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Mietrecht:

Auch auf dem Balkon ist nicht alles erlaubt

Der Balkon ist der ideale Platz zum feiern und relaxen. Doch Vorsicht, es gibt ein paar Regeln die Mieter beachten sollten. Damit es keinen Ärger mit Vermieter oder Nachbarn gibt.

Miet- und Wohnrecht: Auf dem Balkon darf man Grillen.

Grillen auf dem Balkon ist erlaubt, solange niemand durch Rauch belästigt wird. Bild: © pa / Bildagentur/TIPS-Images

Jetzt zieht es Balkonbesitzer wieder nach draußen. Der Anbau wird zum sommerlichen Wohnzimmer, wo man Kräuter anbaut, sich sonnt und Freunde zum Bier empfängt. Doch auch auf dem Balkon gibt es Regeln, die vornehmlich das nachbarschaftliche Miteinander schützen sollen.

Grillen

Die gute Nachricht zuerst. Grillen auf Terrasse und Balkon ist erlaubt. Es gibt aber zwei Ausnahmen. „Im Mietvertrag kann Grillen auf dem Balkon verboten werden“, sagt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund. Außerdem sollten Nachbarn nicht durch Qualm oder Ruß belästigt werden. Um das zu vermeiden, kann man vom Holzkohlegrill auf Elektrogrill umstellen – oder die Nachbarn einladen.

Party

Aus dem Grillabend kann sich schnell eine Sommerparty entwickeln. Dagegen können weder die Nachbarn noch der Vermieter etwas machen. „Denn auch Freunde und Bekannte dürfen auf dem Balkon den Sommerabend genießen“, sagt Ropertz. Ab 22 Uhr müssen Musik und Gespräche deutlich leiser und die Party nach innen verlegt werden. Dann gilt die Nachtruhe. Auch in der Wohnung muss die Lautstärke angepasst werden. Ähnlich wie beim Grillen lädt man die Nachbarn am besten gleich mit ein, dann klopft auch niemand im Schlafanzug an die Wohnungstür.

Blumenschmuck

Nach einem langen Winter sieht der Balkon trostlos aus. Mit Möbeln, Blumen und etwas Deko-Schnickschnack lässt sich das schnell ändern. Mieter dürfen Stühle, Bänke, Tische und Sonnenschirme aufstellen. Auch unauffälliger Sichtschutz ist erlaubt. Der hässliche Betonfußboden darf mit Rasenteppich in eine Liegewiese verwandelt werden. Kästen und Töpfe mit Blumen und Kräutern dürfen aufgestellt und aufgehängt werden. Diese müssen aber sicher befestigt werden, damit sie niemanden gefährden. Herabfallende­ Blüten und Blätter müssen die Nachbarn dulden. Pflanzen, die mit ihren Ranken das Mauerwerk schädigen könnten, müssen allerdings entfernt werden.

Markisen

Der Sonnenschirm bietet nicht mehr genügend­ Schutz, da käme doch eine Markise infrage, oder? „Mieter dürfen gegen den Willen des Vermieters keine baulichen Veränderungen vornehmen“, sagt Ulrich Ropertz vom Mieterbund. Auch eine Verglasung des Balkons, der so zum Wintergarten wird, verändert das Erscheinungsbild und muss genehmigt werden.

Wäsche

Bei warmem Wetter trocknet die Wäsche am besten draußen. Also ab mit dem Wäscheberg auf den Balkon. Da kann allerdings Ärger mit dem Vermieter drohen. Wäsche zu trocknen ist zwar erlaubt, aber nur, wenn es sich um wenig Wäsche handelt. Bettlaken und Handtücher zählen nicht dazu. „Große Wäsche“ darf nur dann draußen getrocknet werden, wenn sich niemand von diesem Anblick belästigt fühlt.

Sonnenbad

Der Balkon ist ein schöner Rückzugsort. Dort kann man sich wunderbar sonnen und bräunen. Bei großer Hitze ist dann jedes Kleidungsstück zu viel. Also weg mit Bikini und Badehose. Grundsätzlich können Mieter ihren Balkon genauso nutzen wie den Rest der Wohnung. „Wenn der Balkon nicht einsehbar ist, kann man sich auch nackt sonnen“, sagt Ropertz. Schwierig wird es, wenn sich die Nachbarn belästigt fühlen. Wer also auch noch im nächsten Sommer auf seinem Balkon sitzen will, sollte besser einige Kleidungsstücke tragen.

Tiere

Auch Haustiere freuen sich über frische Luft. Damit die Katze nicht vom Balkon springt, kann man ein Fangnetz anbringen. „Vermieter können solche Netze verbieten, wenn dafür in die Hauswand gebohrt werden muss“, sagt Ropertz. Ein weiteres Argument dagegen ist die optische Veränderung des Hauses. Hasen, Hamster und Meerschweinchen dürfen dann auf dem Balkon gehalten werden, wenn kein Geruch die Nachbarn belästigt.

Rauchen

Nichtraucher müssen tapfer sein. Auf dem Balkon darf geraucht werden. Genau wie in der Wohnung. Der nichtrauchende Nachbar kann nur an den Raucher appellieren, Rücksicht zu nehmen.

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