Derzeit verweigern sich rund 500 – 550 Kinder (beziehungsweise deren Eltern) der Schulpflicht. Offizielle Zahlen gibt es nicht. Schlagzeilen machen dafür immer wieder religiöse Gemeinschaften wie die »Zwölf Stämme« in Bayern. 2004 waren sieben Väter der Gemeinde lieber in Erzwingungshaft gegangen als ihre Kinder auf staatliche Schulen zu schicken und hohe Buß- und Zwangsgelder zu zahlen.
Der einzige legale Ausweg ist derzeit, eine private Schule zu gründen, die den staatlichen Anforderungen genügt. Diesen Weg sind nach jahrelangem Streit mit dem Land Bayern jetzt auch die »Zwölf Stämme« gegangen. Ab August 2006 sollen die Kinder in einer privaten Ergänzungsschule unterrichtet werden, die staatlich kontrolliert wird. Die Gemeinde kann sich die Lehrer selbst aussuchen und trägt die Kosten des Unterrichts. So gibt es in diesem Streit keine Verlierer.
Es bleibt abzuwarten, ob dieses Beispiel im Wortsinn Schule macht, oder ob die Homeschooling Propheten Befürworter, ob bibeltreue Christen oder Fernschulen, auf lange Sicht eine Angleichung deutscher Gesetze an die unserer österreichischen oder schweizerischen Nachbarn erreichen können.
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Ihr Artikel ist von 2008, gibt es bereits Neues zum Thema, 3 Jahre später?
Wir würden zusätzlich gerne wissen, inwiefern Fernschulen die regulären Schulen ersetzen könnten.
Vielen Dank.
Die Verweise auf Schulpflicht aus dem 18. oder 19. Jahr-
hundert liegen vollkommen daneben. Denn es gab damals
noch kaum Schulen und noch weniger Lehrer (zumindest
keine ausgebildeten). Last not least wurde die Leibeigen-
schaft durch die Hardenberg`schen und Stein`schen (von
und zum Stein) erst 1810/1811 aufgehoben. Leibeigene in
die Schule zu transportieren war nicht üblich.