Zeigt man sich als Arbeitslosengeld-II Empfänger nicht kooperativ oder versäumt zu häufig angeordnete Termine oder Bewerbungen, so drohen unweigerlich Sanktionen in Form von Kürzungen der Bezüge. Einer aktuellen Studie des Nürnberger Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zufolge, treten bei den Abstrafungen allerdings deutliche Unterschiede zu Tage.
Männer werden häufiger bestraft als Frauen
In Westdeutschland werden während der ersten 120 Bezugswochen bei 8,3% der männlichen Hartz-4 Empfänger Strafen aufgrund von Pflichtverletzungen verhängt. Zum Vergleich sind es im selben Zeitraum bei Frauen nur 4,2%, die eine Kürzung der Bezüge hinnehmen müssen. Auch in Ostdeutschland zeigt sich ein ähnliches Bild: Dort wurden 5,6% der Männer abgestraft, aber nur 2,3% der Frauen. Wie es zu diesen massiven Unterschieden kommt, erklärt die Studie indes nicht. Möglicherweise werden Männer vom Jobcenter oder der ARGE häufiger in die Pflicht gerufen als Frauen oder die Herren zeigen sich weniger kooperativ als die weiblichen Sozialhilfeempfänger.
Auch bei Paaren sind die Frauen weniger von Sanktionen betroffen
Bei Paaren, die auf die Bezüge von Hartz 4 angewiesen sind, gibt es teilweise noch größere Unterschiede. So spricht die Studie von 9,5% sanktionierten Vätern im Westen, während die Mütter nur mit einer Zahl von 0,6% betroffen sind. Im Osten sind es 4,5% der Väter und nur 0,4% der Mütter. Der Grund für die Unterschiede bei Paaren mit einem Kind unter drei Jahren ist offensichtlicher: Erziehende Mütter seien nicht für die Vermittlung in ein Arbeitsverhältnis verfügbar. Dies erklärt jedoch nicht, warum sich bei kinderlosen Paaren ein ähnliches Bild abzeichnet. Denn auch hierbei wurden Männer mehr als doppelt so häufig bestraft als Frauen.
Auch das Alter und der Abschluss spielen eine Rolle
Bei den Unterscheidungen der Abstrafungen wies nicht nur das Geschlecht markante Unterschiede auf, sondern auch das Alter der Arbeitslosengeld-II Empfänger. Personen mit einem Alter über 50 Jahren wurden mit 2,3% kaum sanktioniert, während unter 25-jährige mit 6,9% mehr als dreimal so häufig betroffen waren. Dieser Umstand sei darauf zurückzuführen, dass es deutlich mehr Aktivierungsbemühungen bei den jüngeren Sozialhilfeempfängern gebe. Eine weitere Auffälligkeit der Studie betrifft den Schulabschluss der sanktionierten Personen. Unter den Menschen, die über eine Fachhochschul- oder Hochschulreife verfügten, wurden lediglich 2,8% abgestraft, während es die Menschen ohne Schulabschluss mit 6,8% deutlich häufiger traf.
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