Es ist nichts Neues: Wenn sich die Jahreszahl ändert, ändert sich auch einiges im Steuerrecht. Auch Hausbesitzer sollten aufhorchen und sich informieren, was ab 2011 anders ist. Hier sind einige Änderungen im Überblick:
Grunderwerb wird teurer
Die Länder Sachsen-Anhalt, Berlin und Hamburg haben sie schon seit Längerem auf 4,5% erhöht: die Grunderwerbssteuer. Generell ist sie in Deutschland mit 3,5% veranschlagt, kann aber von den Bundesländern auch angehoben werden. Mit dem 1.1.2011 ziehen nun Bremen und Niedersachsen gleich und setzen ebenfalls 4,5% an, Brandenburg schlägt gleich mit 5% zu. Vergleichsweise bescheiden mit 4% gibt sich das Saarland. In den anderen Bundesländern bleibt man noch bei 3,5%, was aber vermutlich nur eine Frage der Zeit ist. So hat Schleswig-Holstein für 2012 eine deutliche Erhöhung in Aussicht gestellt. Für Interessenten gilt also: Zügig planen!
Keine doppelte Belohnung mehr bei Handwerkerleistungen
Handwerker sind teuer und es bleibt zumindest der Trost, dass haushaltsnahe Handwerkerleistungen zu 20% bis zum Höchstbetrag von 1200 Euro von der Steuer absetzbar sind. Das bleibt auch weiterhin so, aber jetzt mit einer Einschränkung: Wenn es aus einem staatlichen Topf öffentliche Förderung gibt, beispielsweise für eine energiesparende Sanierung, kann man diese Handwerkerleistungen nicht mehr steuerlich geltend machen.
Gleichstellung im Erbrecht
Nicht nur im Bezug auf Grundbesitz und Immobilien ist die Änderung des Erbrechts wichtig, aber gerade dort machen sich die steuerlichen Vorteile stark bemerkbar: Eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften sind nun auch hinsichtlich Erbschafts- und Schenkungssteuer Ehegatten gleichgestellt. Und dies nicht nur ab jetzt, sondern rückwirkend vom 1. August 2001 an! Für alle noch offenen Veranlagungen wird diese Regelung bis zum 1. Januar 2007 rückwirkend angewandt.
Immer wieder ein Thema: das Arbeitszimmer!
Es gab lange Diskussionen und ein steuerliches Hin- und Her beim Thema häusliches Arbeitszimmer. Wem für seine Berufsausübung kein anderer Arbeitsplatz als der zuhause zur Verfügung steht, kann jetzt aufatmen: Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil klargestellt, dass Kosten für ein Arbeitszimmer zuhause steuerlich geltend gemacht werden können, und zwar in Höhe bis zu 1.250 Euro. Dies betrifft nicht nur die anteilige Miete, sondern beispielsweise auch Strom- und Heizkosten oder Ausgaben für Teppich oder Renovierungen. Dabei ist nun auch der Umfang der Nutzung des Arbeitszimmers unerheblich.
Wurde bei Lehrern, die das Arbeitszimmer zuhause zum Vor- und Nachbereiten unabdingbar benötigen, da in der Schule kein eigener Platz für sie zur Verfügung steht, bisher argumentiert, dass es ja nicht der Mittelpunkt ihres beruflichen Wirkens sei, so greift diese Argumentation nicht mehr. Auch sie können ihr häusliches Arbeitszimmer steuerlich absetzen.
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