Bis vor wenigen Jahren war es klar, dass Autofahren erst mit Erreichen der Volljährigkeit erlaubt war. Heute hört man von allen Seiten, dass der Führerschein schon mit 17 möglich ist. Aus dem bisherigen Modellversuch ist seit dem 1. Januar 2008 eine ständige Einrichtung geworden. Wer will da als Jugendlicher wohl das zusätzliche Jahr noch warten? Da macht man den Schein eben einfach ein Jahr eher. Freiheit, ich komme! Aber halt – So einfach, wie es klingt, ist es nicht. Auto fahren mit 17 ist nicht dasselbe wie mit 18!
Begleitperson muss namentlich eingetragen sein
Wenn der Führerschein vor der Volljährigkeit gemacht wird, dann muss man eine ganz wesentliche Einschränkung in Kauf nehmen: Bei allen Fahrten bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres muss eine Begleitperson dabei sein! Und es reicht auch nicht, dass es irgendeine erwachsene Person ist, sondern die Begleitperson muss namentlich in die Prüfungsbescheinigung eingetragen sein. Die Anzahl der eingetragenen Begleitpersonen ist aber unbegrenzt.
Nicht jeder darf Begleitperson sein
Um als Begleitperson zugelassen zu werden, muss man wenigsten 30 Jahre alt sein, seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung im Besitz eines Führerscheins sein und man darf mit höchstens drei Punkten in Flensburg belastet sein. Für das Eintragen und Überprüfen jeder Begleitperson wird eine Gebühr fällig. Es gilt also: Je mehr mögliche Begleiter, desto teurer! Auch gut zu wissen: Für den jungen Fahrer gilt die 0,0-Promille-Grenze, die Begleitperson darf höchstens 0,5-Promille intus haben.
Prüfungsbescheinigung ist vorübergehendes Dokument
Der Führerschein, den man mit 17 ausgehändigt bekommt, ist nicht das gleiche Dokument wie der reguläre Führerschein; es handelt sich genau genommen nur um eine Prüfungsbescheinigung. Der „richtige“ Führerschein kann erst nach Vollenden des 18. Lebensjahres beim Straßenverkehrsamt beantragt und abgeholt werden. Dafür hat man dann insgesamt drei Monate Zeit, in denen man ohne Begleitung mit der bisherigen Prüfungsbescheinigung fahren darf.
Führerschein mit 17 ist nicht im Ausland gültig
Wer mit 17 zu einer Fahrt ins Ausland startet, muss spätestens an der Grenze den Fahrersitz räumen. Der Führerschein mit 17 ist keine allgemein anerkannte Fahrerlaubnis, sondern eine nationale Regelung nur für den innerdeutschen Raum! Auch in der Übergangsfrist zwischen Vollendung des 18. Lebensjahres und Erhalt des vollwertigen Führerscheins ist das Fahren im Ausland mit diesem Dokument nicht erlaubt. Eine Ausnahme gibt es aber für die jugendlichen Fahrer: Österreich akzeptiert den deutschen BF-17-Führerschein und lässt 17-Jährige mit eingetragener Begleitperson am Steuer sitzen.
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