Man spendet Blut, weil einem die Gesundheit und das Wohlbefinden der Mitmenschen am Herzen liegen. Oder doch nicht? Wie es das Deutsche Rot Kreuz sieht, wird die „Aufwandsentschädigung“ beim Blutspenden häufig mit einer Entlohnung verwechselt und lockt neben regelrechten „Jobbern“ sogenannte Risiko-Spender wie Drogensüchtige an. Um dies einzudämmen und das Spenden von Blut wieder zu einer ehrbaren Angelegenheit zu machen, geht das Rote Kreuz nun rechtlich gegen die Entlohnung vor.
Blutspenden als Nebenjob?
Bei mobilen Blutspendenaktionen des Deutschen Roten Kreuzes erhalten die Spender keine Entschädigung, in vielen Kliniken aber schon, so zum Beispiel auch an der Mainzer Uniklinik, die für eine Spende einen Pauschalpreis von 26,- Euro zahlt. Dem Roten Kreuz ist dieses Vorgehen ein Dorn im Auge. Zum einen sei eine Spende keine Spende, wenn dafür bezahlt wird und zum anderen entstehen der gemeinnützigen Organisation finanzielle Schäden. Warum? Weil das gespendete Blut teurer an Kliniken verkauft wird und die Abnehmer sinken, wenn diese selbst um Spender buhlen. Das klingt auf Anhieb nach einem nicht so ehrbaren Motiv, wie man zunächst annehmen möchte, doch betont der Geschäftsführer des DRK-Blutspendedienstes West, Jürgen Bux, dass das bezahlte Blutzapfen auch nicht zu unterschätzende Risiken birgt.
Klage wurde abgewiesen
Als Negativbeispiel führt Bux Drogenabhängige an, die sich durch die Spenden ihren Konsum finanzieren könnten. Dabei seien frische Infektionen erst nach einiger Zeit nachzuweisen und verunreinigtes Blut könnte in Umlauf geraten. Problematisch sei zudem, dass das Blut nicht auf alle erdenklichen Erreger hin untersucht werden könne. Schließlich sei man unterm Strich auch auf die Ehrlichkeit der Spender angewiesen, die durch die finanzielle Aufwandsentschädigung ausgehebelt werden könnte. In der Folge klagte das Rote Kreuz gegen die Universitätsklinik Mainz und verlor in erster Instanz: Das Verwaltungsgericht Mainz hat die Klage zurückgewiesen. Das Rote Kreuz behält sich vor, den Schritt in die nächste Instanz zu wagen.
Blut um jeden Preis
Laut Jürgen Bux sollte das Geld beim Blutspenden nicht als Anreiz dienen. So sei die Spende ohne Aufwandsentschädigung weltweit die Grundform des Blutspendens und eine Entlohnung bringe diesen Grundsatz zum einen in Gefahr und werfe zum anderen auch ethische Fragen auf. Denn wenn man unterm Strich Geld für das Blutspenden anbietet, so könne man auch einen finanziellen Anreiz für eine Spenderniere setzen, doch wäre dies wohl undenkbar. Ganz unrecht hat Bux mit diesem Vergleich sicherlich nicht, aber wie sähe die Spenderanzahl ohne diesen Anreiz aus? Würden genug Menschen auch ohne „Entschädigung“ weiterhin ihr Blutspenden oder gingen die Vorräte auf eine gefährlich geringe Anzahl zurück? Das wird zunächst Spekulation bleiben und es bleibt abzuwarten, wie die Gerichte in zweiter Instanz entscheiden werden. Vor- und Nachteile lassen sich in jedem Falle für beide Positionen finden.
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