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Die neue Verbraucherkreditrichtlinie hilft nur den Banken

Die Verbraucherkreditlinie trat im Juni in Kraft und sollte Kreditnehmern das Leben leichter und Kredite günstiger machen.

Die neue Verbraucherkreditrichtlinie zum Vorteil der BankenDie Hoffnungen von Politikern und Verbraucherschützern sind nicht eingetreten: Die Richtlinie hat Kredite teurer gemacht und spielt vor allem den Banken in die Hände. Ganz überraschend ist das nicht.

Die neue Richtlinie schreibt einige Rahmenbedingungen für Kreditverträge vor, die für praktisch alle Verbraucherkredite bindend sein sollten. Kreditnehmer haben bei ab dem 11. Juni abgeschlossenen Kreditverträgen jederzeit das Recht zur Kündigung. Der Gesetzgeber hat die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung begrenzt: Maximal 1,0 Prozent des Ablösesaldos dürfen noch in Rechnung gestellt werden. Bei einer Restlaufzeit unter 12 Monaten darf die Entschädigung maximal 0,5 Prozent betragen.

Kreditkündigungen wurden teurer statt günstiger

In der Praxis sind Kündigungen nicht billiger, sondern teurer geworden. Viele Banken nutzen eine juristisch fragwürdige Methode, um mehr Geld von ihren Kunden zu verlangen. Neben der „gesetzlichen Vorfälligkeitsentschädigung“ müssen Kreditnehmer im Fall einer Kündigung zusätzliche Bearbeitungs- oder Verwaltungsgebühren zahlen. Das läuft dem Sinn des Gesetzes zwar eigentlich zuwider, ist aber zunächst legal. Ob sich in der Rechtsprechung in den kommenden Jahren ein anders Bild durchsetzt, ist noch völlig offen.

Eine andere und rechtlich definitiv einwandfreie Vorgehensweise der Banken betrifft die Kostenstruktur von Ratenkrediten. Die meisten Verbraucher achten beim Kreditvergleich vor allem auf den Effektivzins. Ist darin eine Bearbeitungsgebühr enthalten, wird die Kündigung teuer, weil die Gebühr anfänglich belastet wird und nicht erstattungsfähig ist. Bei einigen Krediten bestehen die Finanzierungskosten seit dem Inkrafttreten der Kreditrichtlinie mehrheitlich aus Gebühren und nicht aus Sollzinsen.

Gesetzgeber unterstützt Dispo-Wucher

Die Banken kassieren wieder abAuch an den hohen Kosten von Restschuldversicherungen hat sich seit Juni nichts geändert. Die Richtlinie greift bei diesem großen Kostentreiber gar nicht. Banken müssen die Versicherungsprämien noch immer nicht in den Effektivzins mit einrechnen.

Dann ließen sich die Policen auch kaum verkaufen: Nicht selten fallen die Prämien höher aus als die eigentlichen Finanzierungskosten. Im Fall einer Kündigung des Kredits kann zwar auch die Versicherung gekündigt werden. Die Kündigung ist aber mit hohen Kosten verbunden – etwa 50 Prozent der Prämien sind verloren.

Auch bei Dispositionskrediten ist der Gesetzgeber eingeschritten: Leider abermals zulasten der Bankkunden. Banken müssen den Zinssatz von Kontokorrentkrediten an einen Referenzzinsatz koppeln. Die Bindung wurde vorgenommen, als das Zinsniveau auf einem historischen Tiefpunkt angelangt war.

Die Kopplung an einen Referenzzinsatz wird künftig deshalb zu noch höheren Zinssätzen führen – schließlich können Banken das unter Hinweis auf den Gesetzgeber leichter verkaufen. Die hohen Zinssätze für Dispositionskredite sind Verbraucherschützern seit langem ein Dorn im Auge: Obwohl Banken sich für 1,0 Prozent Zinsen Geld bei der Zentralbank leihen können, verlangen sie von ihren Kunden im Schnitt fast 12 Prozent Zinsen bei einer Kontoüberziehung.

Letztlich hat die Kreditrichtlinie vor allem den Banken und nicht deren Kunden geholfen. Die Branche versteht sich sehr gut darin, anfallenden Kosten und gesetzlich auferlegte Standards zu ihren eigenen Gunsten umzusetzen.

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