Startseite / Wirtschaft / Karriere / Sabbatical – Ich nehme mir eine Auszeit vom Job

Work-Life-Balance:

Sabbatical – Ich nehme mir eine Auszeit vom Job

Ein Rechtsanspruch auf ein Sabbatical existiert nicht. Versuchen kann es trotzdem jeder Arbeitnehmer. Die Stopptaste drücken, einfach mal Durchatmen.

Ein Mann sitzt draußen mit seinem Laptop.

Sabbatical – eine Auszeit vom Stress und Arbeit. Einfach tun was einem Spass macht. Bild: © fotolia.de

Das könnten sich viele Arbeitnehmer gut vorstellen. Und manchen gelingt es, ein solches Sabbatical nehmen zu können.

Das Wort »Sabbat« kommt aus dem Hebräischen und bedeutet »ruhen« oder »loslassen«. Experten sind längst überzeugt: Von einer längeren beruflichen Ruhephase profitieren nicht nur Sie, sondern auch Ihr Arbeitgeber.

Wer darf überhaupt eine Auszeit nehmen?

Zunächst gilt es, mit Ihrem Arbeitgeber über die Möglichkeiten eines sogenannten Sabbatical zu sprechen und sich eingehend zu informieren. Wichtig zu wissen: Im Öffentlichen Dienst und in Großunternehmen sind Lohn- und Arbeitsmodelle für einen vorübergehenden Ausstieg häufig genau geregelt. Aber auch kleinere Unternehmen bieten zunehmend flexible Arbeitszeitmodelle an, die eine längere Job-Pause ermöglichen – ob über ein Teilzeitmodell, Lohnverzicht oder in Form von unbezahltem Urlaub. Eine Auszeit von bis zu zwölf Monaten mit Rückkehrgarantie an Ihren angestammten Arbeitsplatz ist da schon mal drin.

Welche Modelle gibt es für ein Sabbatical?

Beim Teilzeitmodell wird ein zeitlich befristeter Teilzeitvertrag geschlossen, nach dem ihre Vollzeitstelle zum Beispiel für drei Jahre lang auf eine Teilzeitstelle reduziert wird – mit entsprechend geringerer Bezahlung. Faktisch arbeiten Sie in dieser Zeit aber weiter Vollzeit und sparen die Überstunden auf ihrem Arbeitszeitkonto an. Im vierten Jahr wird das angesparte Zeitguthaben dann in Form von Freizeit abgebaut. Vorteil: Gehalt und Sozialversicherungsbeiträge vom Arbeitgeber weitergezahlt. Lohnverzicht bedeutet, dass Sie über mehrere Jahre nur einen Teil ihres Lohns ausbezahlt bekommen und den Rest als Gehaltsguthaben ansparen. Das wird ihnen dann in der Sabbatphase ausgezahlt. Auch hier müssen Sie nicht auf Lohn und Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers verzichten. Wird für das Sabbatical unbezahlter Urlaub genommen, ruht das Arbeitsverhältnis während dieser Zeit. Das bedeutet aber auch: Im Sabbatjahr gibt es weder Lohn noch Sozialversicherungsbeiträge vom Arbeitgeber. Ihr Versicherungsschutz in der Sozialversicherung – und damit auch in der gesetzlichen Krankenversicherung – bleibt zwar noch für einen Monat bestehen, endet dann aber und Sie müssen sich selbst weiterversichern.

Wie wird das Sabbatical vertraglich geregelt?

Egal, für welches Modell Sie sich entscheiden: Sie sollten die Abmachung in jedem Fall zusammen mit Ihrem Chef schriftlich festhalten. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass eine Kündigung oder anderweitige Benachteiligung wegen der Freistellung ausgeschlossen wird. Außerdem sollte geklärt werden, was mit dem angesparten Lohn oder der angesparten Zeit geschieht, wenn die geplante Auszeit – etwa wegen Krankheit – ausfällt.

Wie sollten Interessierte vorgehen?

Verhandlungsgeschick ist gefragt! Denn einen gesetzlichen Anspruch auf Sabbatical (Jobpause) gibt es in Deutschland nicht. Ausnahme: Wenn die Auszeit über ein Teilzeitmodell geregelt wird, fällt sie grundsätzlich unter das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG), das dem Arbeitnehmer einen Anspruch auf flexible Arbeitszeitgestaltung gibt. Allerdings kann der Arbeitgeber nach diesem Gesetz die Verringerung der Arbeitszeit aus betrieblichen Gründen ablehnen. Deshalb ist in jedem Fall Überzeugungskraft gefragt. Verdeutlichen Sie Ihrem Chef, dass Ihre Auszeit auch für das Unternehmen ein Gewinn sein wird. Denn nach Ihrer Rückkehr an den Arbeitsplatz werden Sie nicht nur neue Erfahrungen und Ideen gesammelt haben, die Ihre Arbeit nachhaltig bereichern. Sie sind auch rundum erholt und ausgeglichen – und damit wieder leistungsfähiger.

Wie nutzt man die gewonnene freie Zeit?

Was Sie aus Ihrem Sabbatjahr letztlich mitnehmen, hängt ganz wesentlich davon ab, was Sie aus der freien Zeit machen. Ob Sie die freien Monate zum Reisen nutzen wollen, auf einem Bauernhof arbeiten, in einem Kloster entspannen oder sich weiterbilden möchten. Nehmen Sie sich ausreichend Zeit für die Planung, wägen Sie ab, informieren Sie sich gut, aber lassen Sie sich dabei vor allem von Ihren Wünschen und Träumen leiten. Schließlich geht es jetzt nur um Sie.

© Pixel Trader Ltd. 2013 Alle Rechte vorbehalten

Über Redaktion

Beiträge und Artikel die mit der Bezeichnung "Redaktion" gekennzeichnet sind, werden in aller Regel durch die Mitglieder der Redaktion veröffentlicht. Das sind unter anderem: Mikela Steinberger, Michael Wolfskeil, Stephan Lenz, Angelika Lensen, Frank M. Wagner und Manuela Käselau. Auch Artikel von Autoren deren Name nicht genannt werden soll, werden unter diesem Label publiziert. Darunter sind einige erfolgreiche Buchautoren.