Wie das „Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz “ (BMELV) bekannt gab, wird sich in deren Zuständigkeitsbereich im folgenden Jahr eine Menge ändern. Unter anderem soll es Verbesserungen in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung geben, der Verbraucherschutz im Finanz- und Versicherungssektor soll sich enorm verbessern und auch Kosmetikprodukte sollen in Zukunft sicherer werden. Über alle Änderungen informiert der Bund in einer Broschüre, die kostenlos auf der Homepage des BMELV heruntergeladen werden kann. Die wichtigsten Änderungen für die Ernährung wollen wir Ihnen aber bereits hier zusammenfassen.
Energy-Drinks sollen stärker reguliert werden
Der Boom der Energy-Drinks in den vergangenen Jahren hat nicht nur Fans für die zuckersüßen Aufputschgetränke auf den Plan gerufen, sondern auch viele Kritiker. Und diese werden sich freuen zu hören, dass ab dem 2. Juni 2013 die Zweite Verordnung zur Änderung der Fruchtsaftverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Vorschriften in Kraft treten wird. Diese besagt unter anderem, dass es für Energy-Drinks eine verbindliche Höchstmenge an Inhaltsstoffen wie Koffein, Taurin, Inosit und Glucuronolacton geben wird. Bislang war für die Hersteller solcher Getränke eine Ausnahmeregelung erforderlich, die durch die neue Verordnung nun abgelöst werden soll. Die neue Regulierung soll für mehr Klarheit und Rechtssicherheit sorgen. Zudem soll die einheitliche Menge der Inhaltsstoffe in allen Getränken für einen verbesserten gesundheitlichen Schutz der Verbraucher sorgen. Für ebenfalls mehr Transparenz wird die neue Kennzeichnungspflicht der Energy-Drinks sorgen. Bisher mussten nur verpackte Produkte den exakten Koffeingehalt vorweisen. Künftig müssen jedoch auch lose Getränke in Restaurants oder Diskotheken gekennzeichnet werden. Die Information kann beispielsweise über die Getränkekarte oder einen Aushang erfolgen.
Neue Regelungen für Farbstoffe
Die Lebensmittelchemie im Allgemeinen und auch die Farbstoffe im Speziellen stoßen immer wieder auf kritische Stimmen, die nun endlich auch bei den Regulierungsbehörden angekommen sind. Ab 1. Juni 2013 wird eine neue Regelung für die Verwendung der Lebensmittelfarbstoffe Chinolingelb (E 104), Gelborange S (E 110) und Cochenillerot A (Ponceau 4R – E 124) geben. Die Verwendungsmöglichkeiten der Stoffe werden dann stark eingeschränkt sein. Grund hierfür ist die Gewährleistung, dass die Farbstoffe nur in Mengen aufgenommen werden können, die der Gesundheit nicht schaden. Dafür hat die „Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit“ (EFSA) die Stoffe neu bewertet. Bereits seit dem Juli 2010 müssen Produkte mit den genannten Farbstoffen besonders gekennzeichnet werden und den Hinweis „Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen“ enthalten.
Positivliste für Aromen
Ab dem 22. April 2013 wird es eine Positivliste geben, die alle erlaubten Aromastoffe enthalten wird. Lebensmittelzusätze, die nicht auf der Liste zu finden sind, dürfen nach einer Übergangsfrist von 18 Monaten nicht mehr verwendet werden. Die EU-Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 gilt noch immer als Rechtsgrundlage für die erlaubten Aromen und umfasst 2100 verschiedene Stoffe. Für rund 400 Aromastoffe fehlt noch eine abschließende Beurteilung, doch gelten diese schon lange als gesundheitlich unbedenklich und dürfen vorläufig weiter verwendet werden.
© Pixel Trader Ltd. 2013 Alle Rechte vorbehalten