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Steuerbetrug:

EU bläst zur Jagd auf Steuerhinterzieher

Kampf gegen Steuerflucht soll in der Europäischen Union Chefsache werden. Wird das Bankgeheimnis gelockert oder ganz aufgehoben?

Die EU will in Zukunft stärker gegen Steuerhinterzieher vorgehen.

Wenn diese Dame morgens bei Ihnen klingelt, dann wissen Sie, dass ihr Name auf einer CD stand. Bild: © pa / dpa

Es fehlt derzeit nicht an markigen und auch reißerischen Worten, wenn es in der politischen Diskussion um Steuerhinterziehung geht – als sei das Thema ganz spontan und völlig neu aufgetaucht. „EU bläst zur Jagd auf Steuerhinterzieher“ heißen beispielsweise derzeit die Schlagzeilen. Sicher, wenn auch das Thema nicht neu ist, es ist virulent: Eine Billion Euro, so viel Geld geht den Ländern der Europäischen Union seriösen Schätzungen zufolge jedes Jahr durch Steuerhinterziehung verloren. Und damit soll jetzt Schluss sein.  Sagt EU-Steuerkommissar Algirdas Semeta. Er baut auf bündige Ergebnisse beim nächsten EU-Gipfel der Staats- und Regierungschefs  mitsamt den Finanzministern am 22. Mai. Der Kampf gegen Steuerflucht soll Chefsache und vor allem gemeinsam geführt werden.

Rom hat Milliarden Euro zurück erhalten

Indessen, so ganz erfolglos ist die Jagd auf Steuersünder in den europäischen Ländern bislang nicht gewesen, auch wenn die Methoden unterschiedlich sein mögen. In Italien und Frankreich hat die gesetzlich geregelte Amnestie für Schwarzgeldkonten Milliarden in die Staatskassen gespült. So wurden – Stand Ende 2012 – den römischen Behörden rund 95 Milliarden Euro an im Ausland verstecktem Vermögen gemeldet. Nach den Angaben des italienischen Finanzministeriums wurden 98 Prozent dieser Gelder zurück nach Italien überwiesen. Der „Preis“ für  die Legalisierung dieses Schwarzgeldes beträgt 5 Prozent. Damit flossen bislang dem Fiskus etwa 5 Milliarden Euro zu, und der reuige Sünder blieb und bleibt ohne weitere Strafverfolgung.

Auch die Schweiz hat Steueramnestie eingeführt

In Frankreich hat der Staat bis Ende 2012 mit zusätzlichen Einnahmen von mindestens 500 Millionen Euro rechnen können. Im abgelaufenen Jahr wurden drei Milliarden Euro deklariert. Und die Schweiz selbst – laufend im Fokus der Diskussion?  Die Eidgenossen haben Anfang vergangenen Jahres im eigenen Lande eine Steueramnestie eingeführt. „Unregelmäßigkeiten“ können straflos bereinigt werden. Wer Schwarzgeld aus eigenen Stücken meldet, muss keine Strafe zahlen. Steuerhinterzieher müssen lediglich Steuern einschließlich Verzugszinsen für maximal zehn Steuerperioden nachzahlen. Großbritannien, das im europäischen Regelwerk nach wie vor am Rande operiert, hat immerhin mit Liechtenstein ein Abkommen zur begünstigten Rückführung von  Schwarzgeldern abgeschlossen. Britische Staatsbürger, die Schwarzgeld in Liechtenstein deklarieren und zurückführen, müssen zwar eine Buße zahlen. Die Konditionen sind aber günstiger als bei einer klassischen Selbstanzeige.

In Wien regiert noch der Zwiespalt

In Österreich ist eine entsprechende Diskussion ebenfalls im Gange. Selbst einige Wirtschaftsverbände plädieren für eine Ergänzung des bestehenden Instruments der Selbstanzeige. Durch diese Selbstanzeige können Steuersünder schon jetzt eine Finanzstrafe vermeiden – Voraussetzung ist allerdings, wie in Deutschland, die völlige Offenlegung der Steuerhinterziehung. Um den entscheidenden Schritt zur Steuerehrlichkeit zu erleichtern, treten nicht wenige Wiener Finanzexperten für die Möglichkeit der anonymen Rückführung von Schwarzgeldern ein, wenn davon ein bestimmter Prozentsatz, etwa zwischen 10 und 20 Prozent, als einmalige Nachzahlung anonym an das Finanzamt abgeführt wird. So könnten Strafverfahren vermieden werden.

Vor einer Lockerung des Bankgeheimnisses?

Ein endgültiges Ende der Steuerhinterziehung, sagen übereinstimmend EU-Kommissar Semeta und Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble, werde es wohl nie geben: Das sei seit 2000 Jahren so. „Wo Steuern sind, werden auch welche hinterzogen“.  Aber auf dem Treffen der Staats- und Regierungschefs am 22. Mai sollen neue Instrumentarien zur Abwehr vereinbart werden. Dabei geht es um den automatischen Austausch von Informationen, eine Lockerung des Bankgeheimnisses, insgesamt um gegenseitige Informationen über Bürger, die im Ausland Kapitalgewinne erzielen. Das können Zinsen auf Bankguthaben sein, aber auch Dividenden bei Aktien oder Erlöse aus Wertpapierverkäufen. Ziel ist, die Finanzämter darüber zu informieren, ob Bürger Kapitalgewinne vor dem Fiskus verbergen – oder nicht. Doch unter dem Strich müssen solche EU-Vereinbarungen einstimmig fallen. Und Österreich ziert sich derzeit noch, will jegliche Form des eigenen Bankgeheimnisses verhindern.

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Über Klaus J. Schwehn

Nach 25 Jahren spannender Tätigkeit als Parlamentskorrespondent in Bonn (Badische Zeitung, Die Welt, Berliner Tagesspiegel) lebe ich heute in Oberitalien. Meine Arbeitsschwerpunkte sind Politik und Gesellschaft in Italien und Deutschland; aber auch Fragen der Europäischen Union.