Mehrere Millionen (Bonität) Verbraucher in Deutschland leiden unter der Bürde einer negativen Zahlungshistorie: Ein negativer Schufaeintrag macht alltägliche wirtschaftliche Geschäfte unmöglich. Banken verweigern nicht nur kategorisch jeden Kredit: Selbst ein Girokonto kann man nur mit Mühe bekommen, wenn man auf der ‚Sünder’-Liste der Schufa steht.
Besonders der Verzicht auf Konto, Karte und Co. ist heute praktisch unmöglich: Bargeldloses Zahlen ist aus dem Konsumalltag des 21. Jahrhunderts nicht mehr wegzudenken. Über die Suchmaschine finden sich bei entsprechender Recherche jedoch schnell unzählige Angebote, die einen Ausweg aus dem Dilemma versprechen: Prepaid-Kreditkarten werden ebenso angeboten wie Girokonten auf Guthabenbasis oder auskunftsfreie Kredite.
Achtung bei Finanzprodukten ohne Bonitätsprüfung: die können teuer werden
Aber Vorsicht: Nicht alles was „ohne Schufa“ ist, ist auch gut. Der rasant gewachsene Markt für Finanzprodukte ohne Bonitätsprüfung birgt massenweise Kostenfallen. Mit etwas Produktrecherche wird schnell klar, dass unerfahrene Verbraucher – womöglich in einer Drucksituation – kräftig zur Kasse gebeten werden sollen.
„Kredite ohne Schufaauskunft“ sind praktisch nicht erhältlich, auch wenn die Werbung anderes verspricht. Zwar sind über einige Kreditvermittler in der Tat auskunftsfreie Darlehen bis 3.500 Euro zu haben. Der Kredit wird dann jedoch von ausländischen Banken vergeben, die zwar nicht den Datenbestand der Schufa abfragen, dafür aber eine sehr strenge Bonitätsprüfung durchführen. Wer diese ohne Falschangaben besteht, kann sich in der Regel auch anders helfen.
Anbieter, die mit „Krediten für Arbeitslose“ etc. werben, sammeln Adressen, die an dubiose Anbieter verkauft werden. Von solchen Offerten ist strikt Abstand zu nehmen.
Faire Prepaid-Angebote für den bargeldlosen Zahlungsverkehr
Bei Zahlungsverkehrsprodukten findet sich eine Vielzahl von Angeboten, unter denen einige vertretbare Konditionen bieten. Unter den Anbietern mit fairen Konditionen finden sich unter anderen die Postbank, die Dresdner Bank und die Landesbank Berlin Brandenburg.
Insbesondere gegen Prepaid-Kreditkarten ist prinzipiell nichts einzuwenden: Es handelt sich dabei um gewöhnliche Visa- oder Mastercard-Kreditkarten, deren Verfügungsrahmen auf ein zuvor auf das Kartenkonto überwiesenes Guthaben beschränkt ist.
Gebühren beachten: Vor allem Barabhebung ist teuer
Einige der Anbieter nehmen allerdings horrende Gebühren, die mit nichts zu rechtfertigen sind: 70 bis 100 Euro Jahresgebühr – die im Voraus zu entrichten sind – sind keine Seltenheit.
Dazu kommen oft sehr hohe Gebühren für Barabhebungen am Geldautomaten: Zwischen vier und sechs Euro je Abhebung sind fällig. Je nach Anbieter entstehen zudem weitere Gebühren bereits bei Einzahlungen auf das Kartenkonto und beim Einsatz der Karte zum bargeldlosen Zahlen.
Viele der Prepaid-Kreditkarten werden außerdem noch in Verbindung mit einem Girokonto angeboten, das die Teilnahme am Überweisungsverkehr ermöglicht. Die Konten werden ebenfalls nur auf Guthabenbasis geführt und sind häufig für ausgehende Lastschriften gesperrt.
Solche Konten werden auch bei negativen Schufaeinträgen und ohne Einkommensnachweis zur Verfügung gestellt und sind deshalb für Leute mit niedriger Bonität grundsätzlich nützlich. Es findet sich allerdings kein Angebot, bei dem die hohen Kosten für Barabhebungen mit der Kreditkarte entfallen. Als Dauerlösungen sind die Angebote deshalb nur im Notfall geeignet.
Fazit: Die „barrierefreie“ Teilnahme am wirtschaftlichen Alltag ist auch mit schwacher Bonität weitgehend möglich. Sie ist aber – wie wohl kaum anders zu erwarten – sehr teuer, weil die Anbieter ihr Risiko gut bezahlt haben wollen.
Update: Seit 1. Juli 2010 ist es möglich das eigene Girokonto als Pfändungsschutzkonto (P-Konto) bei seiner Bank zu führen, wenn bestimmte Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Es wird dann ein bestimmter Sockelbetrag z. B. 985,15 Euro pro Monat bei Ledigen ohne Unterhaltsverpflichtungen pfändungsfrei gestellt. Damit kann der Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen wie z. B. Miete, Strom und Telefon nachkommen. Nach der alten Rechtslage führte eine Pfändung dazu, dass Zahlungen nicht mehr über das Konto abgewickelt werden konnten.
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