Für die Glücklichen die ihre Nahrung für den täglichen Bedarf im eigenen Garten anbauen und Obst, Gemüse oder Kräuter täglich frisch verzehren können, ist die Lebensmittelbestrahlung wahrscheinlich eher uninteressant.
Anders sieht es aus, wenn die in Eigenregie produzierten Nahrungsmittel nun in andere Länder exportiert werden sollen. Auf der langen Reise müssen sie Parasiten und Insekten trotzen. Sind die Lebensmittel dann am Zielort angelangt, sollen sie im Supermarkt natürlich möglichst lange appetitlich und frisch aussehen, da sie sonst nicht gekauft werden – das Auge isst schließlich mit.
Um all dies zu gewährleisten, wurde die Lebensmittelbestrahlung mit ionisierenden Gamma-Strahlen oder Elektronenstrahlen eingeführt. Ziel dieser Verfahren ist es, die Lebensmittel vor Insekten und Parasiten zu schützen, verschiedene Krankheitserreger wie Bakterien oder Viren abzutöten, die Reifung und damit den Verderb der Nahrung zu verzögern, die Keimung von Gemüse zu verhindern und den Produkten insgesamt eine längere Haltbarkeit zu verleihen.
Lebenmittelbestrahlung – Pro und Contra
Natürlich gibt es im Punkt der Lebensmittelbestrahlung gegensätzliche Ansichten. Während die Befürworter darin ein wunderbares Verfahren sehen, um die Qualität und die Haltbarkeit der Lebensmittel zu erhöhen und besonders die unerwünschten Krankheitserreger zu bekämpfen, halten die Gegner eine Bestrahlung von Lebensmitteln für überflüssig bis gefährlich.
Sie argumentieren, dass, wenn alle hygienischen Standards während der Verarbeitungs- oder Produktionsabläufen eingehalten werden, eine Strahlenbehandlung, mit der Krankheitserreger wie etwa Salmonellen eliminiert werden sollen, im Prinzip unnötig ist. Zudem befürchten Sie, dass im Rahmen der Lebensmittelbestrahlung geschmackliche Einbußen bei den Lebensmitteln zu erwarten sind.
Verbraucherschützer wie der europäische Verbraucherverband (BEUC) oder der Bundesverband der Verbraucherzentralen sehen die Lebensmittelbestrahlung vor allem deshalb kritisch, weil die Langzeitfolgen der ionisierenden Strahlung nicht ausreichend erforscht seien und zudem die radioaktiven Strahlenquellen aus Kobalt 60 an sich ein Risiko darstellten.
Eine generelle gesundheitliche Gefahr soll von der Lebensmittelbestrahlung nach derzeitigem Wissenstand allerdings nicht ausgehen, zumindest liefern die Forschungen, die in den vergangenen 50 Jahren durchgeführt wurden, keinen Hinweis darauf.
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Fakt ist: Vermeintlich frische, aber bestrahlte Lebensmittel enthalten weniger Vitamine als unbestrahlte Lebensmittel, denn die energiereiche Strahlung zerstört beispielsweise die Vitamine A, B1, C und E. Doch auch herkömmliche Methoden des Garens oder Haltbarmachens verringern den Vitamingehalt der Lebensmittel.
Bestrahlte Lebensmittel sind deklarationspflichtig
Was bleibt den Kunden? Sie sollten wissen, dass sie bestrahlte Lebensmittel nicht kaufen müssen, wenn sie nicht wollen. Sie alleine entscheiden mit dem Einkaufswagen, ob diese Methode vermehrt eingesetzt wird – oder eben nicht.
Denn bestrahlte Lebensmittel unterliegen einer Deklarationspflicht. So sind sie an anhand ihrer Kennzeichnung zu identifizieren. Gekennzeichnet werden müssen alle bestrahlten Lebensmittel – dabei ist es egal, ob es sich um getrocknete Aprikosen handelt oder um die Gewürze, die ein Bestandteil der Tütensoße sind.
Wenn Sie also beim Einkauf auf die Deklaration „bestrahlt“ oder „mit ionisierender Strahlung behandelt“ stoßen, treffen nur Sie die Wahl, ob dieses Produkt wirklich in Ihrem Einkaufswagen landet.
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