Sparen ist angesagt in diesen Tagen – und Fahrgemeinschaften sind eine Möglichkeit, die Kosten zu reduzieren: So lassen sich die Benzinkosten teilen – und man tut auch noch etwas für die Umwelt. Allerdings ist eine solche Gemeinschaft nicht ohne, denn alle Teilnehmer sind auf die anderen angewiesen. Das kann bedeuten, wer schnell mal nach der Arbeit beim Bäcker oder bei der Bank vorbei möchte, muss sich jetzt anders organisieren. Wichtig ist darum, dass die Teilnehmer von Fahrgemeinschaften im Vorfeld einige Regeln aufstellen. Dazu gehört – ganz trivial – dass man zumindest die Telefonnummern austauscht. Und dass jeder, der mitfahren möchte, pünktlich am vereinbarten Ort ist.
Wie berechnet man die Kosten für Fahrgemeinschaften?
Auch bezüglich der Kosten müssen die Gemeinsamfahrer eine Lösung finden. Denn wer fährt, hat nicht nur die Benzinkosten. Auch Versicherung, Steuer, TÜV, Inspektionen oder Reparaturen kosten Geld und sollten auf die Fahrgemeinschaft umgelegt werden. Das NRW Pendlernetz, ein Bürgerservice der nordrhein-westfälischen Kreise, Städte und Gemeinden, schlägt dafür die folgende Faustformel vor: Die jährlichen Fixkosten geteilt durch die Kilometerleistung ergeben die Jahresnebenkosten pro Kilometer. Dann addiert man diese Jahresnebenkosten pro Kilometer mit den Benzinkosten pro Kilometer und teilt diese Summe durch die beteiligten Personen. Multipliziert man diese Zahl mit der Fahrstrecke, kommt man auf die Kosten pro Mitfahrer und Jahr.
Mehr zum Thema Fahrgemeinschaften und nützliche Tipps im Netz:
- Pendlernetz – Gemeinsam fahren und sparen!
- Mitfahrzentrale für Pendler und Wochenendheimfahrer
- Pendeln ohne Grenzen
- Mitfahrzentrale
- Smartphone-Nutzer können übrigens auch auf Mitfahr-Apps zurückgreifen.
Neben den Kosten sollte sich eine Fahrgemeinschaft auch mit der Frage der Versicherung auseinandersetzen. Grundsätzlich gilt: „Verschuldet man einen Unfall, kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht nur für finanzielle Folgen bei Dritten, sondern auch für alle Schäden der Insassen des eigenen Autos auf“, sagt der Bund der Versicherten (BdV). „Weil bei schweren Unfällen jedoch große Forderungen drohen, sollte die Deckungssumme möglichst hoch gewählt werden. Da die früher übliche unbegrenzte Deckung von den Versicherern nicht mehr angeboten wird, ist eine Summe von 100 Millionen Euro empfehlenswert“, so sein Rat.
Zwar sollte eine Summe in dieser Höhe ausreichend sein, doch der BdV rät, eine so genannte Haftungsbeschränkung mit den Mitfahrern zu vereinbaren. „Damit sichert man sich gegen Ansprüche ab, die von der KfZ-Haftpflicht oder einer anderen Versicherung nicht oder nur teilweise gedeckt sind.“ Vordrucke dazu gibt es bei den Automobilclubs.
Der zusätzliche Abschluss einer Insassenunfallversicherung für Mitfahrer ist jedoch nicht notwendig. „Trotzdem sollten Fahrer und Mitfahrer eine private Unfallversicherung mit möglichst hoher Invaliditätsabsicherung, noch besser eine Berufsunfähigkeitsversicherung, abschließen“, so der BdV.
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