Auch wenn man wenig davon hört und eine großzügige weibliche Brust als das Optimum gilt, so ist ein operativer Eingriff zur Brustverkleinerung (lat.: Mammareduktionsplastik) keine Seltenheit. Zahlreiche Frauen klagen über Haltungsschäden, Kopfschmerzen und Verspannungen, ausgelöst durch zu große und zu schwere Brüste.
Die Brustverkleinerung hilft
Es sind nicht nur Schädigungen an der Haltung und Verspannungsschmerzen, die Frauen mit großzüger Oberweite dazu bewegen, ihre Brüste verkleinern zu lassen. Auch das Hängen der Brüste stellt ein ernstes Problem dar, das psychisch krank machen kann. Ein operativer Eingriff zur Brustverkleinerung kann hier helfen.
Bei der Operation wird gezielt Gewebe entnommen, Brustwarzen können dabei sogar versetzt werden. Durch eine gleichzeitige Straffung der Brustpartie können so ungewünschte Asymmetrien beseitigt werden.
Die Brustverkleinerung ist ein Eingriff mit dauerhafter Wirkung. Allerdings kann eine deutliche Gewichtszunahme sich negativ auf die Größe der Oberweite auswirken. Gegen ein Erschlaffen des Gewebes im fortschreitenden Alter kann leider auch dieser Eingriff nichts ausrichten.
Die Brustverkleinerung gehört heute zu den am meisten durchgeführten plastisch-chirurgischen Eingriffen, sie zählt allerdings nicht zu den Schönheitsoperationen.
Die Risiken
Selbstverständlich birgt auch dieser Eingriff – wie alle Operationen – gewisse Risiken. Folgen wie Thrombosen oder Embolien traten allerdings nur sehr vereinzelt auf. Vor dem operativen Eingriff muss man sich zudem im Klaren darüber sein, dass nach der Verkleinerung die Stillfähigkeit beeinträchtigt sein kann. Daher sollte bei einer geplanten Schwangerschaft die Verkleinerung noch eine Weile warten.
Viele Frauen haben Angst vor solch einem nicht unwesentlichen Eingriff, aber dank moderner Behandlungstechniken verläuft der Eingriff recht schonend. Knapp 90% aller Frauen, die sich unter das Messer legten, sind mit dem Ergebnis zufrieden und würden die Brustverkleinerung wieder an sich durchführen lassen.
Ist eine Verkleinerung medizinisch notwendig, sollten die Krankenkassen die Kosten für die Operation übernehmen. Entsprechend dem allgemeinen Sparzwang verweigern die Kassen die Kostenübernahme aber zunehmend. Alternative Behandlungen wie Krankengymnastik, Psychotherapie oder Gewichtsreduktion werden angeboten, helfen aber in der Regel nicht, das Problem wirklich zu lösen.
Voraussetzung
Die medizinische Notwendigkeit der Brustverkleinerung muss durch ein fachärztliches Gutachten nachgewiesen werden. Der behandelnde Arzt muss bestätigen, dass nach seiner Meinung der Eingriff unbedingt zur Heilung oder Linderung des Krankheitsbildes notwendig ist. Dies kann ein plastischer Chirurg, Frauenarzt oder Orthopäde sein. Er muss die negativen Auswirkungen zu großer Brüste und die ungenügende Wirkung anderer Therapieformen wie beispielsweise Krankengymnastik, darlegen können.
Fazit
Nicht zur Perfektionierung des eigenen Körpers sondern zur Behandlung von Krankheitsbildern ist die Brustverkleinerung gedacht. Daher ist sie auch nur nach ärztlichen Gutachten durchführbar. Frauen, die ernste Probleme mit ihrer zu großen Oberweite haben, können durch diesen Eingriff echte Hilfe erfahren.
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