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EU Richtlinie

Verbraucherschutz: Neue Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel

Kennzeichnungspflicht für LebensmittelBrüssel hat mal wieder zugeschlagen. Eine Verbesserung für die Verbraucher im Kampf gegen den Etikettenschwindel sollte es werden. Am 07.12.2010 haben sich die Verbraucherschutzminister der EU auf neue Richtlinien für die Kennzeichnung von Lebensmitteln geeinigt. Haben wir nun die umfassende Kennzeichnungspflicht, die wir Verbraucher uns schon lange wünschen, erhalten oder gibt es wieder etliche Ausnahmen, die mehr verwirren als Klarheit schaffen?

Das ist neu an der Verordnung

Auf jeder Lebensmittelverpackung soll nun ein kleiner Steckbrief aufgedruckt werden, der alle Nährwertangaben, wie den Gehalt von Zucker, Salz, Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten und Kalorien enthält. Zur besseren Lesbarkeit der Angaben soll dieser Steckbrief auch eine bestimmte Mindestgröße aufweisen. Danach sollen die Buchstaben mindestens 1,2 Millimeter groß geschrieben werden. Die einmal angedachte und von vielen geforderte Ampelkennzeichnung wurde bereits Mitte des Jahres abgelehnt. Dabei hätten die Farben rot, gelb und grün einen hohen, mittleren oder geringen Gehalt an Zucker, Salz und Fetten anzeigen sollen. Dies wäre für die Verbraucher dann auf einen Blick ersichtlich gewesen. Da hat sich jedoch die Lebensmittelindustrie durchgesetzt, die sich vehement gegen die Ampellösung aufgelehnt hat. Für die Fast-Food-Industrie wäre das auch nicht absatzfördernd gewesen. Fragt sich nur, warum sich EU-Parlamentarier deren Argumente beugen.

Mogelpackung?

Leider wurden wieder nicht alle Bereiche erfasst, die gekennzeichnet werden sollten. So muss beispielweise beim Fleisch zwar der Ort der Verpackung angegeben werden, nicht aber die Region, aus der das Fleisch stammt. Aber genau das möchte man ja wissen, wenn man auf Qualität beim Einkauf achten will. Die Angaben zu Analog-Käse und Klebefleisch können irgendwo versteckt auf der Rückseite der Verpackung aufgebracht werden und dürfen überdies auch umschrieben werden. Warum man hier nicht Klartext vorschreibt, wissen wohl nur die Politiker und die, die damit ihr Geld verdienen natürlich.

Einkauf im SupermarktAlkohol wird ganz von der Regelung ausgenommen, da hierfür noch eine eigene Kennzeichnung eingeführt werden soll. Dafür bleibt den Verantwortlichen jedoch noch fünf Jahre Zeit. So werden viele Verbraucher auch weiterhin nicht erfahren, dass gerade Alkohol sehr viele Kalorien enthält. Was die wenigsten wissen ist, dass der Tagesbedarf, der auf den Verpackungen angegeben ist, am Beispiel einer 40-jährigen Frau errechnet wurde, deren täglicher Bedarf ca. 2000 Kilokalorien beträgt. Nun ist aber der Kalorienbedarf sehr unterschiedlich und damit auch der Tagesbedarf. Diese Angabe kann daher nur als Anhaltspunkt dienen.

Ausblick in die Zukunft

Es kann sich noch einiges an dem Entwurf ändern, da voraussichtlich erst Mitte 2011 dieser Beschluss vom Europäischen Parlament gebilligt werden muss. Es wäre zu wünschen, dass noch etliche Nachbesserungen vorgenommen werden, wenn man bedenkt, wie lange es immer dauert, bis man in Brüssel für einen Neubeschluss in die Gänge kommt. So sollte man die Gelegenheit ergreifen und eine umfassende Verbesserung für die Verbraucher einführen, die ein Recht darauf haben, nicht in die Irre geführt zu werden. Dieser Meinung sind auch viele Politiker, sodass man noch Hoffnung haben kann. Es wäre allerdings das erste Mal, dass man nur verbraucherorientiert entscheiden würde und die Interessen der Industrie völlig außer Acht blieben. So wird man sich wohl mit bescheidenen Ergebnissen zufriedengeben müssen, wie so oft.

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