Die staatlich geförderte Altersvorsorge gewinnt zunehmend an Bedeutung. Der größte Anteil der Vorsorgeverträge entfällt dabei auf das „Massenprodukt“ Riester-Rente, die in 12,6 Millionen Verträgen genutzt wird. In den Genuss der vollen Riester-Förderung kommt allerdings nur, wer (zumindest dem Grunde nach) der Pflicht zur Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegt.
Steuervorteile statt Zuschüssen
Der „kleine Bruder“ der Riester-Rente ist die Rürup-Rente. Das Modell sieht steuerliche Vorteile, aber keine staatlichen Zuschüsse vor. Bis zu 20.000 Euro Einzahlung im Jahr können von Alleinstehenden steuerlich geltend gemacht werden. Im Jahr 2009 erfolgt die Anrechnung zu 68 Prozent und steigt in jedem Jahr um zwei Prozentpunkte bis zur vollständigen Abzugsfähigkeit im Jahr 2025 an.
Rente statt Kapitalabfindung – und keine vererbbaren Werte
Rürup-Verträge können auf der Basis eines Banksparplans ebenso laufen wie als Fondspolice oder auf der Grundlage eines Fondssparplans. Wird der Fondssparplan gewählt, muss die Rückzahlung der geleisteten Einzahlungen zum Ende der Laufzeit gewährleistet sein. Die Auszahlungsphase von Rürup-Verträgen darf frühestens mit der Vollendung des 60. Lebensjahres beginnen. Spätestens muss sie mit dem 67. Lebensjahr anfangen.
Sie erfolgt ausschließlich in Form einer lebenslangen Rente. Eine Kapitalabfindung der Vertragsguthaben ist nicht möglich. Eine Rentengarantiezeit gibt es nicht – verstirbt der Vertragsinhaber, fallen seine Ansprüche der Versichertengemeinschaft zu. Die Guthaben in Rürup-Verträgen dürfen nicht verkauft, beliehen oder vererbt werden. Sie sind in der Einzahlungsphase gegen Pfändung bei Insolvenz und Anrechnung bei einem ALG-II-Antrag geschützt.
Die Besteuerung erfolgt nachgelagert, d.h. die Rentenzahlungen müssen im Ruhestand mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Die nur teilweise Absetzbarkeit der Einzahlungen bis 2025 wird dabei vom Fiskus berücksichtigt.
Rürup-Rente für Selbständige und Freiberufler mit hohem Einkommen
Die Rürup-Rente ist auf die Belange von Selbstständigen und Freiberuflern zugeschnitten. Die Vorzüge gegenüber privaten Rentenversicherungen sind in der Pfändungssicherheit während der Ansparphase und den steuerlichen Vorteilen zu sehen.
Diese aber lohnen sich nur, wenn auch ein hohes Einkommen erzielt wird. Die Rürup-Rente eignet sich deshalb nur für Sparer mit überdurchschnittlichem Einkommen ab ca. 45.000 bis 50.000 Euro brutto pro Jahr.
Werden nur geringe steuerliche Vorteile realisiert, gleichen diese die Nachteile gegenüber privaten Policen – also die Festlegung des frühestmöglichen Renteneintritts und der Verzicht auf eine Rentengarantiezeit – nicht aus.
Welcher Sparplan für die Rürup-Rente? Altersabhängig!
Wer ein hohes Einkommen aus selbstständiger oder freiberuflicher Tätigkeit erzielt, kann über den Abschluss eines Rürup-Vertrages nachdenken. Welche Variante dann die beste ist, richtet sich nach dem Lebensalter bei Vertragsbeginn.
Junge Sparer unter 40 Jahren fahren am besten mit einer Lösung auf Fondssparplan-Basis, weil die Aktienmärkte in der langfristigen Perspektive die höchsten Erträge versprechen.
Ab einem Alter von spätestens 50 Jahren sollte ein Banksparplan gewählt werden, weil hier die Sicherheit am größten ist. Banksparpläne sind zudem mit den geringsten Kosten verbunden, was besonders dann von Bedeutung ist, wenn der Zeitraum bis zum Ruhestand überschaubar ist.
Fondspolicen sind hingegen in der Regel nicht zu empfehlen – die Kosten sind hoch und die Rendite dementsprechend gering.
Rürup als ein Teil der Altersvorsorge
Rürup-Verträge werden von Sparern mit überdurchschnittlichem Einkommen immer häufiger als eine von mehreren Komponenten bei der Altersvorsorge genutzt. Sie können als Maßnahme zur Bildung einer Grundsicherung im Alter verstanden werden, die auch bei zwischenzeitlicher Insolvenz oder Arbeitslosigkeit zur Verfügung steht.
Private Renten- und Kapitallebensversicherungen, Fondssparpläne und Immobilienbesitz können als (anteilig größere) Ergänzung genutzt werden.
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