Etwa jeder dritte deutsche Arbeitnehmer sorgt mit einer Betriebsrente für den Ruhestand vor. Die betriebliche Altersvorsorge ist ein wichtiger Bestandteil des Drei-Säulen-Modells, mit dem die Versorgungslücke geschlossen werden soll. Sie bietet Vorteile bei Steuern und Sozialabgaben und ermöglicht darüber hinaus eine kostengünstige Anlage der Einzahlungen.
Bei der Betriebsrente wird ein Teil des Arbeitslohns einbehalten und in ein Instrument der betrieblichen Vorsorge einbezahlt. Der Arbeitgeber kann einen Versicherungsvertrag für den Arbeitnehmer schließen, in eine Pensions- oder Unterstützungskasse einzahlen, einen Pensionsfonds nutzen oder seinem Angestellten direkt eine Rente zusagen.
Mehr steuerliche Förderung als bei Riester
Der in die Betriebsrente eingezahlte Gehaltsanteil kann von Steuern und Sozialabgaben abgesetzt werden. Bis zu 4440 Euro im Jahr können steuerlich geltend gemacht werden. Zusätzlich können bis zu 2640 Euro von den Sozialabgaben abgesetzt werden. Die Förderung durch Entgeltminderung ist damit weitaus größer als bei der Riester-Rente: Hier können Arbeitnehmer maximal 2100 Euro im Jahr von der Steuer absetzen.
Die Einzahlungen machen sich beim Nettogehalt deshalb nicht so stark bemerkbar. Wer 300 Euro im Monat in eine betriebliche Rentenversicherung einzahlt, muss im Schnitt nur mit gut 150 Euro weniger auskommen.
Der Steuervorteil relativiert sich im Ruhestand allerdings teilweise, weil der Fiskus dann auf die Einkünfte zugreift. Das Stundungsmodell rechnet sich für Beschäftigte aber meistens, weil das Einkommen im Rentenalter meist geringer ist als während des Erwerbslebens.
Viele Arbeitnehmer lassen sich von den fünf verschiedenen Instrumenten der betrieblichen Rente irritieren. Dabei müssen sie sich selbst um nichts kümmern. Der Arbeitgeber entscheidet, in welche Anlageform das umgewandelte Entgelt investiert wird. Die verschiedenen Varianten unterscheiden sich im Hinblick auf Renditechance und Risiken. Die eingezahlten Beiträge sind aber in jedem Fall sicher.
Die fünf Wege der betrieblichen Altersvorsorge
Mit einer Direktzusage verpflichtet sich der Arbeitgeber zur direkten Zahlung einer Rente. Er bildet dafür Rückstellungen, kann aber selbst entscheiden, wie das Geld angelegt wird. Im Fall der Insolvenz greift der Schutz des Pensionssicherungsvereins, der für Anspruchsberechtigte obligatorisch gelten muss.
Betriebe können die Einzahlungen ihrer Beschäftigten auch in einem Pensionsfonds anlegen. Pensionsfonds sind rechtlich betrachtet eigenständige Anlagegesellschaften, die die Mittel vieler Versicherter anlegen. Pensionsfonds bieten aufgrund des zumeist erheblichen Aktienanteils im Portfolio höhere Renditechancen. Laufen die Aktienmärkte schlecht erhalten Sparer im schlimmsten Fall nur ihre Einzahlungen ohne Rendite zurück.
Der Arbeitgeber kann für seine Beschäftigten auch eine Rentenversicherung bei einem privaten Anbieter abschließen. Vor allem größere Betriebe können bei einer solchen Direktversicherung oft bessere Konditionen aushandeln, weil sei den Anbietern eine beträchtliche Anzahl an Kunden bringen. Bei klassischen Rentenversicherungen sind neben den Einzahlungen auch die Garantiezinsen sicher.
Viele Unternehmen bedienen sich einer Pensions- oder Unterstützungskasse. Unterstützungskassen agieren als Dienstleister und organisieren die betriebliche Vorsorge für Unternehmen.
Pensionskassen werden von (meist mehreren) Unternehmen selbst betrieben. Bei Pensionskassen wird das Geld der Versicherten meist sehr defensiv angelegt. Unterstützungskassen können die Gelder auch ganz oder teilweise im Betrieb belassen.
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