Der 1. September ist zum Anti-Glühbirnen-Tag geworden. Schrittweise, in absteigender Wattzahl, ereilt an diesem Tag die Birnchen das EU-Verbot, sie herzustellen und zu vertreiben. 2012 ging es nun den 25- und 40-Watt-Birnen an den Kragen. Restbestände dürfen zwar weiter verkauft werden, doch die Verbraucher müssen sich früher oder später neu orientieren und sich an neue Angaben auf den Verpackungen von „Energiesparlampen“ gewöhnen.
Alternativen zur Standardglühlampe
Schon bei den Glühlampen war es nicht einfach: Große oder kleine Fassung, matt oder klar, wie viel Watt, Birnen- oder Kerzenform? Doch es geht noch mehr Verwirrung: Die derzeitigen Alternativen zur klassischen Glühlampe sind Halogenglühlampen, LEDs und meist vereinfachend, aber nicht korrekt als „Energiesparlampen“ bezeichnete Kompaktleuchtstofflampen (KLL) mit eingebautem Vorschaltgerät. Als Energiesparlampe darf allerdings laut EG-Verordnung 244/2009 nur eine Lampe bezeichnet werden, deren Elektroleistung um mindestens 70 Prozent verglichen mit der klassischen Glühlampe (bei gleicher Leuchtkraft) vermindert ist – egal, um welche Sorte Lampe es sich handelt. Elektroleistung – das ist ist Wattzahl. Und hier liegt ein häufiges Missverständnis.
Energiesparlampen richtig auswählen
Denn die Wattzahl ist nicht die Angabe über die Helligkeit, ergo Leuchtkraft einer Lampe, sondern bezeichnet die Elektroleistung, also den Stromverbrauch. Um die richtige Energiesparlampe zu finden, muss ein wenig gerechnet werden: Die gewohnte Wattzahl der alten Standardglühlampe durch vier teilen – das ergibt in etwa den benötigten Wert. Bei bisherigen 60 Watt sind das also 15 Watt bei einer Energiesparlampe. Die Helligkeit ist in Lumen (ln) auf der Verpackung angegeben. 60 Watt bei einer Glühbirne entsprechen etwa 700 Lumen.
Neben der Lumenangabe sollten sich Verbraucher an Kelvin (K) gewöhnen – die Angabe der Farbtemperatur. Als die ersten Energiesparlampen auf den Markt kamen, machten sie sich nicht viele Freunde mit ihrem „kalten“ Licht. Inzwischen gibt es sie in verschiedenen Lichtfarben – warmweiß (2700 bis 3300 K), neutralweiß (3300 bis 5300 K) und tageslichtweiß (über 5300 K). „Tageslichtweiß“ ist dabei etwas euphemistisch; durch seinen hohen Blauanteil wird dieses Licht häufig als unangenehm, weil zu „kalt“ empfunden. Die warmweißen Varianten sind der Standardglühlampe am ähnlichsten und verbreiten ein eher gemütliches Licht.
Hilfe beim Leuchtmittelkauf bietet das Lampen.navi der EnergieAgentur.nrw. Im Internet kann man sich so durch den Dschungel an angebotenen Lampen leiten lassen – angefangen bei der benötigten Fassung, über Form, besondere Eigenschaften wie etwa Dimmbarkeit, Lichtfarbe und -intensität, hin zu konkreten Lampenvorschlägen mit Herstellerangabe.
Kritik an Energiesparlampen
Nicht nur die Lichtfarbe und mangelnde Helligkeit, verglichen mit der Standardglühlampe, stehen in der Kritik. Viele Modelle sind nicht dimmbar; andere haben eine sehr hohe Anlaufzeit, das heißt, es dauert, bis die Lampe ihre maximale Helligkeit erreicht hat. Das wiederum ist einerseits lästig, andererseits ein Sicherheitsproblem. Im Treppenhaus etwa muss es schnell hell werden, deshalb sollte beim Kauf unbedingt auf eine geringe Anlaufzeit geachtet werden. Eben diese oft lange Anlaufzeit führt dazu, dass die Lampen oft zu „Dauerbrennern“ werden, also eingeschaltet bleiben, auch wenn gerade kein Licht benötigt wird. Das relativiert natürlich den angestrebten Energiespareffekt erheblich.
Problematisch sind vor allem die Inhaltsstoffe der Kompaktleuchtstofflampen. Sie enthalten giftiges Quecksilber, außerdem gesundheitsgefährdende Stoffe wie Phenole und Kresole und anderes mehr. Deshalb sind abgebrannte Energiesparlampen Sondermüll und sollten keinesfalls im normalen Hausmüll entsorgt werden. Sie müssen wie Batterien zu speziellen Rücknahmestationen gebracht werden.
Bei Lampenbruch unbedingt gut lüften
Geht eine Energiesparlampe bzw. KLL zu Bruch, so kann Quecksilber entweichen. Als Erste Hilfe sollte laut Umweltbundesamt der Raum sofort gut gelüftet und eine Weile sich selbst überlassen werden. Nach frühestens einer Viertelstunde sollten die Scherben aufgelesen werden – und zwar nicht mit einem Staubsauger, der das Quecksilber im Raum verteilen würde, sondern mechanisch, etwa mit einem Stück Pappe und einem Kehrblech. Dabei Gummihandschuhe tragen, weiter lüften, Splitter mit einem Klebeband aufnehmen und zum Sondermüll bringen.
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