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So werden Kunden bewusst getäuscht

„König Kunde“ scheint der Vergangenheit anzugehören. Der Verbraucher ist heute immer öfter Opfer von gemeinen Tricks der Händler.

Rabatt-Lügen und vermeintliche Schnäppchen beim Räumungsverkauf können auch Kundentäuschung sein.

Kundentäuschung: Nicht immer entpuppt sich der Preisnachlass als ein Schnäppchen. Bild: © fotolia.de

Oft sind es verlockende Angebote, für die sich der Kunde interessiert, tatsächlich wird er nur all zu oft „übers Ohr gehauen“.

Mit Lügen locken

„Räumungsverkauf wegen Geschäftsaufgabe“ – einem solchen Plakat im Schaufenster schenkt man gern sein Vertrauen und vermutet echte Schnäppchen. Doch immer öfter schließen Geschäfte überhaupt nicht, auch reduzierte Preise findet man nicht. Ist der Kunde erst im Laden, hat der Verkäufer leichtes Spiel. Die eigentlich gewünschte und reduzierte Ware ist ausverkauft, es kommen teurere Alternativen ins Spiel. Oft kann der Kunde hier nicht widerstehen und kauft. Die Taktik des Händlers ist aufgegangen.

Die Rabatt-Lüge

So manch einer wundert sich, wie beispielsweise in Möbelhäusern Preisnachlässe von 80 Prozent überhaupt möglich sind. Tatsächlich werden die Preise der Einzelstücke zunächst kräftig angehoben, bevor man den vermeintlich günstigen Preis anbietet. Der alte Spruch unter Kaufmännern „Rabatt ist das, was man vorher draufschlägt“ scheint hier wirklich Verwendung zu finden. Solches Handeln ist zwar strafbar, jedoch gehören solche Preiskationen zum täglichen Geschäft ganz selbstverständlich dazu.

Vorsicht vor Testurteilen

Produkte, die ein offensichtliches Testsiegel aufweisen, verkaufen sich in der Regel besonders gut. Allerdings ist auch hier Vorsicht geboten. Solche Testsiegel sind oftmals schon einige Jahre alt oder beziehen sich gar nicht auf das entsprechende Produkt. In einigen Fällen werden die entsprechenden verkaufsfördernden Testurteile auch schlichtweg gefälscht. Hier ist also immer ganz besonderes Augenmerk notwendig!

Aufpassen mit den Extras

So einige Extras sind gesetzlich vorgeschrieben. Da das allerdings die wenigsten Kunden wissen, nutzt der Händler den Umstand zu seinem Vorteil. So liest man immer wieder von einem freiwilligen Umtauschrecht bei Mängeln oder einem Widerrufsrecht von 14 Tagen bei Interneteinkäufen. Freiwillig sind solche Aktionen nicht, denn der Gesetzgeber schreibt sie vor.

Einige Händler versuchen auch beim Umtausch defekter Waren noch Profit zu machen. Sie verlangen beispielsweise für diese „Service-Leistung“ eine entsprechende Gebühr. Der Europäische Gerichtshof hat allerdings entschieden, dass solche Machenschaften verboten sind.

Vorsicht vor Folgekosten

Viele Produkte, besonders in der Elektro- und Unterhaltungssparte, sind immer wieder für sensationell günstige Preise zu erhalten. Ein häufig zu findendes Beispiel sind Tintenstrahldrucker. Diese bekommt man tatsächlich für kleines Geld. Das große Erwachen kommt dann beim ersten Kauf neuer Patronen. Ein Satz Patronen kann bei einigen Geräten teurer ausfallen als die Anschaffung des Druckers selbst.

Hier seien Alternativprodukte wie Tintenpatronen von Fremdherstellern oder Nachfüllsets empfohlen.

Fazit

Nur wer mit wirklich offenen Augen einkauft, wird die Machenschaften vieler Händler durchschauen können. Die Mühe lohnt sich, denn oftmals sind auch die Schnäppchen eigentlich viel zu teuer.

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