Startseite / Gesundheit / Patientenverfügung – selbst bestimmen, was passiert!

Vorsorge für den Ernstfall:

Patientenverfügung – selbst bestimmen, was passiert!

Viele scheuen sich, rechtzeitig festzulegen, was in den letzten Lebensstunden geschehen soll. Die Patientenverfügung ist ein Stück Selbstbestimmung.

Broschüre: Patientenverfügung – Leiden – Krankheit – Sterben

Patientenverfügung: Sie bestimmen was bei einer schweren Krankheit mit Ihnen geschehen soll. Bild: © fotolia.de

Es ist wahrlich nicht einfach, sich – vor allem in jüngeren Jahren – mit existentiellen Fragen zu beschäftigen, die eigenes Siechtum, schwere Krankheit, den Tod betreffen. Doch: Den einen mag es in jungen Jahren bei einem Autounfall treffen, der andere schwindet dahin in hohen Jahren. Niemand ist gefeit. Darum also gibt es die Patientenverfügung, mit der jedermann zu Zeiten, da er noch klar denken und handeln kann, schriftlich für den Fall einer Entscheidungsunfähigkeit im Voraus festlegen kann, ob und wie er in bestimmten Situationen ärztlich behandelt werden möchte.

Wenn der Mensch nicht mehr ansprechbar ist…

Und so sagen es die gesetzlichen Regelungen: „Die Patientenverfügung ist definiert als schriftliche Festlegung einer volljährigen Person, ob sie in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen des Gesundheitszustands, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt“. Der etwas umständliche Gesetzestext sagt mit anderen Worten, mit der Patientenverfügung kann der erwachsene Mensch Einfluss auf eine spätere ärztliche Behandlung nehmen und damit sein Selbstbestimmungsrecht wahren, auch wenn er zum Zeitpunkt einer Behandlung nicht  mehr ansprechbar und vor allem nicht mehr einwilligungsfähig ist.

Persönliche Wertvorstellungen auch angeben

Das ist die sachlich-ärztliche Seite einer Patientenverfügung. Sie richtet sich in erster Linie an den Arzt und das Behandlungsteam. Sie kann sich aber auch an  einen Bevollmächtigten – etwa aus dem Familien- oder Freundeskreis – richten und dann Anweisungen oder Bitten zur Auslegung und Durchsetzung der Patientenverfügung enthalten. In diesem Zusammenhang raten Ärzte, aber auch Seelsorger dazu,  auch persönliche Wertvorstellungen, Einstellungen zum eigenen Leben und Sterben sowie religiöse Anschauungen als Ergänzung und Auslegungshilfe der eigenen Patientenverfügung beizugeben. Insgesamt sollte jeder, der eine solche Verfügung niederschreiben möchte, zunächst darüber nachdenken, was ihm im Zusammenhang mit Krankheit, Leiden und Tod wichtig ist; wovor er Angst hat, und was er sich erhofft.

Schriftliche Form – und jederzeit widerrufbar

Neue gesetzliche Regelungen der Patientenverfügung sehen vor, dass sie schriftlich verfasst und durch eigenhändige Unterschrift   – oder durch eine notarielle Beglaubigung – unterzeichnet werden muss. Niemand ist aber an seine schriftliche Patientenverfügung ein für alle Mal gebunden. Sie kann jederzeit formlos widerrufen werden. Es empfiehlt sich sowieso,  die Verfügung von Zeit zu Zeit zu überprüfen – ob die eigenen Festlegungen noch gelten soll oder konkretisiert, auch geändert werden müssen.

Eine Schrift des Bundesjustizministeriums

Die Patientenverfügung sollte im Hause so aufbewahrt sein, dass Familienangehörige, Freunde, Ärzte oder Betreuer sie im Ernstfall auch rasch finden. Deshalb sollte man einen Hinweis auf den Aufbewahrungsort stets bei sich tragen, beispielsweise im Geldbeutel (so mit dem Satz: Patientenverfügung linke Schreibtischschubblade oben).

Sehr instruktiv und hilfreich ist die Schrift des Bundesjustizministeriums, zu bestellen über die Adresse Publikumsversand der Bundesregierung, PF 481009, 18132 Rostock. Sie heißt „Patientenverfügung – Leiden – Krankheit – Sterben“ und kann auch über das Internet heruntergeladen werden: www.bmj.de (PDF: 1,02 MB)

© Pixel Trader Ltd. 2013 Alle Rechte vorbehalten

Über Klaus J. Schwehn

Nach 25 Jahren spannender Tätigkeit als Parlamentskorrespondent in Bonn (Badische Zeitung, Die Welt, Berliner Tagesspiegel) lebe ich heute in Oberitalien. Meine Arbeitsschwerpunkte sind Politik und Gesellschaft in Italien und Deutschland; aber auch Fragen der Europäischen Union.