Personen, die Heilkunde ausüben, ohne selbst Arzt zu sein, müssen nach dem deutschen Heilpraktikergesetz von 1939 in einer Prüfung nachweisen, dass sie keine „Gefahr für die Volksgesundheit“ sind. Da es für den Beruf des Heilpraktikers keine staatliche Ausbildungsordnung gibt, ist es jedem Kandidaten freigestellt, wie er sich für diese Prüfung vorbereitet.
Vorbereitung auf die Heilpraktikerprüfung: allein, im Fernstudium oder an einer Schule?
Zur Vorbereitung auf die Prüfung gibt es viele unterschiedliche Schulen und Methoden, man sollte die Variante auswählen, die dem eigenen Lerntyp am nächsten kommt.
Da die Prüfung auf Betreiben der Ärzteschaft in den letzten Jahren deutlich anspruchsvoller wurde und ein umfassendes Wissen verlangt, ist eine relativ lange und intensive Vorbereitung notwendig, um sie zu bestehen. Abhängig vom eigenen Vorwissen und der zur Verfügung stehender Zeit, sollte man mit rund ein bis drei Jahren für die Vorbereitung rechnen.
Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, sich das erforderliche Wissen anzueignen. Eine der möglichen Einteilungen unterscheidet zwischen Fernschulen und Schulen mit Anwesenheitspflicht.
Darüber hinaus gibt es auch noch eine Reihe von Menschen, die die Vorbereitung auf die staatliche Überprüfung in Eigenregie vornehmen, die so genannten Selbstlerner.
Eine andere Art der Einteilung der Schulen unterscheidet zwischen Schulen, die „nur“ den Stoff für die amtsärztliche Überprüfung unterrichten und Schulen, die neben dem „schulmedizinischen Teil“ zusätzlich auch alternative Heilverfahren unterrichten.
Prüfung beim Amtsarzt für den „großen“ Heilpraktiker
Bei der Prüfung selbst untersucht der zuständige Amtsarzt, ob der Kandidat die Voraussetzungen zur staatlichen Zulassung erfüllt. Diese umfassen in der Regel Kenntnisse in Anatomie, Physiologie und Pathophysiologie des Menschen, Differentialdiagnose sowie das Erkennen der wichtigsten Krankheitsbilder, Erstversorgung im Notfall, Gesetzeskunde, Hygienelehre, Laborwerte und Gefahren bzw. Kontraindikationen von therapeutischen Maßnahmen der Naturheilkunde.
Die staatliche Prüfung besteht aus zwei Teilen: Nachdem der Kandidat den schriftlichen Multiple Choice Test absolviert hat, kommt es drei bis sechs Wochen nach diesem Test zu einem Gespräch mit dem Amtsarzt. Die Prüfung findet in der Regel zwei Mal im Jahr statt und wird vom Bezirksgesundheitsamt des jeweiligen Wohnsitzes abgehalten.
Die eigentlichen Arbeitsbereiche der Heilpraktiker wie Naturmedizin, Akupunktur oder Homöopathie gehören nicht zum Themenkreis der staatlichen Überprüfung.
Der „kleine“ Heilpraktiker
Bei der Zulassung zum „Heilpraktiker für Psychotherapie“ wird nur ein kleiner Teil des Wissensstoffes geprüft, die Kandidaten dürfen nach der bestandenen Prüfung allerdings auch nur in geringerem Umfang als Heilpraktiker tätig sein, nämlich nur in den psychologisch relevanten Teilbereichen arbeiten (Hypnose, Psychotherapie, Autogenes Training, Gesprächstherapie etc.).
Was kostet die Heilpraktikerprüfung?
Die Kosten für die amtsärztliche Überprüfung sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und betragen ca. 500 bis 600 Euro. Neben den reinen Prüfungskosten muss man auch die Kosten für das Schulgeld (ca. 50 Euro bis 200 Euro monatlich), für Bücher und Lernmaterialien bedenken.
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