Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Diesen Satz liest man häufig bei Gewinnspielen zum Beispiel. Was er bedeutet ist klar, doch wo würde dieser eigentlich hinführen? In welche Richtungen geht man denn, wenn man in Deutschland den Rechtsweg einschlagen möchte? Die Frage, um was für ein Problem es sich handelt wird dabei zum entscheidenden Faktor, denn für jeden Bereich gibt es eine eigene Gerichtsbarkeit.
Bis zur letzten Instanz
Häufig wird in Zusammenhang mit dem eigenen Recht davon gesprochen, dass man notfalls bis zur letzten Instanz gehen wird. Doch wie kommt man dort hin? Im Grunde ganz einfach mit Hilfe der Rechtsmittel. Am Beispiel des Arbeitsrechts ist das Rechtsmittel des Arbeitsgerichtes die Berufung. Verliert der Arbeitnehmer den Prozess gegen seinen Arbeitgeber, kann eben jene Berufung eingelegt werden. Wird dieser zugestimmt, wird der Fall noch einmal in der nächsthöheren Instanz, also vor dem Landesarbeitsgericht verhandelt. Verliert auch hier der Arbeitnehmer, kann er das Rechtsmittel der Revision nutzen und noch eine Instanz höher gehen. Der gleiche Fall wird nun vor der höchsten Instanz, dem Bundesarbeitsgericht, beurteilt. Das Urteil das in der höchsten Instanz gefällt wird ist rechtskräftig und kann nicht mehr angefochten werden. Jedenfalls nicht mehr auf deutschem Boden. Unter Umständen kann natürlich bis zu Europäischen Gerichten vorgegangen werden. Dies hängt jedoch stark vom einzelnen Fall ab. Hier die Gerichte Deutschlands und ihre Instanzen im Überblick.
Das Arbeitsgericht
Das Arbeitsgericht behandelt alle Fälle aus dem Arbeitsrecht. Bei der ersten Instanz handelt es sich um das Arbeitsgericht, bei der zweiten um das Landesarbeitsgericht und bei der dritten und letzten um das Bundesarbeitsgericht. In der arbeitsrechtlichen Gerichtsbarkeit wird zwischen dem Urteilsverfahren und dem Beschlussverfahren unterschieden. Beim Urteilsverfahren wird ein konkreter Streitfall zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber verhandelt und vom Richter darüber geurteilt. Im Beschlussverfahren werden allgemeingültige Fälle behandelt, die zum Beispiel über tarifliche Abkommen Aufschluss geben sollen.
Das Finanzgericht
Der Name deutet es bereits an. Für alle Streitereien, die Steuern oder Zölle zum Gegenstand haben, kommen die Finanzgerichte zum Einsatz. Mit nur zwei Instanzen können Finanzgericht und Bundesfinanzhof Urteile in allen Streitfragen um das liebe Geld fällen. Beim Verfahren am Finanzgericht kann man entweder ohne rechtlichen Beistand antreten oder sich von Rechtsanwälten, Steuerberatern oder Wirtschaftsprüfern vertreten lassen. Vor dem Bundesfinanzhof hat man keine Wahl, dort besteht ein Zwang, sich vertreten zu lassen.
Das ordentliche Gericht
Straftaten sowie Zivilverfahren nach Anzeigen werden vor den ordentlichen Gerichten verhandelt. Den Beginn der Instanzen macht hierbei das Amtsgericht. Es folgen das Landgericht, das Oberlandgericht und in letzter Instanz der Bundesgerichtshof. Die Prozesse können je nach Straftatbestand einfache und schnelle Entscheidungen bringen, aber durchaus auch zu groß angelegten Verfahren mit komplizierten Urteilsentscheidungen führen.
Die Urteile in minderschweren Fällen werden am Amtsgericht durch den Strafrichter entschieden, während schwerere Straftaten ihr Urteil durch ein sogenanntes Schöffengericht finden. Dabei erhält der Strafrichter zwei ehrenamtliche Richter, eben jene Schöffen, die ihrerseits Einfluss auf das Urteil nehmen können. Am Amtsgericht werden alle Straftaten verhandelt, die eine Strafe bis zu vier Jahren Haft in Aussicht stellen.
Das Landgericht unterteilt sich in die kleine und die große Strafkammer. Die kleine Strafkammer ist für Berufungsverfahren des Amtsgerichtes zuständig und die große unter anderem für Straftaten, die eine Freiheitsstrafe von mehr als vier Jahren vorsehen. In besonders schweren Fällen wie Mord, Totschlag oder anderen Taten mit Todesfolge fungiert die große Strafkammer als Schwurgericht. Beim Schwurgericht urteilen gleich drei Berufsrichter und zwei Schöffen über die begangene Tat.
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Das Oberlandesgericht wird unter anderem aktiv, wenn eine Revision des Amtsgerichtes, beziehungsweise eine Berufung des Landgerichtes verhandelt werden muss oder wenn Verbrechen, die sich gegen den Staat richten zu einem Prozess führen. Entsprechendes gilt für den Bundesgerichtshof als höchste Instanz des Straf- und Zivilrechts.
Das Sozialgericht
Durch die nicht abreißenden Klagewellen im Zuge der Hartz IV Reform bekamen die Sozialgerichte eine Menge Arbeit aufgebrummt. Zuständig sind sie für alle Angelegenheiten des Sozialen Gesetzbuches. Dier erste Instanz ist das Sozialgericht, gefolgt von Landessozialgericht und Bundessozialgericht. Im Regelfall findet vor den Sozialgerichten eine mündliche Verhandlung statt, auf die eine schriftliche Entscheidung folgt, welche wiederum vom Gerichtsbescheid abgesegnet wird. Als Rechtsmittel stehen die gewohnten Berufungen und Revisionen zur Verfügung.
Das Verwaltungsgericht
Streitereien, welche die Belange der öffentlichen Verwaltung betreffen, werden vor den Verwaltungsgerichten beurteilt. Neben dem Verwaltungsgericht selbst stehen das Landesverwaltungsgericht sowie das Bundesverwaltungsgericht in der Pflicht. Hier führen lediglich die Rechtsmittel zur nächsthöheren Instanz.
Das Verfassungsgericht
Das höchste Gericht in Deutschland existiert unabhängig von den Instanzen als eigenständiger Teil der Staatsgewalt. Entsprechend entscheidet das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe über Belange von Hoheitsrecht, worunter zum Beispiel die Legitimation oder Ablehnung dort angezeigter Gesetze fallen. Mit dem Spezialgebiet des Staats- und Völkerrechts bewahrt das Bundesverfassungsgericht als Verfassungsorgan das deutsche Grundgesetz.
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